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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.150 RRB 1977/2474
TitelLiegenschaften.
Datum22.06.1977
P.1148–1151

[p. 1148] Mit Schreiben vom 26. Januar 1977 und vom 15. Februar 1977 teilte die Gesundheitsdirektion der Finanzdirektion mit, dass sie beabsichtige, die zum Schulheim Sonnenbühl in Brütten gehörenden Gebäude und Grundstücke zu erwerben, um darin eine offene Drogenstation einzurichten. Der gesamte Liegenschaftenbesitz, bestehend aus den Gebäuden Oberembrach Assek.-Nrn. 158, 162, 156, 163, 164, 159, 160 und 161 sowie den Grundstücken Oberembrach Kat.-Nrn. 483, 482, 476, 478, 480 und 397, Brütten Kat.-Nrn. 561, 570 und 681 und Winterthur-Wülflingen Kat.-Nrn. 2676, 4752, 2689, 2693 und 4782 (Teil) im Gesamtausmass von ca. 16,62 ha, wurde der Gesundheitsdirektion vom Eigentümer, dem Heimverein Evangelisches Schulheim Sonnenbühl, Brütten, mit Sitz in Winterthur, zum Preis von Fr. 3 100 000 zum Ankauf offeriert. Dieser Betrag beruhte auf zwei Schätzungen, die der Grundeigentümer für die Gebäude mit dem dazugehörenden Umschwung von Karl Sprenger, Kreisschätzer, Neftenbach, und für die Landwirtschaft von Dr. Bäbler, Verwalter der Kantonalen Land- und Hauswirtschaftlichen Schule Winterthur-Wülflingen, ausarbeiten liess.

1.Gebäude Assek.-Nrn. 158,162,156,163/4, 159 und 160/1 mit 13 716 m2 Grundfläche und Umgelände (Kat.-Nrn. 483 und 482), laut Schätzungsbericht von K. Sprenger vom 8. Januar 1977Fr.2 580 000
2.Landwirtschaft:
Kulturland ca.110 246 m2
Wald  42 250 m2,
laut Schätzung von Dr. Bäbler vom 13. Januar 1977Fr.520 000
zusammenFr.3 100 000

Aufgrund dieser Schätzungsgutachten wurde die Finanzdirektion am 24. März 1977 eingeladen, die Verhandlungen mit dem Grundeigentümer aufzunehmen und den Kauf unter Genehmigungsvorbehalt abzuschliessen. [p. 1149]

Die zum Schulheim Sonnenbühl gehörenden Gebäude und Grundstücke befinden sich in den Gemeinden Oberembrach, Brütten und Wülflingen-Winterthur, wobei sämtliche Gebäude am nordöstlichen Rand von Oberembrach liegen. Mit Ausnahme der Waldparzellen handelt es sich um einen sehr gut arrondierten Besitz an erhöhter, ruhiger und gut besonnter Lage in einer rein ländlichen Gegend. Die Entfernung von Brütten beträgt 2,3 km, von Wülflingen 3,2 km.

Es sind folgende Gebäude vorhanden:

Assek.-Nr.GebäudeartErstellungsjahrInhaltBasisWert
19391977
m3Fr.Fr.
158Anstaltsgebäude18635 238355 0001 917 000
162Schulhaus19523 444218 0001 177 200
156Speicher/Garage18652219 50051 300
163Wohnhaus mit Garagen196766435 000189 000
164Wohnhaus196767239 000210 600
159Oekonomiegebäude usw.19004 05995 000513 000
160Garagengebäude195950826 000140 400
161Garagengebäude1961733 00016 200
zusammen780 5004 214 700

Das Gesamtausmass der 14 Grundstücke beträgt ca. 16,62 ha, wovon 13 716 m2 auf Grundflächen, Hofräume und Gärten, ca. 110 246 m2 auf Wies-/Ackerland und 42 250 m2 auf Waldungen entfallen.

