Signatur | StAZH MM 3.146 RRB 1976/1057 |
Titel | Kanalisation. |
Datum | 25.02.1976 |
P. | 474–475 |
[p. 474] Am 24. Oktober bzw. 27. November 1975 ersuchte das Bauamt der Stadt Winterthur um die Genehmigung des überarbeiteten generellen Kanalisationsprojekts Niederfeld und der Bauprojekte für die Kanalisationen Hardgutstrasse, Wydenweg und Niederfeldstrasse sowie um Zusicherung eines Staatsbeitrags an die auf total Fr. 1 677 000 veranschlagten Baukosten.
A. Für die Projektierung und Erstellung des Sammelkanals Hardgutstrasse, von der Ueberbauung Hard bis zum Zulaufkanal der Abwasserreinigungsanlage der Stadt Winterthur, wurde der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 3152/1954 genehmigte Uebersichtsplan 1: 2500 als massgebend angenommen. Das Entwässerungskonzept vom September 1954 sah vor, ein Gebiet von ca. 75 ha im Mischsystem zu entwässern. Zur Entlastung der Kanäle wurden vier Spitzenentlastungen, die bei einem Regenwetteranfall von 15 l/sek.ha in Funktion treten, geplant.
Durch die Zonenplanrevision im Jahre 1968 und die notwendige abwassertechnische Erschliessung der Liegenschaften in den Gebieten Feldhof, Neuburg und Weiertal sah sich das Bauamt der Stadt Winterthur veranlasst, das erwähnte Entwässerungskonzept zu überarbeiten und auf die zukünftigen Baugebiete zu erweitern.
Das vorliegende generelle Kanalisationsprojekt, dessen Einzugsgebiet innerhalb der Abgrenzungen des mit Regierungsratsbeschluss Nr. 4530 vom 21. November 1968 genehmigten Zonenplans liegt, umfasst die ca. 47,5 ha grosse Wohn- und Industriezone Niederfeld in Wülflingen. Zudem wurde die Entwässerung der Sanierungsgebiete Neuburg und Weiertal sowie ein ca. 85 ha grosses Richtplangebiet eingeplant. Ferner wurde ein hydraulisches Beizugsgebiet von ca. 45 ha berücksichtigt.
Das Baugebiet und das Richtplangebiet Hardau sollen im Mischsystem und die übrigen Gebiete im Trennsystem entwässert werden. Das Schmutzwasser wird zusammen mit dem entlasteten Regenwasser dem Sammelkanal in der Hardgutstrasse bzw. der Kläranlage Hard zugeleitet. Das Meteorwasser aus dem Trennsystem soll durch zwei Meteorwasserkanäle nach der Töss abfliessen. Die notwendige wasserbaupolizeiliche Bewilligung kann unter sichernden Bedingungen erteilt werden.
Für die Dimensionierung der Kanäle wurden für das Meteorwasser Abflusskoeffizienten gewählt, die je nach zulässiger Ueberbauung zwischen 0,3 und 0,45 variieren. Den Berechnungen liegt die Regenkurve der Stadt Winterthur für Vorortsgebiete nach Hörler zugrunde.
Der in Rechnung gesetzte Schmutzwasseranfall ergibt für die einzelnen Bauzonen entsprechend der angenommenen Bewohnerdichte bzw. der Einwohnergleichwerte Abwassermengen von 0,5 bis 3 l/sek.ha. Zudem wurde in den Gebieten mit Entwässerung im Trennsystem der zweifache Trockenwetteranfall angenommen.
B. Durch das Baugebiet in Winterthur-Wülflingen fliesst das mit Ausnahme einer kurzen Teilstrecke eingedolte öffentliche Gewässer Nr. 9. Dieses weist eine ungenügende Schluckfähigkeit auf und erschwert auch durch seine von Parzellengrenzen usw. unabhängige Lage die Ueberbaubarkeit der durchflossenen Grundstücke. Zur Sicherung der Ueberbaubarkeit des eingezonten Einzugsgebiets ist die Vergrösserung und Verlegung der Bachdole unvermeidlich. Die Stadt Winterthur ist anzuhalten, die zur Aufnahme der Hochwassermenge des öffentlichen Gewässers notwendige Abflusskapazität im gegenwärtig im Ausbau befindlichen städtischen Meteorwassersystem zur Verfügung zu stellen. Für die Hochwassermenge des ausserhalb der Bauzone liegenden Einzugsgebiets des öffentlichen Gewässers ist die 50jährige Regenintensitätskurve massgebend.
