Selfhtml

Staatsarchiv des Kantons Zürich

Zentrale Serien seit 1803 online:

https://www.zh.ch/staatsarchiv



SignaturStAZH MM 3.142 RRB 1974/5498
TitelStrassen (Bäretswil, Ghöchstrasse I/5, Ausbau).
Datum30.10.1974
P.2370

[p. 2370] A. Mit Beschluss Nr. 3681 vom 23. Juli 1970 genehmigte der Regierungsrat das Projekt für den Ausbau der Ghöchstrasse I. Kl. Nr. 5, Matt bis Ghöch, Gemeinde Bäretswil. Am 17. Juli 1974 wurden mit Beschluss Nr. 3683 die Arbeiten für die in Zusammenhang mit dem vorgesehenen Strassenausbau notwendige Erstellung einer Stützmauer sowie einer Böschungssicherung zur Angebotssumme von Fr. 277 877.55 an die Firma Reiss AG, Bäretswil, vergeben. Mit dem gleichen Beschluss bewilligte der Regierungsrat auch den für die Ausführung dieser Arbeiten notwendigen Kredit. In diesem Kredit enthalten sind auch die Arbeiten für weitere Böschungssicherungen, deren Notwendigkeit sich während der Bauarbeiten ergeben konnte.

Die Bodenbeschaffenheit bedingt nun die Erstellung einer Steinkorbmauer. Für diese Arbeit holte das Tiefbauamt von der Firma Reiss AG, Bäretswil, eine Offerte ein. Gemäss der bereinigten Angebotssumme ist für diese Steinkorbmauer mit Ausgaben von Fr. 92 347 zu rechnen. Dieses Angebot ist angemessen, so dass einer entsprechenden Auftragserweiterung an die Firma Reiss AG auf Grund der Offerte vom 2. Oktober 1974 zugestimmt werden kann.

Die Offertsumme erhöht sich allenfalls um ca. 10% = Fr. 9653 für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten.

Die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Titels 3016.740.01 der Staatsrechnung, Bau von Strassen I. Kl., und sind dem Baukonto Nr. 1469, Ausbau der Ghöchstrasse I. Kl. Nr. 5, Matt bis Ghöch, Gemeinde Bäretswil, gutzuschreiben.

Die aus dem vorliegenden Beschluss erwachsenden Ausgaben sind durch den Staatsvoranschlagskredit für das Jahr 1974 gedeckt. Seine weiteren finanziellen Auswirkungen sind vorgemerkt und werden in den entsprechenden Staatsvoranschlägen berücksichtigt.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Vorlage der Baudirektion über die Erweiterung des Arbeitsauftrags für den Ausbau der Ghöchstrasse I. Kl. Nr. 5, Matt bis Ghöch, II. Etappe, Rellsten-Punkt 871, Gemeinde Bäretswil, wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.

II. Die Arbeiten für die Erstellung einer Steinkorbmauer in Zusammenhang mit dem in Dispositiv I erwähnten Strassenausbau werden auf Grund der Offerte vom 2. Oktober 1974 zur Akkordsumme von Fr. 92 347 an die Firma Reiss AG, Bäretswil, vergeben.

Die Vergebungssumme erhöht sich allenfalls um ca. 10% = Fr. 9653 für Unvorhergesehenes und Regiearbeiten.

III. Die gesamten Kosten gehen zu Lasten des Titels

3016.740.01 der Staatsrechnung, Bau von Strassen I. Kl. (Baukonto Nr. 1469) und sind in dem mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3683 vom 17. Juli 1974 bewilligten Kredit enthalten.

IV. Mitteilung an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.