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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/0050
TitelAufenthaltsbewilligung.
Datum14.01.1904
P.23

[p. 23] Michael Schirmann, stud. phil., geboren den 26. Januar 1878, von Rostoff am Don, Rußland, wohnhaft Universitätsstraße 83, Zürich IV, stellt das Gesuch, es möchte ihm die Niederlassung ohne die erforderlichen Ausweispapiere bewilligt werden. Er habe sich an den Kiewer Studentenunruhen beteiligt, was zur Folge gehabt habe, daß ihm der Besuch von Universitäten verboten worden sei. Dies sei dadurch ermöglicht worden, daß ihm seine Heimat Rostoff als Zwangsdomizil angewiesen worden sei. Am 23. Mai 1903 habe er sich von Rostoff heimlich entfernt und habe sich vorerst nach Berlin gewandt. Nach einmonatlichem Aufenthalt in dort sei er in die Schweiz gereist und habe sich kurze Zeit je in Genf, Lausanne u. s. w. aufgehalten. Es sei für ihn unmöglich gewesen, einen Paß zu erlangen.

Schirmann hat Personalbürgschaft beigebracht. Die über ihn eingezogenen polizeilichen Erkundigungen haben nichts Nachteiliges ergeben. Schirmann ist an herwärtiger Universität immatrikuliert.

Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion, sowie in Anwendung von § 23 lit. 7 des Gesetzes betreffend die Organisation und Geschäftsordnung des Regierungsrates und seiner Direktionen vom 26. Februar 1899,

beschließt der Regierungsrat:

I. Die Polizeidirektion ist ermächtigt, dem politischen Flüchtling Michael Schirmann die Niederlassung zu gewähren.

II. Mitteilung an die Polizeidirektion zu Handen des Gesuchstellers, sowie an den Stadtrat von Zürich.