Signatur | StAZH MM 3.14 RRB 1900/0578 |
Titel | Wirtschaft. |
Datum | 05.04.1900 |
P. | 202 |
[p. 202] Frau Thekla Magdalena Huber-Lutz, Josephstraße 110, in Zürich III, seit 24. Januar 1900 im Kanton Zürich niedergelassen, bewirbt sich per 1. April 1900 um ein Speisewirtschaftspatent auf die Wirtschaft zur Zentralhalle daselbst.
Die Finanzdirektion beantragt, es sei von dem Erfordernis der einjährigen Niederlassung im Kanton Zürich Umgang zu nehmen, weil Petentin die Liegenschaft, auf welcher sie die Wirtschaft zu betreiben beabsichtigt, laut Zeugnis des Notariats Zürich III, datirt 30. März 1900, zu Eigentum erworben hat.
Aus dem Gutachten ergibt sich ferner, daß Petentin gut beleumdet ist.
Gestützt auf § 6, Absatz 2 des Gesetzes betreffend das Wirtschaftsgemerbe und den Kleinhandel von geistigen Getränken
beschließt der Regierungsrat:
I. Von dem Erfordernis der einjährigen Niederlassung der Petentin im Kanton Zürich wird Umgang genommen.
II. Mitteilung an die Petentin, sowie an die Finanzdirektion.