Signatur | StAZH MM 3.16 RRB 1902/0001 |
Titel | Strafverfolgung. |
Datum | 03.01.1902 |
P. | 3 |
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Präsidialverfügungen
Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
Dem Regierungsrat des Kantons Aargau ist zu schreiben:
Laut hier in Doppel mitfolgender, von der Bezirksanwaltschaft Zürich am 27. Dezember 1901 gemäß Art. 9 des Bundesgesetzes über die Auslieferung von Verbrechern oder Angeschuldigten, vom 24. Juli 1852, ausgestellter „Amtlichen Bescheinigung“ ist der zur Zeit im Bezirksgefängnis in Aarau in Untersuchungshaft befindliche Johann Hochstraßer, geboren den 15. Dezember 1876, von Hägglingen, Kanton Aargau, Reisender, des einfachen Betruges im Betrage von 20 Fr. und begangen in Zürich zum Nachteil der Frau Katharina Imbach geb. Schmid, Wirtin, Stampfenbachstraße 36, in Zürich IV, beklagt.
Für den Fall, daß die Auslieferung des Beklagten, da dieser aargauischer Staatsangehöriger ist, nicht bewilligt werden sollte, stellen wir unter gleichzeitiger Übermittlung der hierorts erwachsenen Untersuchungsakten an Euch das ergebene Ersuchen, die Übernahme der Strafverfolgung des Hochstraßer für das im herwärtigen Kanton verübte Vergehen durch das dortige Strafgericht zu veranlassen und gewärtigen gerne einen seinerzeitigen Bericht über das Ergebnis des bezüglichen Verfahrens.