Signatur | StAZH MM 3.157 RRB 1979/4385 |
Titel | Altersheim Emmaus, Männedorf (Baubeitrag). |
Datum | 07.11.1979 |
P. | 1931 |
[p. 1931] Mit Eingabe vom 29. August 1979 ersucht die Finanzverwaltung Männedorf um Ausrichtung eines Staatsbeitrags an den Beitrag von Fr. 100 000, den die Gemeinde Männedorf auf Beschluss der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 1978 dem Verein Bibel- und Erholungsheim Männedorf an das neuerstellte Altersheim Emmaus bezahlt hat.
Das 1976 fertiggestellte Altersheim weist 70 Plätze auf. Sämtliche Plätze sind belegt. 21 Pensionäre stammen aus Männedorf. Der Verein hat der Gemeinde Männedorf zugesichert, diesen Anteil für Männedorf beizubehalten, solange eine entsprechende Nachfrage besteht.
Das Bundesamt für Sozialversicherung hat das Bedürfnis anerkannt und dem Verein mit Verfügung vom 31. Mai 1979 einen Beitrag von Fr. 1 919 396 aus Mitteln der AHV ausrichten lassen.
An die Gemeindeleistungen für den Bau von Altersheimen privater gemeinnütziger Organisationen gewährt der Kanton Beiträge nach § 2 lit. b des Gesetzes über die Beitragsleistungen des Staates für Altersheime sowie Heime, Eingliederungsstätten und Werkstätten für Invalide vom 4. März 1973. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach § 9 der Vollziehungsverordnung. Bei einer massgeblichen Steuerbelastung der Gemeinde Männedorf von 131,6% im Durchschnitt der Jahre 1976/78 ergibt sich ein Staatsbeitrag von Fr. 5000 oder 5% der Gemeindeleistung. Der Betrag ist im Voranschlag 1979 enthalten.
Auf Antrag der Direktion der Fürsorge
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der Gemeinde Männedorf wird an die Gemeindeleistung von Fr. 100 000 an das Altersheim Emmaus zu Lasten des Kontos 2800.920.06 ein Staatsbeitrag von Fr. 5000 ausgerichtet.
II. Mitteilung an den Gemeinderat Männedorf, 8708 Männedorf, das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, sowie an die Direktionen der Fürsorge und der öffentlichen Bauten.