Signatur | StAZH MM 3.141 RRB 1974/2894 |
Titel | Witwen- und Waisenstiftung für die Dozenten an der Universität Zürich. |
Datum | 12.06.1974 |
P. | 1228–1229 |
[p. 1228] A. Nachdem sich die kantonalen Mittelschullehrer dafür ausgesprochen haben, in die Versicherungskasse für das Staatspersonal überzutreten, sind die erforderlichen Verhandlungen aufgenommen und Uebernahmeverträge mit den einzelnen Hinterbliebenenkassen und mit der Witwen- und Waisenstiftung für die Lehrer an höheren Unterrichtsanstalten des Kantons Zürich abgeschlossen worden. Der Regierungsrat hat die Uebernahmeverträge mit Beschluss Nr. 3247 vom 27. Juni 1973 genehmigt.
B. Da der Witwen- und Waisenstiftung für die Lehrer an höheren Unterrichtsanstalten auch Hochschuldozenten angehören, war es notwendig, für diese die Stiftung weiterzuführen. Die erforderliche Statutenänderung hat der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 3641 am 18. Juli 1973 genehmigt. Dem veränderten Kreis der Destinatäre entsprechend wird die Stiftung neu «Witwen- und Waisenstiftung für die Dozenten an der Universität Zürich» genannt. Gemäss § 22 der revidierten Statuten besteht der Stiftungsrat aus fünf Mitgliedern. Zwei Mitglieder werden durch den Senatsausschuss der Universität, drei Mitglieder durch den Regierungsrat gewählt, [p. 1229] wovon zwei aus dem Kreis der Versicherten und eines aus dem Beamtenstab der Erziehungsdirektion. Der Regierungsrat bezeichnet den Präsidenten; im übrigen konstituiert sich der Stiftungsrat selbst. Nach den Uebergangsbestimmungen zur Statutenänderung sind die neuen Satzungen auf 1. Juli 1973 in Kraft getreten. Die Organe der alten Stiftung blieben nur noch für die Abnahme der Jahresrechnung 1971/72 und 1972/ 73 zuständig. Es ist daher mit Wirkung ab 1. Juli 1973 ein neuer Stiftungsrat einzusetzen.
C. Mit Schreiben vom 20. Februar 1974 hat die Universität mitgeteilt, dass der Senatsausschuss Prof. Dr. Hans Schmid und Prof. Dr. E. Kilgus als ihre Vertreter im neuen Stiftungsrat bezeichnet hat. Als vom Regierungsrat zu wählende Mitglieder werden Prof. Dr. H. Nef, Prof. Dr. K. Strebel und Dr. R. Roemer, Direktionssekretär der Erziehungsdirektion, vorgeschlagen. Prof. Kilgus, Prof. Nef und Dr. Roemer gehörten bereits dem früheren Stiftungsrat an. Prof. Schmid ist Präsident der Witwen-, Waisen- und Pensionskasse der Hochschuldozenten. Durch seine Wahl in den Stiftungsrat der Witwen- und Waisenstiftung für die Dozenten an der Universität soll die angestrebte Vereinigung der beiden Stiftungen erleichtert werden.
Als Vorsitzender des neuen Stiftungsrates stellt sich Prof. Dr. E. Kilgus zur Verfügung.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Als Mitglieder des Stiftungsrates der Witwen- und Waisenstiftung für die Dozenten an der Universität Zürich werden mit Wirkung ab 1. Juli 1973 bis Ende der laufenden Amtsdauer 1971/75 gewählt:
Prof. Dr. Hans Nef, geboren 1911, ordentlicher Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht, wohnhaft Buckwies 8, Küsnacht.
Prof. Dr. Kurt Strebel, geboren 1921, ordentlicher Professor für Mathematik, wohnhaft Am Oeschbrig 32, Zürich.
Dr. Rudolf Roemer, geboren 1923, Direktionssekretär der Erziehungsdirektion, wohnhaft Segantinistrasse 5, Zürich.
II. Es wird davon Kenntnis genommen, dass Prof. Dr. E. Kilgus, geboren 1931, ordentlicher Professor für Betriebswirtschaftslehre und Prof. Dr. H. Schmid, geboren 1917, ordentlicher Professor für organische Chemie als Vertreter des Senatsausschusses in den Stiftungsrat abgeordnet worden sind.
III. Als Präsident des Stiftungsrates wird mit Wirkung ab 1. Juli 1973 bis Ende der laufenden Amtsdauer 1971/75 Prof. Dr. E. Kilgus bezeichnet.
IV. Mitteilung an die Ernannten (ganzes Dispositiv), an den Präsidenten der Witwen- und Waisenstiftung für die Dozenten an der Universität Zürich (Prof. Dr. E. Kilgus. Institut für schweizerisches Bankwesen, 8001 Zürich, Rämistrasse 62) sowie an die Direktionen des Erziehungswesens und der Finanzen.