Signatur | StAZH MM 3.15 RRB 1901/0001 |
Titel | Auslieferung. |
Datum | 03.01.1901 |
P. | 3 |
[p. 3]
Präsidialverfügungen
Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
Dem Regierungsrat des Kantons Baselstadt ist zu schreiben:
Laut in Doppel mit folgender amtlicher Bescheinigung der Bezirksanwaltschaft Zürich requirirt dieselbe den zur Zeit in dortiger Strafanstalt befindlichen Johann Schuepp von Eschlikon, Thurgau, behufs Vollzugs einer ihm wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügung zuerkannten Gefängnisstrafe von 3 Wochen.
Wir stellen demnach bei Euch das Gesuch, die Auslieferung des Genannten geneigtest bewilligen zu wollen.