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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.14 RRB 1900/1679
TitelBaulinien.
Datum27.09.1900
P.552

[p. 552] A. Unterm 28. Juli 1900 übermittelt die Bausektion I des Stadtrates Zürich die Bau- und Niveaulinienpläne der Kornhausstraße, zwischen Nord- und Röthelstraße zur Genehmigung.

B. Die Ausschreibung gemäß § 15 des Baugesetzes erfolgte im Amtsblatt No. 12 vom 9. Februar 1900 und es sind laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 28. Mai 1900 gegen die Vorlage keine Rekurse pendent.

Die Baudirektion berichtet:

Die Kornhausstraße, eine Fortsetzung der Langstraße, geht von der Nordstraße in genau nördlicher Richtung nach dem Kreuzungspunkte der Röthel- und Rotbuchstraße. Ihre Länge beträgt 358,95 m und ihr Baulinienabstand 24 m.

Nach einer a-Ausmündung-a a-Ausrundung-a von Côte 431,95 der Nordstraße an, steigt die Niveaulinie der Kornhausstraße auf 185 m Länge mit 5,2% und geht nach einer weitern 138,95 m langen a-Ausmündung-a a-Ausrundung-a in das Niveau der Röthel- und Rotbuchstraße über, wo sie auf Côte 449,41 endigt.

Der Genehmigung der Vorlage steht nichts entgegen.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Bau- und Niveaulinien der Kornhausstraße, von der Nordstraße bis zur Röthelstraße werden gemäß Vorlage genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Zustellung je eines genehmigten Planexemplares und an die Baudirektion mit den übrigen Akten und Plänen.