C. Im Hardwald, ca. 10 - 15 m westlich der Hardstrasse, projektiert die Wasserversorgung Winterthur die Grundwasserfassung Hard II. Die Perimetergrenze der Zone V (Wo) des Kanalisationsrichtplans liegt ca. 40 - 50 m vom vorgesehenen Fassungsstandort entfernt. Im Sommer 1976 wird ein Grosspumpversuch durchgeführt, anschliessend erfolgt die Ausscheidung der Schutzzonen. Ein Teilgebiet der Zone V (System C + S) wird die engere Schutzzone tangieren. Der Stadtrat Winterthur ist einzuladen, bei einer späteren Einteilung dieses Gebiets in eine Bauzone auf die Vorschriften der Grundwasserschutzzone Rücksicht zu nehmen.
Dem generellen Kanalisationsprojekt, dessen Einzugsgebietsplan in Verbindung mit dem Bauzonenplan als Grundlage für die weitere Ueberbauung von Niederfeld zu betrachten ist, kann in abwassertechnischer Hinsicht sowie vom Standpunkt der Fischerei und der Raumplanung aus zugestimmt werden.
Dem Stadtrat Winterthur wird empfohlen, die Meteorwasserkanäle bei zunehmender Ueberbauung mit Regenwasserklärbecken zu versehen. Die Standorte derselben sind einzuplanen.
D. Die Stadt Winterthur beabsichtigt, die Baugebiete zwischen dem Bahnhof Wülflingen und der Töss bis in die Gegend der Ueberbauung Hardau abwassertechnisch zu erschliessen.
Die vorliegenden Bauprojekte beziehen sich auf die rund 2535 m langen Schmutz-, Meteor- und Mischwasserleitungen Ø 25 - 150 cm bzw. Eiprofil 90/135 cm in der Hardgut-, Johannes Beugger- und Niederfeldstrasse sowie im Wydenweg. Den Bauprojekten, die auf der Grundlage des generellen Kanalisationsprojekts Niederfeld ausgearbeitet wurden, kann in abwassertechnischer Hinsicht zugestimmt werden.
E. Von den geplanten Kanalisationen im Gebiet der Hardgut- und Niederfeldstrasse in Winterthur sind die Abschnitte der Mischwasserleitung vom bestehenden Schacht in der Hardgutstrasse bis KS 5 sowie die Schmutzwasserleitung KS 5 bis KS 20 im Sinne des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz subventionsberechtigt. Bei auf rund Fr. 700 000 veranschlagten Kosten für diese Abschnitte wird der zu erwartende Staatsbeitrag voraussichtlich Fr. 161 000 betragen. Die Ausrichtung dieser Subvention erfolgt nach Massgabe der im gegebenen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und verfügbaren Staatsvoranschlagskredite und nachdem der Anschluss der im kantonalen Sanierungsplan enthaltenen Sanierungsgebiete Neuburg, Weiertal und Rumstal an die Schmutzwasserleitung beim Punkt 20 erfolgt ist.
Die gleichzeitig geplanten Meteorwasserleitungen KS 3 - 18 und KS 15 - 3 sowie die Nebenkanäle im Wydenweg fallen für eine Beitragszusicherung im Sinne des erwähnten Gesetzes ausser Betracht, weil die hiefür notwendigen Voraussetzungen eines Mindesteinzugsgebiets von rund 18 ha im Einzelfall nicht erfüllt werden.
F. Die projektierten Kanalisationen im Gebiet der Hardgut- und Niederfeldstrasse in Winterthur sind im Sinne von Art. 33 des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes nicht bundesbeitragsberechtigt. Es erübrigt sich daher, beim Eidgenössischen Amt für Umweltschutz ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das generelle Kanalisationsprojekt Niederfeld der Stadt Winterthur wird in abwassertechnischer Hinsicht genehmigt.
