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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/0935
TitelTechnikum.
Datum23.06.1904
P.345

[p. 345] Die Aufsichtskommission des Technikums in Winterthur beantragt, es sei die Besoldung nachfolgender Professoren durch Erhöhung des Grundgehaltes

um je Fr. 200 in Revision zu ziehen: Fr.

Dr. H. Walder, seit 1893 an d. Schule, gegenw. Grundgehalt 4600
Alb. Späti, 1896 “ 4400
L. Calame, 1897 “ 4400
Dr. E. Lüdin, 1898 “ 4600
Dr. Rebstein, 1898 “ 4600

Eine etwelche Ausgleichung der Besoldungen der Professoren des Technikums war bereits im Vorjahre vorgesehen, unterblieb aber infolge der kantonalen Finanzlage; die Minder ausgabe gegenüber dem Budget hatte alsdann eine entsprechende Deduktion des Bundesbeitrages zur Folge. Die von der Aufsichtskommission des Technikums befürworteten Besoldungserhöhungen sind in Anbetracht der Leistungen der in Frage stehenden Professoren und im Hinblicke darauf, daß einzelne Professoren mit gleichen oder ähnlichen Lehrverpflichtungen mit entsprechend höherer Besoldung angestellt worden sind, durchaus gerechtfertigt. Anderseits läßt das diesjährige Budget die Erhöhungen zu und ein Drittel des Betrages wird vom Bunde getragen.

Der Erziehungsrat beantragt, es sei dem Antrage der Aufsichtskommission des Technikums zu entsprechen.

Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion,

beschließt:

I. Der Grundgehalt der nachfolgenden Professoren des Technikums wird auf 1. Juni 1904 angesetzt wie folgt:

Dr. H. Walder Fr. 4800, Alb. Späti Fr. 4600, L. Calame Fr. 4600, Dr. Lüdin Fr. 4800, Dr. Rebstein Fr. 4800.

II. Mitteilung an die Genannten, an die Erziehungsdirektion und die Direktion des Technikums.