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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.172 RRB 1984/2796
TitelKanalisation.
Datum18.07.1984
P.1217–1218

[p. 1217] Am 20. März 1984 bzw. am 12. April 1984 ersuchten der Gemeinderat Maur und der Gemeinderat Fällanden um Genehmigung der Projekte für den Umbau der Kläranlage Binz-Ebmatingen-Benglen in ein Regenrückhaltebecken, für die Verbindungsleitung nach der Kläranlage VSF in Fällanden und für den Hauptsammelkanal Fällanden-Ost sowie um Zusicherung von Staats- und Bundesbeiträgen an die auf total Fr. 2 957 000 veranschlagten Baukosten. Die 1971 in Betrieb genommene Kläranlage Binz-Ebmatingen-Benglen vermag die erforderlichen Abflusswerte nicht mehr zu erreichen. Die als Uebergangslösung erstellte Anlage wurde für 5000 Einwohnergleichwerte bemessen; sie ist heute zeitweise überlastet. Die ungenügend gereinigten Abwässer fliessen in den Dorfbach Fällanden und führen dort zu Uebelständen.

A. Die Gemeinden Fällanden und Maur beabsichtigen nun, diese Kläranlage aufzuheben, die Abwässer aus dem Baugebiet Binz-Ebmatingen-Benglen der leistungsfähigeren Kläranlage VSF in Fällanden an der Glatt zuzuleiten und die bestehende Anlage in ein Regenrückhaltebecken umzubauen. Die Kläranlage ist damals auch im Hinblick darauf konzipiert worden.

Das allgemeine Bauprojekt für diesen Umbau sieht nun ein Becken mit 1200 m3 Stapelvolumen vor. Die bestehende Rechenanlage und der Sandfang sollen zum Schutz der Verbindungsleitung weiterhin betrieben werden.

Die vorgesehene Lösung kann in abwassertechnischer Hinsicht als zweckmässig bezeichnet werden. Einer grundsätzlichen Zustimmung steht nichts entgegen. Die Baudirektion wird das Projekt durch das Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) in gewässerschutzrechtlicher Hinsicht im Detail prüfen lassen und die erforderlichen gesetzlichen Bewilligungen erteilen.

Für die Verbindungsleitung (Druckleitung) nach dem Zulauf zur Kläranlage VSF und den Hauptsammelkanal Fällanden-Ost liegt lediglich ein Vorprojekt vor. Diesem kann als Kreditvorlage und als Grundlage für die Weiterprojektierung in abwassertechnischer Hinsicht ebenfalls zugestimmt werden.

B. Von den geplanten Abwasseranlagen der Gemeinden Fällanden und Maur sind im Sinne des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG) folgende Anlageteile subventionsberechtigt:

a) Umbau der Kläranlage Binz-Ebmatingen-Benglen in ein Regenklärbecken (AWA Nr. 51 Maur). Die Kosten für diesen Umbau sind nach Abzug der Rechengutpresse auf Fr. 354 300 veranschlagt. Der Staatsbeitrag an die Rechengutpresse wurde bereits mit Verfügung Nr. 2527/ 1983 des AGW zugesichert.

Gemäss vertraglicher Vereinbarung werden die Umbaukosten von rund Fr. 354 300 zu 65% (d. h. ca. Fr. 230 300) von der Gemeinde Maur und zu 35% (d. h. ca. Fr. 124 000) von der Gemeinde Fällanden übernommen. Bei einem 1984 für beide Gemeinden geltenden Subventionsansatz von je 10% kann somit mit Staatsbeiträgen von voraussichtlich Fr. 23 030 (Gemeinde Maur) und Fr. 12 400 (Gemeinde Fällanden) gerechnet werden.

b) Kanalisationen Fällanden-Ost (AWA Nr. 33 Fällanden):

Hauptsammelkanal KS 23-KS 1 (best.)

Verbindungsleitung Halden-KS 1 (best.)

(Schachtbezeichnung gemäss Vorprojekt der Ingenieure G. Spahn AG, Plan-Nr. 79.41 - 25/März 1984).

Die Erstellungskosten für obgenannten Hauptsammelkanal sind auf Fr. 1 685 260, diejenigen für die Verbindungsleitung auf Fr. 653 330 veranschlagt. Diese Kosten werden auf die beiden Gemeinden wie folgt aufgeteilt: [p. 1218]

Von den Gesamtkosten der Verbindungsleitung übernimmt die Gemeinde Fällanden für den Anschluss der Liegenschaft Obere Halden einen Anteil von pauschal Fr. 29 000. Die Restkosten von Fr. 624 330 werden zu 65% von der Gemeinde Maur und zu 35% von der Gemeinde Fällanden übernommen. Der Hauptsammelkanal geht voll zu Lasten der Gemeinde Fällanden.

Für die prozentuale Aufteilung zwischen dem Hauptsammelkanal und der Verbindungsleitung ist die Kostenzusammenstellung der Ingenieure und Planer G. Spahn AG vom 30. März 1984 mit Ergänzung vom 19. April 1984 massgebend.

