Signatur | StAZH MM 3.18 RRB 1904/0401 |
Titel | Zivilstandswesen. |
Datum | 17.03.1904 |
P. | 157 |
[p. 157] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern
beschließt der Regierungsrat:
Es ist folgendes Schreiben an das eidgen. Justiz- und Polizeidepartement in Bern zu richten:
Wir haben die Ehre, Ihnen in Beilage zu Handen des h. Bundesrates den in Art. 12 des Bundesgesetzes betreffend Feststellung und Beurkundung des Zivilstandes und die Ehe vorgeschriebenen Bericht über die Ergebnisse der Inspektion etc. der Zivilstandsämter des Kantons Zürich pro 1903 zu übersenden.