Signatur | StAZH MM 3.17 RRB 1903/0452 |
Titel | Lehrer, Ruhegehalt. |
Datum | 05.03.1903 |
P. | 181 |
[p. 181] A. Aus Gesundheitsrücksichten ersucht Herr Heinrich Huber, Lehrer an der Primarschule Hünikon bei Neftenbach, mit Eingabe vom 22. Februar 1903 um Versetzung in den Ruhestand auf 1. Mai 1903 unter Gewährung eines seinen Verhältnissen entsprechenden Ruhegehaltes.
Herr Heinrich Huber von Horgen, welcher im Jahre 1850 geboren wurde, steht seit 1870 mit einem Jahr Unterbruch im staatlichen Schuldienst. Nach bestandener Primarlehrerprüfung wirkte er zunächst als Verweser an der Primarschule Eglisau (1870), von 1871 bis 1873 in gleicher Eigenschaft und von 1873 bis 1876 als definitiver Lehrer an der Schule Thalgarten. Im Jahre 1876 folgte er einem Rufe an die Primarschule Töß, wo er bis 1880 verblieb. Seit 1881 wirkt er an der Schule in Hünikon bei Neftenbach. Zu Anfang des Schuljahres 1902/03 erlitt der Gesuchsteller einen Schlaganfall, von dessen Folgen er sich bis zur Stunde nicht erholt hat, so daß er sich von jener Zeit an durch einen Vikar in der Schule vertreten lassen mußte. Da namentlich das Sprachorgan durch den Schlagfluß gelitten hat und der Bezirksarzt erklärt, daß Herr Huber infolge seiner gesundheitlichen Verhältnisse wohl kaum wieder dazu gelangen werde, einer Schule vorstehen zu können, so ersucht der letztere um Gewährung seines Rücktrittes.
B. Die Schulpflege Neftenbach empfiehlt das Gesuch angelegentlich zur Berücksichtigung.
C. Der Erziehungsrat beantragt, es sei dem Gesuche zu entsprechen und der jährliche Ruhegehalt in Anbetracht der bedauernswerten gesundheitlichen Verhältnisse des Petenten, sowie seiner Vermögensverhältnisse (kein Vermögen) auf Fr. 900 anzusetzen.
Nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Herr Heinrich Huber, Lehrer in Hünikon bei Neftenbach, wird auf sein Gesuch hin von seiner Lehrstelle und aus dem zürcherischen Schuldienst auf Schluß des Schuljahres 1902/03 entlassen.
II. Der jährliche Ruhegehalt wird auf Fr. 900 angesetzt; derselbe gelangt vom 1. Mai 1903 an zur Ausrichtung.
III. Mitteilung im Dispositiv an Herrn Huber, an die Schulpflege Neftenbach, an die Bezirksschulpflege Winterthur und an die Erziehungsdirektion.