Signatur | StAZH MM 3.162 RRB 1981/3001 |
Titel | Gewässer (Fischenthal, Leebach Gibswil, Landerwerb). |
Datum | 12.08.1981 |
P. | 1241 |
[p. 1241] Der Leebach in Gibswil, Gemeinde Fischenthal, entspringt am steilen, östlichen Hang des Bachtelrückens, fliesst durch ein stark bewaldetes Tobel nach Gibswil und wird dort in einem künstlichen, vor Jahrzehnten ausgehobenen Hang-Gerinne oberhalb der Hauptverkehrsstrasse Wald-Fischenthal in das Riedgebiet zwischen Gibswil und Fischenthal geführt. Die Abflusskapazität im Bereich von Gibswil ist ungenügend, was oft zu Ueberschwemmungen führt (letztmals am 11./12. Juli 1981). Der Ausbau des Bachgerinnes ist daher dringend.
Die Entwässerung des Siedlungsgebietes von Gibswil muss ebenfalls in naher Zukunft gelöst werden. Für die Ableitung des Meteorwassers ist vorderhand kein genügender Vorfluter vorhanden.
Im weitern ist vom Tiefbauamt die Sanierung der Hauptverkehrsstrasse HVS R Wald-Fischenthal vorgesehen. Im Bereich der Liegenschaft Albert Zollinger, Baugeschäft, Gibswil-Fischenthal, besteht heute eine verkehrstechnisch ungünstige Situation, welche auch durch eine Sanierung der Strasse nicht verbessert werden kann.
Das zentrale Problem ist der Bachausbau. Sobald die Lösung vorliegt, können auch die andern hängigen Aufgaben in Angriff genommen werden.
Umfangreiche Abklärungen haben zu verschiedenen Projektideen für den Bachausbau geführt. Als zweckmässigste und voraussichtlich kostengünstigste Lösung erweist sich die Verlegung des Baches zwischen die SBB-Linie und die Hauptverkehrsstrasse in das Gebiet der Liegenschaft Albert Zollinger. Damit kann der Bach offen geführt werden, die Meteorwassereinleitung in den neuen Vorfluter ohne grosse Gefällsprobleme und lange Leitungen eingeleitet und die Strasse auf 7,5 m verbreitert werden.
Um dieses Projekt ausführen zu können, sind die Liegenschaft Albert Zollinger, Baugeschäft, Gibswil-Fischenthal, zu erwerben und die bestehenden Gebäude abzubrechen.
Albert Zollinger ist bereit, die ganze Liegenschaft abzutreten, da zurzeit ein Grundstück für den Bau einer Ersatzbaute zur Verfügung steht.
Am 10. Juni 1981 konnte der folgende Vertrag mit Albert Zollinger öffentlich beurkundet werden:
Albert Zollinger, Baugeschäft 8498 Gibswil-Fischenthal tritt an den Staat Zürich ab:
1. Kat.-Nr. 643 mit 1595 m2 Land,
Assek.-Nr. 881 Wohnhaus mit Werkstatt,
Assek.-Nr. 920 Garage
2. Kat.-Nr. 686 mit 928 m2 Land,
Assek.-Nr. 879 Gerätehaus
3. Kat.-Nr. 676 mit 1228 m2 Land
Der Kaufpreis beträgt per Saldo aller Ansprüche Fr. 500 000 und darf als günstig bezeichnet werden.
Im Interesse einer gesicherten Realisation der verschiedenen Projekte ist der vorsorgliche Erwerb der Liegenschaft durch den Staat im heutigen Zeitpunkt zweckmässig, der Vertrag kann genehmigt werden. Die Kosten sind durch den Staatsvoranschlag 1981 gedeckt.
Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten
beschliesst der Regierungsrat:
I. Der zwischen dem Staat Zürich und Albert Zollinger, Baugeschäft, Gibswil, am 10. Juni 1981 öffentlich beurkundete Vertrag über den vorsorglichen Erwerb des gesamten Werkhofs in Gibswil, Gemeinde Fischenthal, zum Preis von Fr. 500 000 wird genehmigt.
II. Die Ausgaben im Betrag von Fr. 500 000 sind dem Titel 3020.760(136), Gewässerkorrektionen (vorsorglicher Landerwerb), zu belasten. Sie werden nach Vorliegen der genehmigten Projekte den entsprechenden Kostenträgern belastet.
III. Das Grundbuchamt Wald wird eingeladen, die grundbuchamtliche Behandlung des genehmigten Vertrages vorzunehmen.
IV. Das Tiefbauamt wird ermächtigt, den Staat beim Grundbuchamt Wald zu vertreten.
V. Mitteilung an den Verkäufer, Albert Zollinger, Baugeschäft, 8498 Gibswil-Fischenthal, das Notariat Wald, Bahnhofstrasse 33, 8636 Wald (je Dispositiv I, III und IV), sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und der Finanzen.