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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.163 RRB 1981/3470
TitelKanalisation.
Datum16.09.1981
P.1452–1453

[p. 1452] Am 14. April 1981 ersuchte der Gemeinderat Volketswil um Genehmigung der Projekte für ein Regenrückhaltebecken in der Eichholzstrasse, ein Regenrückhaltebecken in der Hutzlenstrasse und einen Entlastungskanal von der Kindhauserstrasse bis zur Ifangstrasse in Volketswil sowie um Zusicherung eines Staats- und eines Bundesbeitrags an die auf insgesamt Fr. 1 503 000 veranschlagten Baukosten.

A. Im Kanalnetz von Volketswil bestehen im System G verschiedene Engpässe, die schon zu massiven Ueberschwemmungen geführt haben. Die Gemeinde Volketswil beabsichtigt daher, von den geplanten Sanierungsanlagen nun demnächst in einer ersten Bauetappe die drei am dringendsten benötigten Anlagen erstellen zu lassen. Gemäss vorliegendem Projekt handelt es sich um je ein Regenrückhaltebecken in der Eichholzstrasse und in der Hutzlenstrasse sowie um einen Entlastungskanal von der Kindhauserstrasse bis zur Ifangstrasse, die sich im Gewässerschutzbereich A befinden.

Das unmittelbar nach dem Anschluss der Kanalisation Eichstrasse in die Kanalisation Eichholzstrasse zum Einbau gelangende Regenrückhaltebecken ist im Nebenschluss angeordnet. Es weist für die reduzierte Einzugsgebietsfläche von 1,76 ha 380 m3 Nutzinhalt auf. Die Beckenentleerung erfolgt über zwei Tauchpumpen mit Förderleistungen von je 8 l/sek, die in einem in der Beckenmitte vorgesehenen Pumpensumpf installiert werden. Für die Drosselung der Wassermenge wird nach dem Becken in den bestehenden Kanal eine rund 20 m lange und 221,6 mm weite Kunststoffleitung eingezogen. Schliesslich ist vorgesehen, die vor dem Becken liegende rund 65 m lange Kanalteilstrecke in der Eichholzstrasse durch einen 350 mm weiten Parallelkanal zu verstärken.

Das kurz vor dem Anschluss an die Kanalisation Eichholzstrasse in die Kanalisation Hutzlenstrasse einzubauende Regenrückhaltebecken besteht aus zwei Teilbecken und besitzt für die reduzierte Einzugsgebietsfläche von 3,67 ha 538 m3 Nutzinhalt. Das grössere Becken, in das das Wasser nur bei Starkregen nach vollständiger Füllung des kleineren Beckens überfällt, wird bei Abklingen des Regens auf natürliche Weise in das durchflossene kleinere Becken entleert. Da die aus einer rund 8 m langen und 332,8 mm weiten Kunststoffleitung bestehende Drosselstrecke erst nach dem Vereinigungsschacht in die Kanalisation Eichholzstrasse eingezogen wird, muss bis zu diesem Schacht noch ein rund 10 m langer und 700 mm weiter Ablaufkanal erstellt werden. Die weiterhin im Projekt enthaltenen insgesamt rund 20 m langen und 300 - 500 mm weiten Zulaufkanäle sind zur Verbindung des Beckens mit den Kanalisationen Hutzlenstrasse, Seewadelstrasse und Eichholzstrasse-Süd erforderlich.

Bei dem auf der Höhe des Flurwegs Kat.-Nr. 3256 von der Kanalisation Kindhauserstrasse abzweigenden und zur Kanalisation Ifangstrasse führenden Entlastungskanal handelt es sich um einen rund 220 m langen und 750,2 mm weiten Mischwasserkanal. Da der Kanal nordöstlich des Grundwasserpumpwerks Hegnau längs der engeren Schutzzone verlegt wird, ist eine Leitung aus verschweissten Hartpolyäthylenrohren vorgesehen.

Den Projekten, die auf der Grundlage eines gleichzeitig eingereichten Teil-GKP ausgearbeitet worden sind, kann zugestimmt werden.

B. Die Bewilligung zur Erstellung von Bauteilen im Hangwasserbereich kann unter Bedingungen erteilt werden.

C. Für die Gewährung eines Staatsbeitrags gemäss Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG) ist für die Gemeinde Volketswil im heutigen Zeitpunkt ein Mindesteinzugsgebiet von 6,6 ha innerhalb der Bauzonen im Einzelfall erforderlich. Somit kann ohne Einschränkung an die Kosten nachgenannter Abwasseranlagen in Volketswil (‘in Staatsbeitrag von 25% (Ansatz 1981) zugesichert werden:

AnlageVoranschlag
a)Regenrückhaltebecken HutzlenstrasseFr.692 000
b)Entlastungskanal KindhauserstrasseFr.293 000