Massgebender Plan: Nr. 1, Situation 1:2500 vom Juli 1971.
Massgebende Bedingungen:
In den Gebieten mit Entwässerung im Trennsystem ist das Abwasser von nicht überdachten Vorplätzen der Einstellgaragen nach Vorklärung in vorschriftsgemässen Mineralölabscheidern (mindestens 80 cm Lichtweite für maximal 70 m2 Vorplatz) den Meteorwasserkanälen zuzuleiten. Ebenso ist sämtliches Dachwasser, unverschmutztes Vorplatzabwasser und Sickerwasser an die Meteorwasserleitungen anzuschliessen.
Das Abwasser von gewerblichen Garagen, Unterniveaugaragen und Garagen ohne Vorplätze sowie von speziellen [p. 475] Autowaschplätzen ist dagegen nach Vorklärung den Schmutzwasserleitungen zuzuführen.
II. Vor der Erstellung und Erweiterung einzelner Kanalisationen und allfälliger Spezialbauwerke sind dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau die Detailpläne zur Genehmigung und Erteilung der gemäss dem Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz erforderlichen Bewilligungen vorzulegen. Gesuche um Zusicherung von Staats- und Bundesbeiträgen sind rechtzeitig vor Baubeginn, d. h. vor Ausschreibung und Arbeitsvergebung, zusammen mit den Projekten einzureichen. Die Projekte werden dabei stets einfach und bei gleichzeitigem Bundesbeitragsgesuch zweifach unter Beilage eines Bauprogramms benötigt. Es bleibt vorbehalten, anlässlich der Projektgenehmigung noch Ergänzungen und Aenderungen zu verlangen.
III. Das Abwasser von Stallungen, Mistdeponien, Siloanlagen und Brennereien darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden, sondern ist landwirtschaftlich zu verwerten.
IV. Der Stadtrat Winterthur wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sämtliche Gesuche um Bewilligung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Gewässer oder zur Versickerung in den Untergrund sowie für das Erstellen von geschlossenen Jauchegruben dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau zur Genehmigung einzureichen sind. Auch dürfen Baubewilligungen für Gebäude und Anlagen ausserhalb des generellen Kanalisationsprojekts, für die ein sachlich begründetes Bedürfnis besteht, erst dann erteilt werden, wenn die Ableitung und Reinigung oder eine andere zweckmässige Beseitigung des Abwassers festgelegt ist und die Bewilligung des Amtes für Gewässerschutz und Wasserbau vorliegt.
V. Die Stadt Winterthur wird angehalten, die Meteorwasserkanäle im Einvernehmen mit dem Amt für Gewässerschutz und Wasserbau für die zusätzlichen durch die voraussichtliche Aufhebung des öffentlichen Gewässers Nr. 9 anfallenden Wassermengen zu dimensionieren und wo nötig die gegenüber dem vorliegenden Projekt entsprechend vergrösserten Leitungsquerschnitte einzubauen. In diesem Sinn ist z. B. die vorgesehene Meteorwasserleitung von 125 cm Durchmesser mit einer lichten Weite von mindestens 150 cm auszuführen.
VI. Der Stadtrat Winterthur wird eingeladen, die erforderlichen Schutzzonen für die Grundwasserfassung Hard II auszuscheiden und bei der künftigen Ausscheidung von Bauzonen zu berücksichtigen.
VII. Die Bauprojekte der Stadt Winterthur für
a) die rund 1695 m langen und 30 - 150 cm weiten bzw. in Eiprofil 90/135 cm projektierten Schmutz-, Misch- und Meteorwasserleitungen in der Hardgut- und Johannes Beugger-Strasse, Schächte 0 - 20 bzw. Töss bis Schacht 3,
b) die rund 220 m langen und 25 - 30 cm weiten Schmutz- und Meteorwasserleitungen in der Niederfeldstrasse, Schächte 1 - 3 bzw. 1-15, und
c) die rund 620 m langen und 25 - 35 cm weiten Schmutz- und Meteorwasserleitungen im Wydenweg, Schächte 1 - 6 bzw. 1 - 19,
werden in abwassertechnischer Hinsicht unter Vorbehalt von Dispositiv V genehmigt.
