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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.151 RRB 1977/4291
TitelStiftung Konservatorium und Musikhochschule Zürich (Gewährung eines einmaligen Staatsbeitrags für Projektierungskosten).
Datum26.10.1977
P.1983

[p. 1983] 1. Mit Beschluss Nr. 981 vom 9. März 1977 sprach der Regierungsrat der Stiftung Konservatorium und Musikhochschule Zürich für die Erstellung von Projekt und Kostenvoranschlag zur Renovation und zum Umbau der Liegenschaft Florhofgasse 6, Zürich, einen Staatsbeitrag von höchstens Fr. 428 000 zu. Der Gemeinderat der Stadt Zürich verweigerte am 15. Juni 1977 den gleichen Betrag als hälftige Beteiligung der Stadt und wies die betreffende Vorlage an den Stadtrat zurück mit dem Auftrag, allenfalls einen Wettbewerb zu veranstalten oder aber ein reduziertes Projekt vorzulegen. Dadurch ist der mit Regierungsratsbeschluss Nr. 981 zugesprochene Kredit hinfällig geworden.

2. Verwaltungsrat und Direktion der Stiftung Konservatorium und Musikhochschule Zürich ersuchen mit Schreiben vom 18. Oktober 1977 Stadt und Kanton um die Uebernahme je der Hälfte der Projektierungskosten von Fr. 766 000, d. h. je Fr. 383 000, für ein reduziertes Projekt.

Es wird von keiner Seite bestritten, dass eine gründliche Sanierung des Konservatoriumsgebäudes nicht mehr länger aufgeschoben werden kann. Zur Diskussion steht allein der Aufwand für den mit der Renovation verbundenen Ausbau des Gebäudes.

Schülerzahlen und Raumbedarf haben sich in den letzten dreissig Jahren wie folgt entwickelt:

JahrSchülerzahlenRaumbedarfEinheiten
AllgemeineBerufs-AllgemeineBerufs-
MusikschuleschuleMusikschuleschule *
EinheitenEinheiten
19471400146140010222422
19572048153204810713119
19672071173207112113282
19771700460170032204920

* Der Raumbedarf für einen Berufsschüler ist durchschnittlich siebenmal grösser als derjenige für einen Schüler an der Allgemeinen Musikschule, da der Berufsschüler auch Klassen- und Gruppenunterricht erhält sowie Bibliothek, Diskothek usw. benutzt.

Die Schule ist offensichtlich auf wesentlich mehr Raum angewiesen. Dieser kann durch einen Ausbau der beiden Lichthöfe und durch die Unterfangung des grossen Saals gewonnen werden. Stadt und Kanton Zürich lehnten das maximale Ausbauprogramm aus finanziellen Gründen ab. Mit Regierungsratsbeschluss Nr. 981 vom 9. März 1977 unterstützte der Kanton ein Projekt, das auf den ursprünglich geplanten, aussergewöhnlich teuren Aus- und Umbau des Untergeschosses verzichtete. Da nun der Gemeinderat weitere Einsparungen verlangt hat, soll nach dem heute vorliegenden Projekt der sachlich notwendige und baulich sinnvolle Ausbau der Lichthöfe nur teilweise vollzogen werden. Auch die Aufwendungen für neues Mobiliar und Spezialanlagen sowie für zusätzliche Musikinstrumente werden stark gekürzt.

Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten:

ProjektProjektProjekt
VollausbauRRB Nr. 981heute
Nettonutzfläche (heute 1500 m2)3224 m22710 m22498 m2
Fr.Fr.Fr.
Baukosten
- Anteil Renovation6 204 0006 894 0006 721 000
- Anteil Neubau7 538 0003 756 0003 135 000
Mobiliar, Spezialanlagen1 076 7001 048 000695 000
Musikinstrumente935 000779 000537 000
Provisorium, Umzüge795 500719 500512 000
Gesamtkosten16 549 20013 196 50011 600 000
(billiger als 1. Projekt3 352 7004 949 200)
(billiger als 2. Projekt1 596 500)
Projektierungskosten (im Gesamtbetrag inbegriffen)1 200 000856 000766 000

3. Aus finanziellen Ueberlegungen sind im vorliegenden Projekt auch gut begründete Wünsche der Bauherrschaft unberücksichtigt geblieben; es umfasst nur noch das für einen vernünftigen Betrieb der Schule unbedingt notwendige Minimum und lässt der zukünftigen Entwicklung des Konservatoriums wenig Raum.

Schliesslich muss wiederum auf den ausserordentlich schlechten Zustand des Konservatoriumsgebäudes hingewiesen werden, wovon sich auch Kommissionen des Kantonsrates schon 1973 und wieder am 20. Mai 1977 überzeugt haben. Die Vertreter von Stadt und Kanton im Verwaltungsrat der Stiftung lehnten am 6. Juni 1973 die weitere Verantwortung für den Schulbetrieb in diesen Räumen ab. Das Feuerwehrinspektorat der Stadt Zürich hat am 31. Mai 1977 festgestellt, dass ein sinnvoller und umfassender baulicher Brandschutz nur mit einem Umbau verwirklicht werden kann; der Schulbetrieb wird noch geduldet, wenn bis zum Beginn der Renovation laufend immer aufwendigere provisorische Sicherheitsmassnahmen getroffen werden.

Der Regierungsrat hat mit seinem Beschluss vom 9. März 1977 gezeigt, dass der Kanton bereit ist, seinen Teil an einen zweckmässigen Umbau des Konservatoriumsgebäudes zu leisten. Es ist gerechtfertigt, statt des damals beschlossenen Betrags nun die Hälfte des erforderlichen Kredits von Fr. 766 000, d. h. Fr. 383 000, für die Ausarbeitung des neuen Projekts zu gewähren. Der Kredit muss mit dem Voranschlag 1978 eingeholt werden.

Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens

beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Erstellung von Projekt und Kostenvoranschlag zur Renovation und zum Umbau der Liegenschaft Florhofgasse 6, Zürich 1, wird unter Aufhebung von Regierungsratsbeschluss Nr. 981/1977 der Stiftung Konservatorium und Musikhochschule Zürich unter Vorbehalt der Kreditbewilligung durch den Kantonsrat ein Staatsbeitrag von höchstens Fr. 383 000 zugesprochen.

II. Die Erziehungsdirektion wird ersucht, den erforderlichen Kredit zu Lasten des Kontos 2900.920.40, Staatsbeiträge an das Konservatorium Zürich (Investitionsbeiträge), zur Aufnahme in den Voranschlag 1978 nachzumelden.

III. Mitteilung an die Direktion von Konservatorium und Musikhochschule Zürich, Florhofgasse 6, 8001 Zürich, an den Stadtrat von Zürich sowie an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.