Signatur | StAZH MM 3.160 RRB 1980/4912 |
Titel | Schulheim Sonnenbühl Elgg, Aussenwohngruppe Hagenbuch (Beitragszusicherung). |
Datum | 30.12.1980 |
P. | 2176–2177 |
[p. 2176] Mit Eingabe vom 21. Juni 1979 ersucht der Heimverein Sonnenbühl Elgg mit Sitz in Winterthur um die Zusicherung eines Staatsbeitrages an die Erwerbs- und Umbaukosten der Liegenschaft Matarese in Hagenbuch.
Mit Beschluss Nr. 312/1979 genehmigte der Regierungsrat das gesamte Raumprogramm des Schulheims Sonnenbühl mit zentralem Standort in Elgg. An den Kaufpreis der Liegenschaften Bahnhofstrasse 35 und 37 (im betreffenden Regierungsratsbeschluss fälschlicherweise Dorfstrasse 35 und 37 genannt) in Elgg sowie Bahnhofstrasse 15 in Eschlikon TG wurde damals ein Staatsbeitrag von brutto 60% (unter Abzug zu erwartender Bundesbeiträge), höchstens aber Fr. 618 000, zugesichert. In den Erwägungen wurde in Aussicht gestellt, dass dieser Finanzierungsschlüssel auf den ganzen Ausbau gemäss vorgelegtem Konzept angewendet werde.
Der Kauf und Umbau der Liegenschaft Matarese, Schulhausstrasse, Hagenbuch, stellt die dritte Etappe des Raumprogrammes von RRB Nr. 312/1979 dar. Die Kosten wurden damals auf Fr. 440 000 geschätzt. Sie beziffern sich nunmehr wie folgt:
- | Kaufpreis gemäss Kaufvertrag vom 20. Dezember 1978 | Fr. | 380 000 | ||
Anrechenbare Kosten gemäss Gutachten der Baudirektion vom 22. April 1980 | Fr. | 380 000 | |||
Umbaukosten gemäss Kostenvoranschlag vom 28. Januar 1980 (Preisstand 1. Januar 1979) | Fr. | 100 000 | |||
Anrechenbare Kosten | ca. | Fr. | 100 000 | ||
Total anrechenbare Kosten | ca. | Fr. | 480 000 |
Vorhaben und Kosten wurden von der Erziehungsdirektion (Jugendamt) und von der Baudirektion geprüft und als zweckmässig und angemessen befunden.
Für eine Wohngruppe, die willens ist, in relativ einfachen Verhältnissen zu leben und einen zeitaufwendigen Unterhalt von Gebäude und Umschwung auf sich zu nehmen, ist die Altliegenschaft aus pädagogischen Rücksichten sehr geeignet. Hagenbuch liegt ca. fünf Kilometer von Elgg entfernt. Die 1234 m2 grosse Parzelle (Kat.-Nr. 1792) befindet sich im Dorfkern unmittelbar neben der Primarschule.
Das alte Bauernhaus ist in einen Wohn- und Oekonomiegebäudeteil unterteilt. Ersterer umfasst sieben grossräumige Zimmer, Küche mit Hauswirtschaftsraum, Bad, Waschraum [p. 2177] und Toilette. Im Keller befinden sich ein Oeltank, ein Zentralheizkessel und eine Gebrauchswasseraufbereitung sowie ein grosser Lagerraum. An den Wohnteil angebaut sind Tenne und Stall des Oekonomiegebäudes, in dem sich auch eine Garage befindet. Deren Tor und die Trennmauer zwischen den Gebäudeteilen sind den feuerpolizeilichen Anforderungen anzupassen. Dringend reparaturbedürftig ist der mit Holzschindeln belegte Dachteil, welcher bereits von Fäulnis befallen ist. Ueberdies ist im Dachstock des Wohnteils der Einbau von zwei Zimmern und einer Dusche mit Toilette für das Leiterehepaar geplant, was mit einer wesentlichen Fenstervergrösserung in der Giebelfassade und einer Dachstuhlverstärkung verbunden ist. Gleichzeitig werden die Fassade renoviert, Spenglerarbeiten erneuert und das Dach umgedeckt und isoliert.