Der Stadt Winterthur wird bewilligt, aus dem Regenauslass I in der Hardgutstrasse, das den Grenzwert von 544 l/sek (fkrit = 30 l/sek.ha) übersteigende Ueberschusswasser der Töss zuzuleiten (AWR i-201 Töss).
Massgebende Pläne:
Nr. | 2, | Uebersichtsplan | 1:2500 | vom | August | 1975 |
Nr. | 3, | Situation | 1:500 | vom | August | 1975 |
Nr. | 4, | Situation | 1:500 | vom | August | 1975 |
Nr. | 5, | Situation | 1:500 | vom | Juni | 1974 |
Nr. | 6, | Längenprofil | 1:500/100 | vom | August | 1975 |
Nr. | 7, | Längenprofil | 1:500/100 | vom | August | 1975 |
Nr. | 8, | Längenprofil | 1:500/100 | vom | September | 1975 |
Nr. | 9, | Längenprofil | 1:500/100 | vom | September | 1975 |
Nr. | 10, | Kanalquerschnitte | 1:20 | vom | August | 1975 |
Nr. | 11, | Kanalquerschnitte | 1:20 | vom | September | 1974 |
Nr. | 12, | Kontrollschacht | 1:20 | vom | August | 1975 |
Massgebende Bedingungen:
1. Die vom Amt für Gewässerschutz und Wasserbau erlassenen allgemeinen und technischen Bedingungen für Abwasserbewilligungen vom 30. Oktober 1975.
2. Die von der Baudirektion erlassenen wasserbaupolizeilichen Bedingungen vom 11. Juni 1955 für Einleitung von Meteorwasser, Drainagen usw. in ein Gewässer Nrn. 1 - 9, 10 (30 cm über der Sohle), 11 - 13 und 14: Unterhalt von 1 m oberhalb bis 1 m unterhalb der Leitungsachse bei der Einleitung von 35 cm Durchmesser und von 3 m oberhalb bis 5 m unterhalb der Leitungsachse bei der Einleitung von 150 cm Durchmesser.
Spezielle Bedingungen
1. Die Prüfung der Bauprojekte erfolgte lediglich in bezug auf die abwassertechnischen Anforderungen und nicht hinsichtlich der statischen Bemessung. Massgebend für die Dimensionierung und die Ausbildung der Bauwerke sind die einschlägigen Vorschriften des SIA.
2. Es bleibt vorbehalten, jederzeit eine Erhöhung oder Reduktion der der Kläranlage Hard zufliessenden Abwassermenge zu verlangen.
VIII. Die Bewilligung zur Einleitung von Ueberschusswasser aus dem Regenauslass I gemäss Dispositiv VII erlischt am 31. Dezember 1990. Will die Inhaberin der Bewilligung die Abwassereinleitung beibehalten, so hat sie rechtzeitig vor Ablauf ein begründetes Gesuch einzureichen.
IX. Der Stadt Winterthur wird an die Erstellungskosten des Mischwasserkanals vom bestehenden Schacht in der Hardgutstrasse bis KS 5 sowie der Schmutzwasserleitung von KS 5 bis KS 20 gemäss Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz ein Staatsbeitrag zugesichert (AWA Nr. 68 Winterthur).
Hiefür gelten die von der Baudirektion erlassenen allgemeinen Bedingungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen an Abwasseranlagen vom 4. März 1948.
Der zugesicherte Staatsbeitrag wird der Stadt Winterthur nach erfolgtem Anschluss der Sanierungsgebiete Neuburg, Weiertal und Rumstal an die Schmutzwasserleitung beim Punkt 20 ausgerichtet.
Die gleichzeitig geplante Meteorwasserleitung KS 3 - 18 und KS 15 - 3 sowie die Nebenkanäle im Wydenweg fallen für eine Beitragszusicherung im Sinne des Einführungsgesetzes zum eidgenössischen Gewässerschutzgesetz ausser Betracht.
X. Mitteilung an den Stadtrat und das Bauamt der Stadt Winterthur sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten, der Finanzen, der Volkswirtschaft und des Innern.