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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.16 RRB 1902/2685
TitelBezirksanwaltschaft Winterthur.
Datum31.12.1902
P.954–955

[p. 954] A. Mit Schreiben vom 2. Dezember 1902 übermittelte die Staatsanwaltschaft der Justiz- und Polizeidirektion das ihr von Herrn Konrad Bretscher in Winterthur zugegangene Gesuch um Entlassung von der Stelle eines außerordentlichen Bezirksanwaltes in Winterthur auf den 31. Dezember 1902. Hiebei beantragt die Staatsanwaltschaft, dem Gesuche zu entsprechen.

B. Für die durch Entsprechung dieses Gesuches allfällig frei werdende Stelle eines außerordentlichen Bezirksanwaltes in Winterthur haben sich angemeldet:

1. Herr Otto Seiler, zurzeit Sekretär der Freiwilligen- und Einwohnerarmenpflege in Zürich, von Dinhard, geb. 1870;

2. Herr Dr. E. Zürcher, zurzeit in provisorischer Anstellung beim kantonalen Polizeikommando, von Grub, Kt. Appenzell, geb. 1877;

3. Herr Dr. A. Kaier in Zürich, von Stallikon, geb. 1865.

C. Die Staatsanwaltschaft empfiehlt in gleicher Weise die Herren Seiler und Dr. Zürcher, spricht sich jedoch gegen Herrn Dr. Kaier aus. Herr Seiler habe schon während eines Jahres als Ferienstellvertreter sowol bei der Bezirksanwaltschaft Zürich und Winterthur zur Zufriedenheit funktionirt. Herr Dr. Zürcher sei der Staatsanwaltschaft als fleißiger und gewissenhafter junger Beamter bekannt.

D. Die Justizdirektion empfiehlt ebenfalls Entsprechung des Entlassungsgesuches; sie bemerkt, daß Herr Seiler nachträglich noch die bestimmte Erklärung abgegeben habe, daß er, falls eine Wahl auf seine Person fallen sollte, sich verpflichte, das Amt am 1. Januar 1903 anzutreten. An diesem Amtsantritt sei, wenn immer möglich, festzuhalten, indem, wenn Herr Bretscher auch erkläre, mit einem Hinausschieben des Austrittes einverstanden zu sein, von einem ersprießlichen Weiterarbeiten aus begreiflichen Gründen nicht mehr die Rede sein werde. Herr Seiler beziehe in seiner jetzigen Stellung ein Salair von 4000 Fr., würde sich aber mit 3500 Fr. begnügen. In Hinblick auf dessen frühere Tätigkeit und die Besoldungsansätze der [p. 955] außerordentlichen Bezirksanwälte in Zürich erscheine bei Herrn Seiler dieser Ansatz gerechtfertigt. Herr Dr. Zürcher beziehe zurzeit einen Tagessold von 6 Fr.

Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Gesuche des Herrn Konrad Bretscher in Winterthur um Entlassung als außerordentlicher Bezirksanwalt daselbst auf den 31. Dezember 1902 wird entsprochen.

II. Als außerordentlicher Bezirksanwalt in Winterthur mit Amtsantritt auf den 1. Januar 1903, gegenseitiger einmonatlicher Kündigung und einer Besoldung von 3000 Fr. wird gewählt:

Herr Dr. E. Zürcher von Grub, zurzeit beim kantonalen Polizeikommando in Zürich.

III. Mitteilung an: a) Herrn Bretscher und b) Dr. E. Zürcher in Zürich V, je im Dispositiv; c) die Staatsanwaltschaft; d) die Bezirksanwaltschaft Winterthur; e) die Finanzdirektion; f) die Justizdirektion.