An die Erstellungskosten der Kanalisationen Fällanden-Ost kann voraussichtlich mit folgenden Staatsbeiträgen gerechnet werden:

StaatsbeitragsberechtigteKanalabschnitteGemeinde MaurGemeinde Fällanden
Fr.Fr.
Hauptsammelkanal (KS 23-KS1)-1 685 260
Verbindungskanal405 815 (65%)218 515 (35%)
Verbindungskanal (Pauschale)- 29 000
Beitragsansatz10%10%
Staatsbeiträge (rund)40 600193 300

Die Ausrichtung der unter a) und b) genannten Beiträge erfolgt nach Massgabe der im gegebenen Zeitpunkt geltenden Bestimmungen und verfügbaren Staatsvoranschlagskredite.

Die gleichzeitig geplante Teilstrecke des Hauptsammelkanals zwischen KS 25 und KS 23 (KV rund Fr. 56 400) fällt für eine Beitragszusicherung im Sinne des erwähnten Gesetzes ausser Betracht, weil die Voraussetzung eines Mindesteinzugsgebietes von 3,1 ha innerhalb der Bauzonen nicht erfüllt ist. Die in der Kreditvorlage enthaltenen Nebenkanäle (KV rund Fr. 165 000) sind Bestandteil einer separaten Vorlage.

C. Infolge der angespannten Finanzlage des Bundes ist eine Beitragszusicherung während des laufenden Jahres nicht mehr zu erwarten. Mit dem Gesuch um Zusicherung eines Bundesbeitrags an die projektierte Abwasseranlage wird das AGW dem Bundesamt für Umweltschutz auch eine Bewilligung für den vorzeitigen Baubeginn beantragen.

Auf Antrag der Direktion der öffentlichen Bauten

beschliesst der Regierungsrat:

I. Den Projekten der Gemeinden Fällanden und Maur

für

a) den Umbau der Kläranlage Binz-Ebmatingen-Benglen in ein Regenrückhaltebecken

b) den Verbindungskanal und den Hauptsammelkanal Fällanden-Ost

wird in abwassertechnischer Hinsicht zugestimmt. AWR E-5 Fällanden, E-2 Maur.

Massgebende Pläne:

a)Regenüberlaufbecken
Nr.1,Situation1:100vom12. September 1983
Nr.2,Grundriss und Schnitte1:50vom12. September 1983
Nr.3,Schnitte1:50vom12. September 1983
Nr.4,Grundriss und Schnitte Sandfang1:50vom12. September 1983
Nr.5,Rechengebäude1:20vom2. Dezember 1983
b)Hauptsammelkanal Fällanden-Ost
Nr.1,Situation1:2500vomMärz 1984
Nr.2,Längenprofil1:2500/100vomMärz 1984

Massgebende Bedingungen:

1. Die vom AGW erlassenen Allgemeinen und technischen Bedingungen für gewässerschutzrechtliche Bewilligungen vom 6. Februar 1981 (Beilage).

2. Die Weiterprojektierung für den Verbindungskanal und den Hauptsammelkanal Fällanden-Ost hat in enger Fühlungnahme mit dem AGW zu erfolgen.

3. Die Bedingungen, die sich aus der Prüfung durch das AGW ergeben, bleiben vorbehalten.

II. Den Gemeinden Maur und Fällanden werden an deren Kostenanteile der nachstehenden Abwasseranlagen im Sinne der Erwägungen Staatsbeiträge von je 10% zugesichert:

a) Umbau Kläranlage Binz-Ebmatingen-Benglen in ein Regenklärbecken (AWA Nr. 51 Maur)

b) Kanalisationen Fällanden-Ost (AWA Nr. 33 Fällanden)

- Hauptsammelkanal KS 23-KS 1 (best.)

- Verbindungsleitung Halden-KS 1 (best.)

Hiefür gelten die vom AGW erlassenen Allgemeinen Bedingungen für die Zusicherung von Staatsbeiträgen an Abwasseranlagen vom 18. März 1981 (Beilage).

III. Der gleichzeitig geplante Abschnitt des Hauptsammelkanals zwischen KS 25 und KS 23 ist nicht staatsbeitragsberechtigt.

IV. Mit dem Bau darf erst nach der Zusicherung des Bundesbeitrags bzw. der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn angefangen werden. Ohne Zustimmung begonnene Arbeiten sind von der Beitragsleistung des Bundes ausgeschlossen.

V. Mitteilung an den Gemeinderat Maur, 8124 Maur, den Gemeinderat Fällanden, 8117 Fällanden, das Ingenieurbüro Kisseleff AG, Hörnlistrasse 28, 8700 Küsnacht, die G. Spahn AG. Ingenieure und Planer, Schaffhauserstrasse 83, Postfach, 8042 Zürich, sowie an die Direktionen der öffentlichen Bauten und des Innern.