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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.133 RRB 1971/6608
TitelKulturkredit.
Datum02.12.1971
P.2908

[p. 2908] Das im Jahre 1943 gegründete Schweizerische Filmarchiv (Cinémathèque Suisse) hat seit 1948 seinen Sitz in Lausanne. Seine Hauptaufgaben bestehen in der Erhaltung und Archivierung der wichtigsten Filme und im Aufbau einer Dokumentation zur Filmgeschichte. Am 30. Juni 1971 umfassten die Bestände des Schweizerischen Filmarchivs rund 2500 Spielfilme und 1500 Kurzfilme sowie eine vollständige Sammlung der Schweizerischen Filmwochenschau, eine Sammlung von 80 000 systematisch geordneten Filmfotografien, eine Filmbibliothek und eine Sammlung alter Filmplakate.

Das Schweizerische Filmarchiv wird seit 1948 von der Stadt Lausanne durch eine jährliche Subvention von Fr. 10 000 und die kostenlose Ueberlassung von Räumlichkeiten unterstützt. Regelmässige Beiträge leisten ausserdem der Kanton Waadt und - gestützt auf die Filmförderungsbestimmungen - der Bund. Sieben weitere Kantone tragen ausserdem mit Subventionen zur Förderung des Schweizerischen Filmarchivs in Lausanne bei.

Auf Antrag der eidgenössischen Expertenkommission für Filmförderung und Filmkultur hat das Eidgenössische Departement des Innern dem Schweizerischen Filmarchiv im Herbst 1971 einen Spezialkredit von Fr. 25 000 für die Vorbereitung eines langfristigen filmwissenschaftlichen Arbeitsprogramms zur systematischen Erforschung und Erhaltung alter Schweizer Filme aus der Zeit zwischen 1896 und 1940 zugesprochen. Bei der Aufstellung dieses Inventars sind die Mitarbeiter des Schweizerischen Filmarchivs bereits auf zahlreiche alte, auf feuergefährlichem Material aufgenommene Filme gestossen, die sofort auf unbrennbares, neues Negativmaterial kopiert werden müssen, um sie zu erhalten. Der Filmsachverständige der kantonalen Kulturförderungskommission empfiehlt, dem Schweizerischen Filmarchiv vom Kanton Zürich aus einen Kredit für diese Sofortmassnahmen zur Rettung der einmaligen Dokumentation zur schweizerischen Filmgeschichte zur Verfügung zu stellen. Der Kanton Zürich, der als eines der filmwirtschaftlichen Zentren der Schweiz gelten kann, hat das Schweizerische Filmarchiv bisher nicht unterstützt, obwohl seine Bestände von verschiedenen Kreisen (Kunstgewerbeschule und Filmpodium Zürich, Filmzyklen an Volkshochschulen und Mittelschulen) immer wieder für filmkulturelle Veranstaltungen in Anspruch genommen wurden. Es ist deshalb angebracht, die Arbeit des Schweizerischen Filmarchivs vorderhand durch die Zusprechung eines einmaligen Beitrags von Fr. 10 000 aus dem Kulturkredit anzuerkennen. Im Hinblick auf die Fortführung und den Ausbau seiner Tätigkeit wird das Schweizerische Filmarchiv in nächster Zeit über die Kon ferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren mit dem Gesuch um regelmässige Staatsbeiträge an die Kantone gelangen.

Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Schweizerischen Filmarchiv wird für sein Programm zur Erhaltung älterer Schweizer Filme ein einmaliger Beitrag von Fr. 10 000 zu Lasten des Kulturkredits, Konto 2900.930.01, zugesprochen.

II. Mitteilung an die Direktion des Schweizerischen Filmarchivs (Case Ville 850, 1002 Lausanne), an die Präsidialabteilung der Stadt Zürich sowie an die Direktionen der Finanzen und des Erziehungswesens.