Im Falle des Regenrückhaltebeckens Eichholzstrasse werden die für eine Subventionierung gemäss EG GSchG notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt. Das Einzugsgebiet dieser Abwasseranlage beträgt lediglich 4,25 ha. Aufgrund des vom Ingenieurbüro K. Roggensinger ausgearbeiteten Konzeptes, Erstellung der Regenrückhaltebecken Hutzlen- und Eichholzstrasse, kann auf den Ersatz der subventionsberechtigten unterliegenden Kanäle verzichtet werden. Gemäss den am 11. August 1981 vom Projektverfasser vorgelegten Vergleichsrechnungen müsste wegen der schwierigen topographischen Verhältnisse bei dieser Alternativlösung mit Kosten von rund 1,4 Millionen Franken gerechnet werden. Unter Berücksichtigung dieser besonderen Verhältnisse rechtfertigt es sich, der Gemeinde Volketswil an die Kosten des geplanten Regenrückhaltebeckens Eichholzstrasse (Kostenvoranschlag rund Fr. 518 000), jedoch ohne Präjudiz für weitere Fälle, ebenfalls einen Staatsbeitrag von 25% zuzusichern. Die Ausrichtung der voraussichtlich gesamthaft Fr. 376 000 betragenden Subvention erfolgt nach Massgabe der im gegebenen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und verfügbaren Staatsvoranschlagskredite.

D. Die projektierten Regenrückhaltebecken in der Eichholzstrasse und in der Hutzlenstrasse einschliesslich des Entlastungskanals Kindhauserstrasse sind im Sinne von Art. 33 GSchG nicht bundesbeitragsberechtigt. Es erübrigt sich daher, dem Bundesamt für Umweltschutz ein entsprechendes Gesuch einzureichen.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Projekte der Gemeinde Volketswil für die Regenrückhaltebecken Eichholzstrasse und Hutzlenstrasse sowie für den Entlastungskanal von der Kindhauserstrasse bis zur Ifangstrasse in Volketswil werden in abwassertechnischer Hinsicht genehmigt (Abwasserrecht E6 Volketswil / g-39 Chimlibach Schwerzenbach).

Massgebende Pläne:
Regenrückhaltebecken Eichholzstrasse
Nr. 1,Situation1:500
Nr. 2,Längenprofil1: 500/50
Nr. 3,Grundriss und Schnitte1: 50

 [p. 1453]

Regenrückhaltebecken Hutzlenstrasse
Nr. 4,Situation1:500
Nr. 5,Längenprofil1: 500/50
Nr. 6,Grundriss und Schnitte alle vom 10. März 19811:50
Entlastungskanal Kindhauserstrasse-Ifangstrasse
Nr. 7,Situation1: 500
Nr. 8,Längenprofil1: 500/50
beide vom 18. März 1981

Massgebende Bedingungen:

1. Die vom Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) erlassenen Allgemeinen und technischen Bedingungen für gewässerschutzrechtliche Bewilligungen vom 6. Februar 1981.

2. Als Rohrmaterialien dürfen nur Produkte mit einer Zulassungsempfehlung der Interkommunalen Zulassungsprüfstelle (IKP) verwendet werden.

3. Die Prüfung der vorliegenden Projekte erfolgte lediglich in bezug auf die abwassertechnischen Anforderungen und nicht hinsichtlich der statischen Bemessung und der hydraulischen Verhältnisse. Massgebend für die Dimensionierung und die Ausbildung der Bauwerke sind die einschlägigen Vorschriften des SIA.

II. Der Gemeinde Volketswil wird für die Erstellung der Regenrückhaltebecken Eichholzstrasse und Hutzlenstrasse sowie des Entlastungskanals Kindhauserstrasse-Ifangstrasse bewilligt,

a) Bauteile bis auf die projektierten Tiefen zu erstellen sowie

b) das anfallende Hangwasser während der Dauer der Bauarbeiten abzuleiten (GWA g 3.6).

Die Allgemeinen Bedingungen für Grundwasserabsenkungen (Ausgabe 1974) sind einzuhalten.

III. Der Gemeinde Volketswil wird im Sinne vorstehender Erwägungen an die Kosten der geplanten nachgenannten Abwasseranlagen in Volketswil gemäss EG GSchG ein Staatsbeitrag von 25% zugesichert:

a) Regenrückhaltebecken Eichholzstrasse (AWA Nr. 40 Volketswil)

b) Regenrückhaltebecken Hutzlenstrasse (AWA Nr. 41 Volketswil)

c) Entlastungskanal Kindhauserstrasse (AWA Nr. 42 Volketswil)

Hiefür gelten die vom AGW erlassenen Allgemeinen Bedingungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen an Abwasseranlagen vom 18. März 1981.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat und die Gesundheitsbehörde Volketswil, 8604 Volketswil, Kurt Roggensinger AG. Ingenieurbüro, 8604 Volketswil, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und des Innern.