Signatur | StAZH MM 3.17 RRB 1903/1242 |
Titel | Schießplatz, Expropriation. |
Datum | 30.07.1903 |
P. | 456 |
[p. 456] Mit Schreiben vom 13. Mai 1903 stellt der Gemeinderat Wetzikon das Gesuch um Erteilung des Expropriationsrechtes für einen neuen Schießplatz an der Straße Kempten-Robenhausen.
Die Militärdirektion hat nicht ermangelt, die neu projektierte Anlage in schießtechnischer und sicherheitspolizeilicher Beziehung einer genauen Prüfung zu unterziehen und hat dabei an Hand des abgegebenen Gutachtens konstatiert, daß der in Aussicht genommene Schießplatz in allen Teilen den gestellten Anforderungen entspricht.
Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Militärs
beschließt der Regierungsrat:
I. Das Statthalteramt Hinwil wird beauftragt, gemäß Art. 3 der Verordnung betreffend das Administrativverfahren bei Abtretung von Privatrechten vom 6. März 1880 für Erteilung des Expropriationsrechtes für Erstellung eines neuen Schießplatzes in der Gemeinde Wetzikon die nötigen Publikationen zu erlassen und nach Ablauf der gesetzlichen Frist die sämtlichen Akten dem Regierungsrate zurückzustellen.
II. Die Publikation hat auch in den Tagesblättern von Pfäffikon zu erfolgen, da Teile dieser Gemeinde zu dem bestrichenen Gebiete gehören.
III. Mitteilung an das Statthalteramt Hinwil zum Vollzug, an den Gemeinderat Wetzikon und an die Direktion des Militärs.