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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.142 RRB 1974/5362
TitelJugendsiedlung Heizenholz, Zürich-Höngg (Baubeitrag).
Datum23.10.1974
P.2309

[p. 2309] Mit Eingabe vom 14. Juni 1974 ersucht das Sozialamt der Stadt Zürich um die Ausrichtung des mit Kantonsratsbeschluss vom 25. Januar 1971 zugesicherten Staatsbeitrags an die Kosten der Errichtung der Jugendsiedlung Heizenholz in Zürich-Höngg.

Das Hochbauamt hat die Abrechnung geprüft und die beitragsberechtigten Kosten wie folgt festgesetzt:

AnlagekostenFr.12 303 981.35
Gemäss Bauabrechnung abzüglich nicht beitragsberechtigte Kosten gemäss
kantonaler Verordnung:
RückstellungenFr.250 000.-
SchutzräumeFr.97 609.55
VorprojektFr.36 274.-
WettbewerbFr.36 957.55
WasserschadenFr.48 803.30
Haus- und PutzutensilienFr.40 000.-
Vorarbeit und Honorar HBJFr.43 500.-
VerschiedenesFr.36 213.-Fr.589 357.40
Beitragsberechtigte KostenFr.11 714 623.95

Gemäss Kantonsratsbeschluss beträgt der Staatsbeitrag 12% der anrechenbaren Anlagekosten, höchstens aber Fr. 1 185 000. Diese Kreditsumme kann um die Mehraufwendungen infolge einer in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (1. Oktober 1968) und der Bauausführung allenfalls eingetretenen Bauverteuerung erhöht werden. Bei einer beitragsberechtigten, die Bauverteuerung einschliessenden Kostensumme von Fr. 11 714 623.95 ergibt sich somit ein Staatsbeitrag von Fr. 1 405 755.

Für die noch ausstehenden Arbeiten, welche in Form von Rückstellungen in der Schlussabrechnung berücksichtigt wurden, ist nach erfolgter Ausführung eine zusätzliche Abrechnung einzureichen.

Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Sozialamt der Stadt Zürich wird an die Kosten der Errichtung der Jugendsiedlung Heizenholz in Zürich-Höngg im Gesamtbetrag von Fr. 12 303 981.35 ein Staatsbeitrag von Fr. 1 405 755 gewährt.

II. Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, den Beitrag von Fr. 1 405 755 zu Lasten des Kontos 2905.920.21, Staatsbeiträge an den Neu- und Ausbau von Jugendheimen und Sonderschulen, aus dem laufenden Kredit 1974 auszuzahlen.

III. Mitteilung an das Sozialamt der Stadt Zürich, 8035 Zürich, das Hochbauinspektorat der Stadt Zürich, 8001 Zürich, sowie an die Direktionen des Erziehungswesens, der öffentlichen Bauten und der Finanzen.