Am 24. Februar 1977 wurde das Hochbauamt beauftragt, die beiden vorhandenen Schätzungen zu überprüfen und die Kosten der unumgänglich notwendigen Erneuerungen sowie der Umbau- und Renovationsarbeiten ungefähr zu ermitteln. In seiner Stellungnahme vom 17. März 1977 teilte das Hochbauamt der Liegenschaftenverwaltung mit, dass der Schätzungsbericht von K. Sprenger grundsätzlich in Ordnung sei. Da die angenommenen Kubikmeterpreise jedoch an der oberen Grenze lägen und der Abzug für die Altersentwertung etwas zu bescheiden ausgefallen sei, sollte eine Reduktion des geforderten Kaufpreises um ca. 10%, d. h. von Fr. 3 100 000 auf Fr. 2 800 000, angestrebt werden. Bezüglich der Gebäude wurde darauf hingewiesen, dass das Schulgebäude samt Wohnhaus, das Doppeleinfamilienhaus und die Gebäude des Landwirtschaftsbetriebes im gegenwärtigen Zustand übernommen und weiterverwendet werden könnten, während im Heimgebäude mit Investitionen von Fr. 800 000 gerechnet werden müsse. Darin ist der Anschluss aller Gebäude an die Gemeindekanalisation inbegriffen.

Die Verhandlungen mit dem Eigentümer führten zu einer Reduktion des Kaufpreises von Fr. 3 100 000 auf Fr. 2 900 000, welcher als angemessen bezeichnet werden kann und der wie folgt ausgewiesen ist:

1.Gebäude
Reduzierter Wert für die acht Gebäude Assek.-Nrn. 158,162,156,163/4,159, 160/1 in Oberembrach (= rund 47% des Versicherungswertes 1977 von Fr. 4 214 700)Fr.2 000 000
2.Land
ca. 123 962 m2 Grundfläche, Hofraum, Garten, Wies- und Ackerland zu Fr. 7 pro m2 =Fr.867 734
42 250 m2 Wald =Fr.32 266Fr.900 000
zusammenFr.2 900 000

Der auf dieser Basis am 13. Mai 1977 öffentlich beurkundete Kaufvertrag lautet wie folgt:

Kaufvertrag

Der Heimverein Evangelisches Schulheim Sonnenbühl, Brütten, mit Sitz in Winterthur, vertreten durch die zeichnungsberechtigten, Werner Schlegel, Jugendanwalt, wohnhaft in 8408 Winterthur, Winzerstr. 63, Präsident, und Dr. Hans Jakob Wegmann, Handelslehrer, wohnhaft in 8400 Winterthur, Pflanzschulstr. 56, Quästor, verkauft an den Staat Zürich, mit Vollmacht vertreten durch A. Krummenacher, Adjunkt der kantonalen Liegenschaftenverwaltung Zürich, wohnhaft im grünen Hof 56, 8133 Esslingen, was folgt:

A. Im Grundbuchkreis Embrach Im Gemeindebann Oberembrach

1. Grundregister Blatt 102 Kat. Nr. 483, Plan 18

Ein Anstaltsgebäude, unter Assek.-Nr. 158 für Fr. 710 000.- versichert, Schätzung 1961, ein Schulhaus, unter Assek.-Nr. 162 für Fr. 1 102 000.versichert, Schätzung 1973,

ein Speicher und Keller mit Garageanbau, unter Assek.-Nr. 156 für Fr. 50 000.- versichert, Schätzung 1974, mit 6187 m2 (einundsechzig Aren 87 m2) Gebäudegrundfläche, Hofraum, Acker und Wiese, Sunnenbüel.

Anmerkungen

1. Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen: Gemäss KRB vom 28. April 1966:

a) Mitgliedschaft zur Meliorationsgenossenschaft Embrachertal,

b) Teilungsbeschränkung,

c) Zweckentfremdungsverbot,

d) Bewirtschaftungs- und Unterhaltspflicht.

2. Abwasserrecht 1 - 1 Mühlebach Pfungen, dat. 6. 6.1953, Bd. 23 S. 55/6.

3. Abwasserrecht 1 - 2 Mühlebach Pfungen, dat. 6. 6.1953, Bd. 23 S. 56.

Dienstbarkeit

Last: Leitungsbaurecht z. G. der Stadt Winterthur (Wasserversorgung), dat. 6. 6.1959, SP 5.

