Signatur | StAZH MM 3.138 RRB 1973/3645 |
Titel | Schulhaus (Renovation). |
Datum | 18.07.1973 |
P. | 1591 |
[p. 1591] Das Schulamt der Stadt Zürich ersucht um Zusicherung eines Staatsbeitrags für die Innenrenovation des Schulhauses Buhn.
Der Innenausbau dieses im Jahre 1885 erstellten Schulgebäudes ist überaltert und entspricht den Anforderungen nicht mehr. Die Notwendigkeit der vorgesehenen Instandstellungsarbeiten und Umstellungen ist unbestritten. In den neun Klassenzimmern werden an den Decken Akustikplatten angebracht. Die Wände erhalten einen Hartplastikverputz und die Böden neue Linolbeläge. Die Türen sind zu erneuern und den feuerpolizeilichen Vorschriften anzupassen. Die veralteten Beleuchtungen werden durch Fluoreszenzleuchten ersetzt und an Stelle der alten Wandtafeln Buchwandtafeln angebracht. Ferner ist beabsichtigt, im ersten Obergeschoss ein Lehrerzimmer und im zweiten Obergeschoss ein Hausvorstands- und Besprechungszimmer einzubauen. Ein Mehrzweckraum im Kellergeschoss soll als Handfertigkeitsraum eingerichtet werden. Auch das Treppenhaus und die Abortanlagen müssen gründlich renoviert werden. Die Heizflächen sind teilweise zu vergrössern und die elektrischen Installationen zu erneuern. Beim Dach, das undichte Stellen aufweist, sind Dachdecker- und Spenglerarbeiten notwendig. Die Vorlage kann genehmigt werden.
Die Kosten sind einschliesslich Mobiliaranschaffungen im Betrag von Fr. 98 500 auf Fr. 960 000 veranschlagt. Die Berechnung ist nicht zu beanstanden. Die subventionsberechtigten Kosten werden festgesetzt, wenn die Abrechnung über die ausgeführten Arbeiten und die Anschaffungen vorliegt. Nicht subventionsberechtigt sind allfällige Mehrkosten einer aufwendigen gegenüber einer einfacheren Ausführung sowie auf schulfremde Räumlichkeiten entfallende Kostenanteile.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Vorlage des Schulamtes der Stadt Zürich über die Innenrenovation des Schulhauses Buhn im approximativen Kostenbetrag von Fr. 960 000 wird genehmigt.
II. Ein Staatsbeitrag an die subventionsberechtigten Kosten wird zugesichert. Seine Höhe richtet sich nach den im Zeitpunkt der Subventionierung geltenden Bestimmungen.
III. Mitteilung an das Schulamt der Stadt Zürich sowie an die Direktionen der Volkswirtschaft, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.