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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.14 RRB 1900/0785
TitelBaulinien.
Datum03.05.1900
P.266

[p. 266] A. Mit Regierungsbeschluß No. 356 vom 1. März 1900 wurden die vom Gemeindrat Altstetten am 22. Dezember 1899 zur Genehmigung eingereichten Bau- und Niveaulinienpläne der Untern Güterstraße dem Gemeindrat wieder zugestellt, behufs nochmaliger Anbahnung einer Verständigung mit der Nachbargemeinde Schlieren, welche Einsprache erhoben hatte.

B. Mit Schreiben vom 17. April 1900 Übermacht nun der Gemeindrat Altstetten, nachdem mit Schlieren Einigung erreicht worden, die sämtlichen Bau- und Niveaulinienpläne dieser Straße neuerdings zur Genehmigung, zugleich mit der Originalerklärung des Gemeindrates Schlieren vom 6. April 1900, wonach letzterer gegen die Vorlage nichts mehr einzuwenden hat.

Die Baudirektion berichtet:

Die Pläne sind die im Regierungsbeschluß No. 356 vom 1. März 1900 bereits behandelten ohne jedwelche Aenderung, und da nun eine formelle Erklärung des Einverständnisses von Seiten des Gemeindrates Schlieren bei den Akten liegt, so bestehen keine weitern Einwendungen und kann die Vorlage genehmigt werden.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Bau- und Niveaulinienpläne der Untern Güterstraße in Altstetten von der Werdstraße bis zur Gemeindegrenze Schlieren werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Gemeindrat Altstetten unter Retourgabe je eines genehmigten Planexemplares, an den Gemeindrat Schlieren und an die Baudirektion mit den übrigen Plänen und Akten.