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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/0424
TitelQuartierplan.
Datum17.03.1904
P.165

[p. 165] A. Mit Eingabe vom 23. Januar 1904 übermittelt der Stadtrat Zürich einen Quartierplan Nr. 116 über das Gebiet zwischen der Ütlibergstraße, der projektierten Ringstraße und der Bachtobelstraße im Kreis III zur Genehmigung.

B. Der Stadtrat setzte den Quartierplan mit Beschluß vom 11. Oktober 1899 fest. Die Ausschreibung im Sinne von § 15 des Baugesetzes erfolgte im Amtsblatt Nr. 85 vom 24. Oktober 1899. Die eingegangenen Rekurse (Erben Seizinger 24. Juni 1901, Dr. Züblin namens Karl Bodmer & Cie. 19. Juni 1901, Dr. Züblin namens R. Blattmann 18. Juni 1901) hat der Regierungsrat mit Beschluß Nr. 33 vom 9. Januar 1902 erledigt und zwar wurde die Beschwerde der Erben Seizinger als begründet erklärt und der Stadtrat eingeladen, eine neue Vorlage mit Auskauf der Erben Seizinger auszuarbeiten, während die Rekurse Blattmann und Bodmer, weil denselben das Beschwerderecht gegen die neue Vorlage offen steht, als erledigt abgeschrieben wurden.

C. Mit Beschluß des Stadtrates vom 23. September 1903 wurde der Quartierplan bei unveränderten Baulinien im Sinne einer Tieferlegung der Nivelletten der Quartierstraßen C und D bei der Einmündung in die Ütlibergstraße und einer andern Einteilung der Grundstücke abgeändert. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 81 vom 9. Oktober 1903 und es sind laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 12. Januar 1904 gegen den abgeänderten Quartierplan keine Rekurse eingegangen.

Die Baudirektion berichtet:

1. Der Quartierplan enthält 7 Quartierstraßen, die mit A, B, C, D, E, F und G bezeichnet sind. Vier davon, nämlich C, D, F, G, verlaufen ungefähr parallel der projektierten Ringstraße von der Ütlibergstraße bis zur Bachtobelstraße, während die übrigen drei diese annähernd rechtwinklig kreuzen und zwar verbinden die Straßen A und B die Ringstraße mit der Ütlibergstraße, während die Straße E die Verbindung zwischen den Straßen G und D herstellt.

2. Querprofilabmessungen. Der Baulinienabstand beträgt bei den Straßen B und C 16 m, bei den übrigen 20 m. Vorderhand sollen nun die Straßen A, B, C und D (letztere von der Ütlibergstraße bis Quartierstraße B) ausgebaut werden. Die Straßen B und C erhalten eine Fahrbahn von 6 m, zwei Trottoire von je 2 m und zwei Vorgärten von je 3 m Breite, während bei den Straßen C und D mit 20 m Baulinienabstand die Fahrbahn 7 m, die beiden Trottoire je 2,5 m und die beiden Vorgärten je 4 m breit gemacht werden. Für die übrigen Straßen sind die Querprofile noch nicht festgesetzt.

3. Niveauverhältnisse. Die Straße A, welche an Stelle des Flurweges Kat.-Nr. 1273 tritt, fällt von der Ringstraße (Kote 479,12) bis zur Straße C (Kote 471,72) mit 5,0, 8,672 und 5,0% und von da bis zur Ütlibergstraße (Kote 462,57) mit 5,0, 9,961 und 5,0%.

Die Niveaulinie der Straße B fällt von der Ütlibergstraße (Kote 480,oe) bis zur Straße C (Kote 472,38) mit 5,0, 9,5 und 5,0%, von dieser bis zur Straße D (Kote 462,93) mit 5,0, 9,5 und 5,0%, erreicht die Straße F (Kote 449,53) mit 5,0 und 9,2% und schließt mit 0,657% Gefälle an die Ütlibergstraße (Kote 443,67) an.

Die Straße C geht von der Ütlibergstraße (Kote 471,27) nach einem kurzen Übergang mit 1,0% Steigung bis zur Straße A (Kote 471,72), dann mit 0,365% bis zur Straße B (Kote 472,33) und fällt von da mit 0,5% bis zur Bachtobelstraße (Kote 471,34).

Die Straße D steigt nach einem kurzen Übergang von der Ütlibergstraße (Kote 46 2,25) bis zur Straße B (Kote 462,93) mit 0,7% und liegt dann bis zur Bachtobelstraße horizontal.

Die Straße E wird von der Straße G aus (Kote 443,84) mit 4,977% bis zur Straße F (Kote 450,97) und von da mit 8,453 und 5,0% bis zur Straße D (Kote 46 2,94) ansteigen.

Die Niveaulinie der Straße F erhält von der Straße B (Kote 449,53) bei der Einmündung in die Ütlibergstraße bis zur Bachtobelstraße (Kote 452,42) eine gleichmäßige Steigung von 1,11%.

Die Straße G hat von der Ütlibergstraße (Kote 438,99) bis zur Straße E (Kote 443,84) 4,166% Steigung, während der Rest bis zur Bachtobelstraße horizontal liegt.

4. Die Vorlage gibt zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Der Quartierplan Nr. 116 über das Land zwischen der Ütlibergstraße, der projektierten Ringstraße und der Bachtobelstraße in Zürich III, mit den Bau- und Niveaulinien der sieben Quartierstraßen A, B, C, D, E, F und G wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß je eines der genehmigten Planexemplare und an die Baudirektion.