Signatur | StAZH MM 3.155 RRB 1979/1503 |
Titel | Altersheim Tösstal, Turbenthal (Abrechnung). |
Datum | 25.04.1979 |
P. | 649–650 |
[p. 649] Mit RRB Nr. 3331/1975 hat der Regierungsrat dem Zweckverband Altersheim Tösstal, Turbenthal, an die auf Fr. 8 848 000 veranschlagten Kosten für den Bau und die Einrichtung des Altersheims Tösstal einen Staatsbeitrag zugesichert.
Das Sekretariat des Zweckverbandes übermittelte am 29. September 1978 die Bauabrechnung; diese war am 25. September von der Heimkommission Altersheim Tösstal abgenommen worden. Der Rechnungsabschluss ergibt Gesamtaufwendungen von Fr. 7 462 136. Nach dem Gesetz sind davon Fr. 315 198 nicht beitragsberechtigt. In Abzug kommt ferner der Beitrag der AHV, der sich laut Verfügung des Bundesamtes für Sozialversicherung vom 6. Februar 1979 auf Fr. 1 945 099 beläuft. Nicht ausgeschieden werden jedoch die Landkosten des Näf-Hauses, dessen Ausbau zurzeit in einer separaten Etappe geplant wird. Somit verbleiben subventionsberechtigte Aufwendungen von Fr. 5 201 839.
Das Heim wurde am 2. Mai 1978 in Betrieb genommen. Nach § 9 der Vollziehungsverordnung vom 16. Mai 1973 zum Gesetz über die Beitragsleistungen des Staates für Altersheime sowie Heime, Eingliederungsstätten und Werkstätten für Invalide vom 4. März 1973 ergibt sich bei einer massgeblichen Steuerbelastung der Zweckverbandsgemeinden Turbenthal, Wila, Wildberg und Zell von 206,7% im Durchschnitt der Jahre 1974/76 ein Staatsbeitrag von 55%, d. h. von Fr. 2 861 011. Mit Verfügungen vom 16. Dezember 1976 und 30. November 1977 wurden Teilzahlungen von Fr. 2 400 000 ausgerichtet; zahlbar sind deshalb noch Fr. 461 011. Der notwendige Kredit ist im Voranschlag 1979 enthalten.
Auf Antrag der Direktion der Fürsorge
beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Zweckverband Altersheim Tösstal in Turbenthal wird an das neuerstellte Altersheim ein Staatsbeitrag von Fr. 2 861 011 gewährt; nach Abzug der bereits geleisteten Teilzahlungen von Fr. 2 400 000 werden zu Lasten des Kontos 2800. 920.06 noch Fr. 461 011 ausgerichtet. [p. 650]
II. Mitteilung an den Zweckverband Altersheim Tösstal, Turbenthal, 8488 Turbenthal, das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, sowie an die Direktionen der Fürsorge, des Innern und der öffentlichen Bauten.