2. Grundregister Blatt 101 Kat. Nr. 482, Plan 18

Ein Wohnhaus mit Garagen, unter Assek.-Nr. 163 für Fr. 108 000.- versichert, Schätzung 1968, ein Wohnhaus, unter Assek.-Nr. 164 für Fr. 121000.versichert, Schätzung 1968,

mit 7529 m2 (fünfundsiebzig Aren 29 m2) Gebäudegrundfläche, Hofraum, Garten, Acker und Wiese, Sunnebüel.

Anmerkung

Wie bei Objekt 1, Zf. 1

Dienstbarkeiten

1. Wie bei Objekt 1,

2. Last: Leitungsbaurecht z. G. der Gemeinde Brütten (Wasserversorgung), dat. 15.12.1959, SP 9.

3. Grundregister Blatt 129 Kat. Nr. 476, Plan 18

Ein Oekonomiegebäude mit Kellern, etc., unter Assek.-Nr. 159 für Fr. 361 000.- versichert, Schätzung 1971, ein Garagegebäude mit Futterküche, Waschraum und Zimmern, unter Assek.-Nr. 160 für Fr. 100 000.- versichert, Schätzung 1971,

ein Garagegebäude, unter Assek.-Nr. 161 für Fr. 16 000.versichert, Schätzung 1974, eine unversicherte Gartenlaube,

mit 26109 m2 (zwei Hektaren, einundsechzig Aren 09 m2) Gebäudegrundfläche, Schwimmbad (63 m2), Hofraum, Garten, Acker und Wiese, Sunnenbüel, Huswisen.

Anmerkungen

1. Abwasserrecht 1 - 2 (betr. Schwimmbassin), HB 1968 Nr. 29/30,

2. Beseitigungsrevers betr. Schwimmbassin, HB 1968 Nr. 29/31,

3. Wie bei Objekt 1, Zf. 1.

Dienstbarkeit

Last: Leitungsbaurecht z. G. der Stadt Winterthur, dat. 29. 3.1955, Bd. 23 S. 149/50.

Bemerkung

Das Kaufsobjekt Zf. 3 bildet mit der im Stadtquartier Wülflingen-Winterthur gelegenen Parzelle Kat. Nr. 4752 ein Ganzes.

4. Grundregister Blatt 103 Kat. Nr. 478, Plan 18

2668 m2 (sechsundzwanzig Aren 68 m2) Wiesland, Sunnenbühl. [p. 1150]

Anmerkung

Wie bei Objekt 1, Zf. 1

Dienstbarkeit

Last: Leitungsbaurecht z. G. Gas- und Wasserwerk der Stadt Winterthur, dat. 27.1.1972, SP 60.

5. Grundregister Blatt Kat. Nr. 480, Plan 18

1215 m2 (zwölf Aren 15 m2) Wiesland, Sunnenbüel.

Anmerkung

Wie bei Objekt 1, Zf. 1.

6. Grundregister Blatt

Kat. Nr. 397, Plan 15 (Aus OE Bd. 22 S. 509, Zf. 6)

9284 m2 (zweiundneunzig Aren 84 m2) Wald, Sal.

Anmerkung

Wie bei Objekt 1, Zf. 1.

Dienstbarkeiten

1. Recht: Fahr- und Ablagerungsrecht

2. Schlitt- und Schleifwegrecht.

B. Im Grundbuchkreis Wülflingen-Winterthur Im Gemeindebann Brütten

1. Grundregister Blatt 182 - 1 -Kat. Nr. 561

7782 m2 (siebenundsiebzig Aren 82 m2) Wald im Rüteliholz

Anmerkungen

Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen:

a) Teilungsbeschränkung

b) Zweckentfremdungsverbot

e) Bewirtschaftungs- u. Unterhaltspflicht dat. 6. Januar 1964, Bel. 4 la. Grundregister Blatt 182 - 2 -Kat. Nr. 570

4870 m2 (achtundvierzig Aren 70 m2) Wald (4756 m2) und öffentliches Gewässer (114 m2) im Rüteliholz

Anmerkungen

1. Wie bei Objekt 1 hievor

2. Durch das Grundstück fliesst das öffentliche Gewässer Nr. 2

2. Grundregister Blatt Kat. Nr. 681

20 784 m2 (zwei Hektaren, sieben Aren 84 m2) Acker und Wiesen im Bausel.