Nach dem in RRB Nr. 312/1979 in Aussicht gestellten Beitragsschlüssel berechnet sich der Staatsbeitrag wie folgt:
Total anrechenbare Kosten | ca. | Fr. | 480 000 |
Staatsbeitrag brutto (60%) | Fr. | 288 000 | |
abzüglich Beitrag des Bundesamtes für Sozialversicherung | Fr. | 54 084 | |
abzüglich Beitrag des Bundesamtes für Justiz | Fr. | 66 375 | |
Staatsbeitrag nettto [recte: netto] (34,90%) | Fr. | 167 541 |
Gestützt auf §§ 8 und 9 des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge in Verbindung mit §§ 11 bis 13 der Verordnung über die Jugendheime ist ein Staatsbeitrag von 35% der anrechenbaren Kosten, höchstens aber Fr. 168 000 (Preisstand 1. Oktober 1979), zuzusichern. Die genaue Festlegung der anrechenbaren Kosten erfolgt nach Vorliegen der Abrechnung. Allfällige Projektänderungen und Mehrkosten sind entsprechend der Subventionsverordnung rechtzeitig zu melden.
Die Grundsätze und Berechnungsgrundlagen für die Teuerungsüberwälzung richten sich nach den einschlägigen Normen des SIA. Für die Subventionierung werden nur Berechnungsverfahren auf der Grundlage der SIA-Norm Nr. 118 bzw. der einschlägigen kantonalen Weisungen anerkannt. Betreffend Gebäudeisolation ist bis zum Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung das Rundschreiben der Baudirektion an die Gemeinden «Beiblatt über die Anforderungen an die Wärmedämmung gemäss § 239 Abs. 2 PBG» vom 22. September 1978 zu beachten. Durch Einhaltung der empfohlenen k-Werte verursachte Mehrkosten sind grundsätzlich beitragsberechtigt, wobei ein entsprechendes Gesuch nachzureichen wäre. Bei vorzeitig auftretenden Schäden besteht kein Anspruch auf einen Staatsbeitrag an diesbezügliche Reparaturen.
Die Erziehungsdirektion ist zu ermächtigen, die anrechenbaren Kosten definitiv festzusetzen und den Staatsbeitrag auszuzahlen. Die Auszahlung hat in Form eines unverzinslichen Darlehens und unter den mit der Finanzdirektion zu vereinbarenden sichernden Bedingungen zu geschehen. Sie erfolgt zu Lasten des Kontos 2905.920.21, Staatsbeiträge an den Neu- und Ausbau von Jugendheimen und Sonderschulen.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Verein Schulheim Sonnenbühl Elgg mit Sitz in Winterthur wird an die anrechenbaren Erwerbs- und Umbaukosten der Liegenschaft Matarese (Kat.-Nr. 1792), Schulhausstrasse, Hagenbuch, im Gesamtbetrag von ca. Fr. 480 000 ein Staatsbeitrag von netto 35%, höchstens aber Fr. 168 000, zugesichert.
Die Erziehungsdirektion wird ermächtigt, den Beitrag nach Vorliegen der Schlussabrechnung definitiv festzusetzen und zu Lasten von Konto 2905.920.21 auszuzahlen.
II. Der Beitrag wird als unverzinsliches Darlehen gewährt. Die Finanzdirektion wird ermächtigt, mit dem Heimverein Schulheim Sonnenbühl Elgg einen Darlehens- und Grundpfandvertrag betreffend Gewährung und Sicherstellung des Darlehens unter den üblichen sichernden Bedingungen abzuschliessen.
III. Mitteilung an den Heimverein Schulheim Sonnenbühl Elgg (Präsident: W. Peter, Oberseenerstrasse 111, 8405 Winterthur; Heimleiter: H. Binelli, Bahnhofstrasse 35, 8353 Elgg; je im Doppel), an das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten, der Finanzen und des Erziehungswesens.