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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.14 RRB 1900/0001
TitelAuslieferung.
Datum03.01.1900
P.3

[p. 3]

Präsidialverfügungen

Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

An das eidg. Justiz- und Polizeidepartement zu schreiben: In Antwort auf unser Gesuch vom 23. November 1899 um Auslieferung des von der Bezirksanwaltschaft Zürich wegen Diebstahls verfolgten und in Freiburg i. B. verhafteten Joseph Sieber von Au, Thal, St. Gallen, und Strafverfolgung seiner ebenfalls daselbst in Haft befindlichen Komplize Elisabetha Haas von Kleinlangheim, Baden, wegen Begünstigung jenes Deliktes, bringen Sie uns mit dortigem geschätzten Schreiben vom 4. Januar 1900 zur Kenntnis, daß laut Note des badischen Justizministeriums Sieber durch Urteil des Schwurgerichtes Freiburg i. B. vom 26. Oktober 1899 zu einer Gefängnisstrafe von 5 Jahren und 2 Monaten und die Elisabetha Haas zu einer Zuchthausstrafe von 7 Jahren und 1 Woche verurteilt worden seien, und daß in Anbetracht dieser Strafen, sowie der geringen Delikte, welche die Genannten in Zürich begangen haben, das genannte Justizministerium die Anfrage stelle, ob nicht der Antrag betreffend Auslieferung des Sieber und Strafverfolgung der Haas zurückgezogen werden wolle.

Wir haben nicht ermangelt, unsere Staatsanwaltschaft zu einer bezüglichen Rückäußerung zu veranlassen, worauf uns dieselbe eine Erklärung der Bezirksanwaltschaft Zürich einbegleitet, lautend auf Rückzug ihres Antrages auf Auslieferung des Sieber und Uebernahme der Strafverfolgung gegen Elisabetha Haas, womit sich auch die Staatsanwaltschaft einverstanden erklärt.

Indem wir Sie von diesen Erklärungen zu Handen des bad. Justizministeriums in Kenntnis zu setzen uns beehren, betrachten wir unser eingangs erwähntes Gesuch als gegenstandslos geworden und gestatten uns demnach, die Untersuchungsakten zu Handen der Staatsanwaltschaft zurückzubehalten.