Anmerkungen

1. Wie bei Objekt 1 vorn S. 2, Ziff. 1

2. Wie bei Objekt 1 hievor

Im Stadtquartier Wülflingen-Winterthur

3. Grundbuchblatt 32 - 1 -Kat. Nr. 2676

3349 m2 (dreiunddreissig Aren 49 m2) Wald im Jungholz.

Anmerkung

Inbegriffen sind 24 m2 öffentliches Gewässer.

4. Grundbuchblatt 32 - 2 -Kat. Nr. 4752

23 060 m2 (zwei Hektaren, dreissig Aren und 60 m2) Wiesen, Wald und Acker im Huszelg.

Anmerkung

Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung Nr. 1.

Dienstbarkeit

Last: Leitungsbaurecht z. G. der Stadtgemeinde Winterthur, Nr. 810.

5. Grundbuchblatt 32 - 3 -Kat. Nr. 2689

6888 m2 (achtundsechzig Aren 88 m2) Wald im Rüteli. Anmerkungen

1. Anteilsberechtigt am Flurweg Nr. 38.

2. Wie nach Objekt 4, Zf. 1.

Dienstbarkeit

Recht und Last: Fuss- und Fahrwegrecht Nr. 523.

6. Grundbuchblatt 32 - 4 -Kat. Nr. 2693

5058 m2 (fünfzig Aren 58 m2) Wald im Rüteli.

Anmerkungen

1. Anteilsberechtigt am Flurweg Nr. 38.

2. Wie nach Objekt 4, Zf. 1.

Dienstbarkeit

Recht und Last: Fuss- und Fahrwegrecht Nr. 524

7. Grundbuchblatt 32 - 7 von Kat. Nr. 4782

ca. 41429 m2 (zirka vier Hektaren, vierzehn Aren 29 m2) Wiese, Acker und Wald im Rüteli, Aeschaustrasse.

Bemerkung

Nicht mitverkauft ist die auf Kat. Nr. 4782 stehende Blockhütte, Assek.-Nr. 2121, welche mit einer Fläche von ca. 1000 m2 im Eigentum der Verkäuferschaft verbleibt. Die Ausscheidung dieser Parzelle wird zwischen den Parteien vorgenommen.

Anmerkungen

1. Inbegriffen sind 28 m2 öffentliches Gewässer,

2. Anteil am Flurweg Nr. 38,

3. Anteil am Flurweg Nr. 39,

4. Wie nach Objekt 4, Zf. 1.

Der Kaufpreis beträgt Fr. 2 900 000.- (Franken zwei Millionen neunhunderttausend) und wird wie folgt getilgt:

Fr.1 000 000.-(Franken eine Million) sind am 1. Juli 1977, spätestens jedoch innert 30 Tagen nach Erfüllung der Vorbehalte gemäss Zf. 12 u. 13 der weitern Bestimmungen dieses Vertrages durch Uebergabe eines Checks an die Verkäuferschaft zu bezahlen.Der Käufer hat diese Summe nicht zu verzinsen, wenn deren Bezahlung infolge der erwähnten Vorbehalte erst nach dem 1. Juli 1977 erfolgen kann.
Fr.1 900 000.-(Franken eine Million neunhunderttausend) sind anlässlich der Eigentumsübertragung, welche per 1. Oktober 1977 stattzufinden hat durch Checks an die Verkäuferschaft zu bezahlen.
Fr.2 900 000.-Summa Kaufpreis.

Weitere Bestimmungen

1. Der Antritt (mit Uebergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer) findet am 1. Oktober 1977 statt.

Die Parteien nehmen auf diesen Termin bezüglich den mit den Kaufsobjekten verbundenen Steuern und Abgaben, Hypothekarmarchzinsen, Heizoelvorräten, etc., eine ausseramtliche Abrechnung vor.

2. Die Verkäuferschaft ist von jeder Gewährleistungspflicht befreit.

3. Die Beurkundungs- und Handänderungskosten sowie eine allf. Handänderungssteuer der Gemeinden Embrach, Brütten und Winterthur bezahlt der Käufer allein.

Für die Handänderungssteuer beansprucht der Käufer im Sinne von § 180, lit. a des kantonalen Steuergesetzes eine Steuerbefreiung, da die Kaufsliegenschaften auch in Zukunft öffentlichen Zwecken (Betrieb einer Drogenstation) dienen werden.

