Signatur | StAZH MM 3.161 RRB 1981/0698 |
Titel | Gastwirtschaftsgewerbe (Neueröffnung). |
Datum | 04.03.1981 |
P. | 302 |
[p. 302] Mit Eingabe vom 23. Oktober 1980 stellte Heinrich Nüssli-Meier, vertreten durch Architekt Oskar Meier, das Gesuch um Neueröffnung einer Speisewirtschaft im Sinne von § 12 lit. e des Gesetzes über das Gastwirtschaftsgewerbe und den Klein- und Mittelverkauf von alkoholhaltigen Getränken vom 21. Mai 1939 (WG) in der Mehrfamilienhaus-Ueberbauung auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4838, Feld-/Erachfeldstrasse, Bülach. Gemäss Projektplan, datiert 22. Oktober 1980, bei der Finanzdirektion eingegangen am 30. Januar 1981, sind ein unterteilbarer Ausschankraum von 189 m2 und eine Kegelstube von 54 m2 vorgesehen. Auf die Publikation im Amtsblatt sind keine weiteren Gesuche eingereicht worden.
Der Stadtrat Bülach sowie der Bezirksrat Bülach beantragen, dem Gesuch zu entsprechen.
Es kommt in Betracht:
1. Der Regierungsrat bewilligt gestützt auf § 36 WG neue Gasthöfe und Speisewirtschaften, wenn solche Betriebe einem Bedürfnis entsprechen und sie dem öffentlichen Wohl nicht zuwiderlaufen. Bei der Prüfung des Bedürfnisses ist zunächst aufgrund der in § 37 Abs. 2 WG enthaltenen Verhältniszahlen festzustellen, ob neue Gastwirtschaftsbetriebe mit Alkoholausschank zulässig sind. Bei Ueberschreitung der massgeblichen Verhältniszahl besteht jedoch nach § 37 Abs. 4 WG kein Anspruch auf Bewilligung eines neuen Betriebs. Es ist in jedem Fall das Bedürfnis nach Lage, Art und Grösse des geplanten Wirtschaftsbetriebs festzustellen.
2. Die Stadt Bülach weist 19 Gastwirtschaften mit Alkoholausschank und 12 199 Einwohner auf (Stand 31. Dezember 1979). Es entfällt somit ein solcher Betrieb auf 642 Einwohner. Diese Verhältniszahl steht einer Neueröffnung nicht entgegen, begründet aber noch keine Vermutung für das Bestehen eines legitimen Bedürfnisses nach Neueröffnung einer Speisewirtschaft an beliebigem Ort. Gemäss § 41 Abs. 2 WG ist auf eine angemessene Verteilung der Wirtschaften innerhalb der gleichen politischen Gemeinde zu achten. Die geplante Speisewirtschaft soll in einem neuen Aussenquartier, welches eine rege Bautätigkeit und grössere Entwicklungsmöglichkeiten aufweist, entstehen. In einem näheren Umkreis von 300 m um ihren Standort befinden sich keine weiteren Gastwirtschaftsbetriebe mit Alkoholausschank. Bei diesen Gegebenheiten erscheint das Bedürfnis nach einer weiteren Speisewirtschaft im Regionalzentrum Bülach am vorgesehenen Ort ausgewiesen. Dem Gesuch ist daher zu entsprechen.
Auf Antrag der Direktion der Finanzen
beschliesst der Regierungsrat:
I. Dem Gesuch von Heinrich Nüssli-Meier, vertreten durch Architekt Oskar Meier, um Neueröffnung einer Speisewirtschaft im Sinne von § 12 lit. e WG mit einem unterteilbaren Ausschankraum von 189 m2 und einer Kegelstube von 54 m in der Mehrfamilienhaus-Ueberbauung auf dem Grundstück Kat.-Nr. 4838, Feld-/Erachfeldstrasse, Bülach, wird entsprochen.
II. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Ausführungsprojektes in wirtschafts- und gesundheitspolizeilicher Hinsicht durch die Finanzdirektion.
III. Die Kosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 400 sowie den Ausfertigungsgebühren, werden dem Gesuchsteller auferlegt.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert zwanzig Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Mitteilung an das Architekturbüro Oskar Meier AG, Lindenhofstrasse 8, 8180 Bülach (zuhanden des Gesuchstellers, unter Bezug der Kosten), den Stadtrat Bülach, den Bezirksrat Bülach sowie an die Direktionen der Finanzen, des Gesundheitswesens und der Polizei.