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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/0871
TitelNiveaulinien.
Datum09.06.1904
P.323

[p. 323] A. Mit Zuschrift vom 18. Mai 1904 übermittelt der Stadtrat Zürich den abgeänderten Niveaulinienplan der im Quartierplan Nr. 129 des Landes zwischen der Frohburgstraße, der Winterthurerstraße und der Letzistraße vorgesehenen Längsstraße A zur Genehmigung.

B. Die Ausschreibung im Sinne von § 15 des Baugesetzes erfolgte im Amtsblatt Nr. 29 vom 8. April 1904; es sind laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 29. April 1904 keine Rekurse eingegangen.

Die Baudirektion berichtet:

Mit Beschluß Nr. 1195 vom 16. Juli 1903 genehmigte der Regierungsrat den Quartierplan über das genannte Quartier mit den Bau- und Niveaulinien der verschiedenen Quartierstraßen. Gemäß dieser Vorlage hatte die Längsstraße A von der Letzistraße gegen die Winterthurerstraße hin Neigungen von 4,2084 und 5,7%. Bei Anlaß der Ausarbeitung der Baupläne für einzelne in diesem Quartierplan vorgesehene Straßen ergab sich, laut dem Auszug aus dem Protokoll des Stadtrates vom 23. März 1904, die Wünschbarkeit einer bessern Anpassung der Längsstraße A an die Winterthurerstraße. Dies hatte die Abänderung der Niveaulinie zur Folge. Letztere fällt nun nach der neuen Vorlage von der Letzistraße (Kote 523,66) auf 276 m mit 4,315% gegen die Querstraße 1 (Kote 511,82) und schließt nach einem ausgleichenden Übergang von 150,5 m Länge mit einem Gefälle von 6,34% an das Niveau der Winterthurerstraße (Kote 491,55) an.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die vom Stadtrat Zürich vorgelegte abgeänderte Niveaulinie der Längsstraße A des mit Regierungsbeschluß Nr. 1195 vom 16. Juli 1903 genehmigten Quartierplanes Nr. 129 im Kreis IV wird genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückstellung eines der genehmigten Planexemplare und an die Baudirektion.