4. Die Bezahlung einer allf. Grundstückgewinnsteuer ist dagegen eine alleinige Sache des Verkäufers. Dieser beansprucht jedoch im Sinne von § 163, lit. a des kantonalen Steuergesetzes eine Befreiung von dieser Steuer, da die Kaufsobjekte bisher öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken (Betrieb des Kinderheimes Sonnenbühl, Brütten) gedient haben.

5. Vom Kaufsobjekt Winterthur-Wülflingen Kat. Nr. 4782 (siehe B/Zf. 7) wird die darauf stehende Blockhütte mit einer Fläche von ca. 1000 m2 nicht mitverkauft und verbleibt somit im Eigentum des Verkäufers. Die Abgrenzung dieser Parzelle wird zwischen den Parteien vorgenommen. Die Vermarkungs- und Vermessungskosten übernimmt der Verkäufer. [p. 1151]

6. Der Käufer übernimmt keinerlei Miet- und Pachtverhältnisse, d. h. sämtliche Gebäude sind dem Käufer auf den Antrittstag hin in geräumtem Zustand zu übergeben. Sollte die Räumung und Uebergabe der Gebäude per 1. Oktober 1977 nicht möglich sein, so hat der Verkäufer dies dem Käufer mindestens 2 Monate im voraus schriftlich mitzuteilen. Der Antrittstag und die Eigentumsübertragung würden sich in einem solchen Falle entsprechend verschieben.

7. Nicht mitverkauft und im Kaufpreis deshalb nicht enthalten ist das zum Landwirtschaftsbetrieb gehörende Inventar (Vieh- und Fahrhabe). Der Käufer prüft gegenwärtig, ob er den Landwirtschaftsbetrieb weiter führen oder denselben auflösen will. Bei einer Weiterführung dieses Betriebes hätte der Käufer die Vieh- und Fahrhabe dem Verkäufer separat zu entschädigen. In diesem Falle würde die Verwaltung der Landwirtschaftlichen Schule Wülflingen ein Verzeichnis über die Vieh- und Fahrhabe aufnehmen und gleichzeitig eine Bewertung des Inventars durchführen. Dieses Inventar wäre für beide Parteien verbindlich und der Käufer hätte die Vieh- und Fahrhabe zum Schätzungspreis zu erwerben. Sollte der Käufer den Landwirtschaftsbetrieb nicht weiterführen, so hätte der Verkäufer das gesamte Inventar anderweitig zu veräussern. Der Käufer hat dem Verkäufer seinen Entscheid in dieser Angelegenheit bis Ende Juni 1977 mitzuteilen.

8. Der Käufer hat Kenntnis von Art. 54 WG (14-tägige Ablehnungsfrist ab Eigentumsübertragung) für allf. bestehende Schaden- und Haftpflichtversicherungen. Die Policen solcher Versicherungen sind dem Käufer innert nützlicher Frist zu übergeben.

9. Die Eigentumsübertragung hat pfandrechtsfrei zu erfolgen.

10. Die Rückzahlung von allf. Subventionen, Staatsbeiträgen, etc. an den Käufer hat der Verkäufer vorzunehmen.

11. Die Parteien nehmen davon Kenntnis, dass das eidgenössische Grundbuch in den Gemeinden Oberembrach und Brütten noch nicht eingeführt ist. Es ist deshalb möglich, dass Servituten aus der Zeit vor 1912 bezügl. der Kaufsobjekte bestehen, die im Grundregister nicht eingetragen sind.

Im übrigen ist der Erwerber über den Stand der Bereinigung orientiert.

12. Die Genehmigung des gegenwärtigen Vertrages durch den Regierungsrat des Kantons Zürich und die Bewilligung des für den Ankauf der Liegenschaften erforderlichen Kredites durch den Kantonsrat bleiben seitens des Käufers ausdrücklich vorbehalten.

Sollte der Vertrag durch den Regierungsrat nicht genehmigt und der Kredit durch den Kantonsrat nicht bewilligt werden, so fällt derselbe für beide Parteien entschädigungslos dahin.

Im weitern wird die Genehmigung dieses Vertrages durch den Verkäufer vorbehalten.

