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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/0790
TitelNamensänderung.
Datum02.06.1904
P.297

[p. 297] A. Mit Zuschrift vom 12. April 1904 stellt Herr Theophil Zürcher-Bertschi, Farbarbeiter, Bärenfelserstraße Nr. 16 in Basel, das Gesuch um Bewilligung, es möchte seinem Pflegesohn, Josef Bertschi, geboren 24. Juni 1898, von Laufen-Uhwiesen, gestattet werden, den Familiennamen «Zürcher» führen zu dürfen, indem er zur Begründung anführt:

Er habe sich im September 1903 mit Elisabeth Bertschi von Laufen-Uhwiesen verehelicht; seine Ehefrau habe ihm mit seinem Wissen ihr uneheliches, anno 1898 geborenes Kind Josef in die Ehe gebracht. In einem Jahre müsse der Knabe die Schule besuchen, weshalb er ihn schon jetzt zu sich genommen habe, damit derselbe sich an die städtischen Verhältnisse gewöhne und sein Vaterhaus kennen lerne. Sie beide haben den Knaben sehr lieb, was er besonders für sich betone, da er bloß sein Stiefvater sei. Da er auch gewillt und entschlossen sei, ihn wie ein eigenes Kind, deren er noch keine habe, zu halten, zu erziehen und zu pflegen, so möchte er, daß der Knabe auch seinen Namen «Zürcher» trage. Es liege ihm im höchsten Grade daran, daß sein Pflegekind nach außen, Dritten gegenüber nicht sein Lebenlang den Makel der unehelichen Geburt ohne eigene Schuld fühlen solle.

B. Die Mutter und Großmutter, sowie der Vormund und Nebenvormund des Knaben schließen sich dem Begehren ausdrücklich an.

C. Gemeinderat Laufen-Uhwiesen und Bezirksrat Andelfingen empfehlen in ihren Begutachtungen vom 8. und 17. Mai 1904 das Gesuch zur Entsprechung, indem die Namensänderung dem Knaben ja nur Vorteile bringen könne.

Nach Einsicht der bezüglichen Akten, sowie eines zustimmenden Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Dem Josef Bertschi, geboren 1898, von Laufen-Uhwiesen, wird die Bewilligung erteilt, in Zukunft den Familiennamen «Zürcher» führen zu dürfen.

II. Die Kosten von Fr. 5 Staatsgebühr, nebst den Ausfertigungs- und Stempelgebühren sind von dem Petenten zu tragen.

III. Mitteilung an denselben unter Rücksendung von Akten, an den Bezirksrat Andelfingen, an den Gemeinderat und das Zivilstandsamt Laufen-Uhwiesen, sowie an die Direktion des Innern.