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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.137 RRB 1973/0001
TitelWasserversorgung.
Datum04.01.1973
P.3

[p. 3] A. Die Direktion des Innern genehmigte am 21. Juli 1969 das Projekt des Ingenieurbüros H. Gujer-Schmid, Rümlang, über die Erweiterung der Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage in der Dorfstrasse, Brühl-, Kessler- und Schmittengasse, Gemeinde Rafz, unter Zusicherung eines Beitrags aus der Kasse der Gebäudeversicherung. Mit Verfügung Nr. 1371 vom 5. September 1969 sicherte sodann die Direktion der öffentlichen Bauten einen Staatsbeitrag zu.

B. Mit Eingabe vom 10. November 1972 ersuchte der Gemeinderat Rafz um Ausrichtung des Beitrags.

Im Zusammenhang mit dem Bau der Kanalisationsleitungen in der Dorfstrasse, Brühl-, Kessler- und Schmittengasse wurden in derselben gleichzeitig die aus dem Jahr 1897 stammenden Wasserleitungen aus Stemmuffenrohren sowie die Unterflurhydranten ersetzt. Zur Brandbekämpfung sind an diesen Leitungen verteilt neun neue Ueberflurhydranten mit 100 mm Einlauf und Storzkupplung Ø 55 mm aufgestellt worden. Der Ruhedruck ist genügend; er beträgt bei Unterstellung unter das Reservoir Sonnenberg, Wasserspiegelhöhe 473,04 m ü. M., bei den Hydranten durchschnittlich 5,3 atü. Für die beitragsberechtigten Stränge in der Brühl- und Schmittengasse sind 152 m Ø 125 mm- und 118 m Ø 100 mm-duktile Schraubmuffengussrohre verlegt worden. Die neuen Leitungen sind mit dem bestehenden Netz zum Ring geschlossen. Diese Erweiterung bedeutet für das Löschwesen eine Verbesserung und ist deshalb beitragsberechtigt.

Die ausgewiesenen Kosten betragenFr.176238.75
Abzuziehen sind die nicht beitragsberechtigten Kosten usw.Fr.113238.75
Massgebende KostenFr.63000.-
Für 1972 erhält Rafz 35% Beitrag =Fr.22050.-

Auf Antrag der Direktion des Innern und in Anwendung der Verordnung über die Beitragsleistungen an die Kosten des Feuerwehrwesens vom 4. März 1935

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Gemeinde Rafz wird an die Kosten der Erweiterung der Wasserversorgungs- und Hydrantenanlage in der Dorfstrasse, Brühl-, Kessler- und Schmittengasse aus der Kasse der Gebäudeversicherung ein Beitrag von Fr. 22050 bewilligt.

II. Mitteilung an den Gemeinderat Rafz sowie an die Direktionen des Innern und der öffentlichen Bauten.