13. Vor der Eigentumsübertragung, die bis 1. Oktober 1977 zu erfolgen hat, sind beizubringen bzw. zu erledigen:

- Genehmigung dieses Vertrages durch den Regierungsrat und durch den Heimverein

- Löschungsbewilligung für das bestehende Grundpfandrecht für Fr. 23 000.-, dat. 9. Mai 1973, zG. Kanton Zürich, OE GR-Bl. 129

- Vollzug der Mutation betr. die Blockhütte

Der Antritt findet am 1. Oktober 1977 statt, bis zu welchem Zeitpunkt der Kaufpreis von Fr. 2 900 000 bezahlt werden muss. Nicht mitverkauft und im Kaufpreis deshalb nicht enthalten ist die auf dem Grundstück Wülflingen-Winterthur Kat.-Nr. 4782 stehende Blockhütte mit einer noch auszuscheidenden Gesamtfläche von ca. 1000 m2. Der Käufer übernimmt keinerlei Miet- und Pachtverhältnisse, d. h., sämtliche Gebäude sind dem Käufer auf den Antrittstag hin in geräumtem Zustand zu übergeben. Sollten Räumung und Uebergabe auf den 1. Oktober 1977 nicht möglich sein, so hat der Verkäufer dies dem Käufer mindestens zwei Monate im voraus mitzuteilen. Der Antrittstag, die Eigentumsübertragung und damit auch die dabei fällige Bezahlung des Restkaufpreises würden sich in einem solchen Falle entsprechend verschieben. Es wird gegenwärtig geprüft, ob der Landwirtschaftsbetrieb weitergeführt oder aufgelöst werden soll. Bei einer Weiterführung hätte der Staat die Vieh- und Fahrhabe dem Verkäufer separat zu entschädigen. Wird dieser Betrieb nicht weiter geführt, so hat der Verkäufer das gesamte Inventar anderweitig zu veräussern. Der Staat hat dem Verkäufer seinen Entscheid in dieser Angelegenheit bis Ende Juni 1977 mitzuteilen.

Da die Gebäude und Grundstücke des Schulheims Sonnenbühl in Brütten vom Staat zum Zwecke der Einrichtung einer offenen Drogenstation erworben werden, ist hiefür die Kreditbewilligung durch den Kantonsrat erforderlich. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb über den Betrieb und die Einrichtung dieser Drogenklinik eine Sondervorlage an den Kantonsrat auszuarbeiten.

Auf Antrag der Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten und des Gesundheitswesens

beschliesst der Regierungsrat:

I. Der am 13. Mai 1977 zwischen dem Heimverein Evangelisches Schulheim Sonnenbühl, Brütten, mit Sitz in Winterthur, als Verkäufer, und der kantonalen Liegenschaftenverwaltung namens des Staates Zürich, als Käufer, öffentlich beurkundete Vertrag über den Erwerb der Liegenschaften Oberembrach Kat.-Nr. 483 (mit Gebäuden Assek.-Nrn. 158, 162 und 156), Nr. 482 (mit Gebäuden Assek.-Nrn. 158, 162 und 156), Nr. 482 (mit Gebäuden Assek.-Nrn. 163/4), Nr. 476 (mit Gebäuden Assek.-Nrn. 159 und 160/1), Nrn. 478, 480 und 397, Brütten Kat.-Nrn. 561, 570 und 681, Winterthur-Wülflingen Kat.-Nrn. 2676, 4752, 2689 und 2693 und Teil von Nr. 4782, im Gesamtausmasse von ca. 16,62 ha, zu einem Kaufpreis von Fr. 2 900 000 wird genehmigt.

Vorbehalten bleibt die Kreditbewilligung durch den Kantonsrat. Die Gesundheitsdirektion wird eingeladen, dem Regierungsrat zuhanden des Kantonsrates eine Vorlage zu unterbreiten.

II. Mitteilung an den Heimverein Evangelisches Schulheim Sonnenbühl, Brütten, mit Sitz in Winterthur, 8400 Winterthur, an die Grundbuchämter Embrach, 8424 Embrach, und Wülflingen, Merkurstrasse 12, 8400 Winterthur (je Dispositiv I), sowie an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten und des Gesundheitswesens.