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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.158 RRB 1980/1552
TitelStrassen (Volketswil/Illnau-Effretikon, I/5 und 6).
Datum16.04.1980
P.647–648

[p. 647]

A. Die Bietenholzstrasse I. Kl. Nrn. 5 und 6 in der Gemeinde Volketswil und in der Stadt Illnau-Effretikon verbindet die Region Volketswil mit Effretikon und dient vorwiegend als Ortsverbindung. Die Fahrbahnbreite zwischen Kindhusen und Effretikon beträgt heute 6,0 m; Trottoire sind keine vorhanden. Da dieser Strassenabschnitt recht hohe Fahrgeschwindigkeiten zulässt, sind die Fussgänger und Radfahrer durch den motorisierten Verkehr gefährdet.

Im Abschnitt Bietenholz-Effretikon weist der Fahrbahnbelag verschiedene Deformationen und Risse auf. Teilweise fehlt eine Strassenentwässerung. Die Erstellung eines Rad- und Gehwegs und die Verbesserung der Fahrbahn drängen sich auf.

B. Das Projekt wurde im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Volketswil, dem Stadtrat Illnau-Effretikon und der Kantonspolizei ausgearbeitet. Der projektierte 3,5 m breite Rad- und Gehweg hat eine Länge von 1450 m. Er lässt die Benützung durch Fussgänger und Radfahrer im Gegenverkehr sowie durch den landwirtschaftlichen Verkehr zu. In den Innerortsbereichen Kindhusen und Bietenholz wird der Rad- und Gehweg aus Platzgründen an die Fahrbahn angebaut. In den Ausserortsbereichen wird er durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt. Im Gemeindegebiet Volketswil ist die Grünstreifenbreite mit 2,5 m auf eine spätere Fahrbahnverbreiterung der heute 6,0 m breiten Strasse ausgerichtet. Im Gebiet der Stadt Illnau-Effretikon beträgt die Grünstreifenbreite 2,0 m, da die Fahrbahn gleichzeitig auf 7,0 m verbreitert wird. Der Grünstreifen wird mit Strassenbäumen und Sträuchern bepflanzt.

Im Abschnitt Bietenholz-Effretikon wird die Strasse auf 7,0 m verbreitert und der bestehende Fahrbahnbelag verstärkt. Im Bereich der Industriestrasse wird eine separate Linksabbiegespur eingebaut. Die Strassenentwässerung wird ergänzt.

Der Gemeinderat Volketswil und der Stadtrat Illnau-Effretikon hiessen am 19. Juni 1979 und am 20. Dezember 1979 das Projekt gut und bewilligten die Beiträge an die Trottoirkosten. Die Bezirksräte Uster und Pfäffikon stimmten dem Projekt mit Schreiben vom 11. Juli 1979 und 14. Februar 1980 ebenfalls zu. Die von den Gemeinden gewünschten Projektänderungen wurden vollumfänglich berücksichtigt. Der Genehmigung des Projekts gemäss den bei den Akten liegenden Plänen steht somit nichts entgegen.

C. Die Gesamtkosten gemäss Voranschlag vom 28. Februar 1979 in der Höhe von Fr. 1 550 000 verteilen sich auf die einzelnen Bauteile wie folgt (Beträge in 1000 Fr.) :

Land-erwerbBau-arbeitenTechnischeArbeitenTotal
Fr.Fr.Fr.Fr.
Fahrbahn7167959809
Trottoir innerorts1864890
Rad- und Gehweg ausserorts2816619213
Rad- und Gehweg innerorts (innerhalb Bauzone)6712714208
Rad- und Gehweg innerorts (gegenüber der Bauzone)4916219230
Total23311981191550

D. Die Kosten für die Fahrbahn und den Radweganteil (50% des kombinierten Rad- und Gehwegs) gehen zu Lasten des Staates.

Gemäss § 11 a Abs. 3 und § 17 d des Strassengesetzes haben die Gemeinden und die Anstösser in bebauten oder in baulicher Entwicklung befindlichen Gebieten an die erstmalige Erstellung von Trottoiren Beiträge zu leisten. Nach RRB Nr. 5003/1963 haben an Strassen I. Kl. die Anstösser, die Gemeinden und der Staat je einen Drittel der Trottoirkosten zu tragen. Für die Trottoirabschnitte, welche im Uebrigen Gemeindegebiet, jedoch an der Grenze einer Bauzone liegen, wird der Anteil der Gemeinde auf einen Sechstel der Trottoirkosten reduziert. Der Gemeindebeitrag ist eine gesetzlich gebundene Ausgabe, die keiner Genehmigung durch die Stimmbürger bedarf.

Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt (Beträge in 1000 Fr.): [p. 648]

StaatGemeindeVolkets-wilStadtIllnau-EffretikonAnstösserTotal
Fr.Fr.Fr.Fr.Fr.
Fahrbahn809---809
Trottoir innerorts30-303090
Rad- und Gehweg ausserorts213213
Rad- und Gehweg innerorts(innerhalb Bauzone)138,819,315,334,6208
Rad- und Gehweg innerorts (gegenüber der Bauzone)172,63,415,738,3230
Total1363,422,761,0102,91550

Die Ausführung dieses Bauvorhabens erfordert folgende Kredite:

Fr.585 000Titel 3016.740Bau von Strassen I. Kl., Baukonto Nr. 642.3
Fr.550 000Titel 3015.758Belagsverstärkungen
Fr.415 000Titel 3015.741.01Bau von Trottoiren an Strassen I. Kl.
Fr.1 550 000

Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Baukonto Nr. 642.3, Gemeinde Volketswil und Stadt Illnau-Effretikon, Strasse I. Kl. Nrn. 5 und 6, Kindhusen-Effretikon, aufzunehmen. Die Kosten für die Belagsverstärkung und das Trottoir sind zu Lasten der Titel 3015.758 und 3015.741.01 alljährlich anteilmässig umzubuchen.

Der Kredit für die Projektierungsarbeiten ging zu Lasten des Titels 3016.831.01, Planung und Projektierung von Strassen I. Kl. (vgl. Verfügung der Baudirektion Nr. 731/1978). Die bisherigen Projektierungskosten von rund Fr. 25 000 sind dem Titel 3016.369(12.121), Vergütung von Kosten, gutzuschreiben und dem Titel 3016.740, Baukonto Nr. 642.3, zu belasten.

Die Beiträge Dritter sind im Baukonto auszuweisen und auf den im Dispositiv bezeichneten Titeln zu vereinnahmen.

E. Der vorliegende Beschluss verursacht im laufenden Jahr noch keine Ausgaben. Seine finanziellen Auswirkungen sind vorgemerkt und werden zu gegebener Zeit im Staatsvoranschlag berücksichtigt.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Bau eines Rad- und Gehwegs und die Fahrbahnverbesserung an der Strasse I. Kl. Nrn. 5 und 6, Kindhusen bis Effretikon, Gemeinde Volketswil und Stadt Illnau-Effretikon, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen genehmigt.

II. Es werden folgende Kredite bewilligt:

Fr.585 000Titel3016.740Bau von Strassen I. Kl., Baukonto Nr. 642.3
Fr.550 000Titel3015.758Belagsverstärkungen
Fr.415 000Titel3015.741.01Bau von Trottoiren an Strassen I. Kl.

III. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Baukonto Nr. 642.3, Gemeinde Volketswil und Stadt Illnau-Effretikon, Strasse I. Kl. Nrn. 5 und 6, Kindhusen bis Effretikon, aufzunehmen. Die Kosten für die Belagsverstärkung und das Trottoir sind zu Lasten der Titel 3015.758 und 3015.741.01 anteilmässig umzubuchen.

Die bisherigen Projektierungskosten von rund Fr. 25 000 sind dem Titel 3016.369(12.121), Vergütung von Kosten, gutzuschreiben und dem Titel 3016.740, Baukonto Nr. 642.3, zu belasten.

IV. Der Gemeinderat Volketswil und der Stadtrat Illnau-Effretikon werden eingeladen, den Beitrag an die Erstellung des Trottoirs von Fr. 22 700 und Fr. 61 000 auf das Ende des der provisorischen Bauabnahme folgenden Monats dem Rechnungssekretariat der Baudirektion einzuzahlen.

Ergibt sich bei der Schlussabrechnung eine Ueber- oder Unterschreitung des veranschlagten Kredits, werden die Beiträge entsprechend angepasst.

V. Bei wesentlichen Aenderungen der Kosten einzelner Bauteile sind die aufgrund des Kostenvoranschlags errechneten Kostenanteile neu festzusetzen.

Die Anteile der Gemeinde Volketswil von Fr. 22 700 und der Stadt Illnau-Effretikon von Fr. 61 000 sind dem Titel 3015.440.01(11), Beiträge von Gemeinden an den Bau von Trottoiren an Strassen I. Kl., gutzuschreiben und im Baukonto Nr. 642.3 auszuweisen.

YI. Die Trottoirbeiträge der Anstösser sind auf dem Titel 3015.460.02, Beiträge von Privaten an den Bau von Trottoiren an Strassen I. Kl., zu vereinnahmen und auf dem Baukonto Nr. 642.3 auszuweisen.

VII. Die Baudirektion wird eingeladen bzw. ermächtigt,

a) die Gemeinde- und Anstösserbeiträge einzuziehen;

b) das für die Ausführung des Projekts notwendige Land zu erwerben, allfällige Prozesse zu führen und Vergleiche zu treffen.

VIII. Mitteilung an den Gemeinderat Volketswil, 8604 Volketswil, den Stadtrat Illnau-Effretikon, 8307 Effretikon (unter Beilage eines mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektexemplars), den Bezirksrat Uster, 8610 Uster, den Bezirksrat Pfäffikon, 8330 Pfäffikon, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.