Signatur | StAZH MM 3.18 RRB 1904/1206 |
Titel | Heimschaffung. |
Datum | 13.08.1904 |
P. | 465 |
[p. 465]
[Präsidialverfügung]
Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Bundesrate ist zu schreiben:
Am 26. Juli 1904 mußte die russische Staatsangehörige Fräulein Felicia Sokasczewska, von Pulawy, Bezirk Sanok, Galizien, geboren am 23. Oktober 1880, in Zürich IV, wo sie sich als Studierende aufhielt, wegen Geisteskrankheit in die hiesige kantonale Irrenheilanstalt «Burghölzli» in Zürich aufgenommen werden.
Nach dem beiliegenden ärztlichen Zeugnis der Direktion der Anstalt «Burghölzli» leidet die Genannte an Dementia praecox und ist dauernd anstaltsversorgungsbedürftig, jedoch transportfähig.
Wir ersuchen Sie deshalb, die russischen Behörden zur Übernahme der Patientin, für welche wir einen Inlandspaß hier mitfolgen lassen, veranlassen zu wollen. Patientin ist mittellos und wird auf öffentliche Kosten verpflegt.
II. Mitteilung an die Justiz- und Polizeidirektion.