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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.18 RRB 1904/1294
TitelBaulinien.
Datum25.08.1904
P.494–495

[p. 494] A. Mit Eingabe vom 15. Juli 1904 übermittelt die Bausektion I des Stadtrates Zürich folgende Bau- und Niveaulinienpläne diverser Straßen im Kreis V zur Genehmigung:

1. Die Bau- und Niveaulinien für einen neuen Straßenzug von der Heueistraße über den Dolder bis zur Kraftstraße, nämlich:

a) Der Sonnenbergstraße von der Kreuzung mit der Heueistraße bis zur Kurhausstraße;

b) der Waldhausstraße von der Kurhaus- bis zur Tobelhofstraße;

c) der Neuhausstraße von der Tobelhof- bis zur Zürichbergstraße;

d) der Kueserstraße von der Zürichberg- bis zur Kraftstraße.

2. Die südwestliche Baulinie der Kurhausstraße zwischen der Sonnenberg- und der Dolderstraße längs des Waldhauses Dolder.

3. Die Bau- und Niveaulinien der Hochstraße von der Ebel- bis zur Neuhausstraße.

4. Die Bau- und Niveaulinien der Susenbergstraße von der Neuhausstraße bis zum Heubeeriweg.

5. Die abgeänderte Niveaulinie der Zürichbergstraße bei der Neuhaus- und Kueserstraße beziehungsweise von der Bergstraße bis zur Krähbühlstraße.

6. Die abgeänderten Baulinien der Mittelbergstraße zwischen der Kueser- und der Krähbühl-, sowie zwischen der Kueser- und der Susenbergstraße.

B. Die Vorlagen wurden vom Großen Stadtrat unterm 16. Januar 1904 festgesetzt. Die Ausschreibung im Sinne von § 15 des Baugesetzes erfolgte im Amtsblatt Nr. 20 vom 8. März 1904. Laut den beigelegten vier Zeugnissen der Bezirksratskanzlei Zürich vom 9. Juli 1904 sind beim Bezirksrat keine Rekurse mehr pendent. Hierorts erfolgten keine Einsprachen.

Die Baudirektion berichtet:

1. Der Straßenzug vom Klusplatz durch das Sonnenberg- und Dolderquartier bis zur Kreuzung der Kraft- und Kueserstraße (Hegibach-Sonnenberg-Waldhaus-Neuhaus- und Kueserstraße) ist bereits im Bebauungsplan der Stadt Zürich enthalten. Diese Verbindung hat gemäß Weisung des Stadt rates an den Großen Stadtrat nicht den Charakter einer eigentlichen Verkehrsstraße, sondern soll das von ihr durchzogene Gebiet der baulichen Entwicklung erschließen und demselben einen Anschluß an das öffentliche Straßennetz geben. Sie werde aber auch eine Hauptzufahrt zu den obern Partien des Zürichberges vom Hafen und Bahnhof Tiefenbrunnen einerseits und vom Hauptbahnhofe und vom Innern der Stadt anderseits bilden und eine der schönsten Promenaden Zürich’s sein. Die Strecke Klusplatz bis Heueistraße hat bereits regierungsrätlich genehmigte Bau- und Niveaulinien; es handelt sich nach der jetzigen Vorlage noch um die Fortsetzung bis zur Kraftstraße. Der Baulinienabstand beträgt auf der ganzen Strecke 20,0 m. Einzig hinter dem Waldhaus Dolder und bei der Einmündung der Kraftstraße ist derselbe etwas größer angenommen. Das Querprofil der Straße ist noch nicht festgesetzt.

a) Die Sonnenbergstraße, welche die Heueistraße zirka 160 m südlich der Dolderbahn kreuzt, geht in nördlicher Richtung auf zirka 120 m gegen das Waldhaus Dolder, biegt dann gegen Osten ab, verläuft annähernd parallel zum Klosbach, kreuzt denselben südlich vom Waldhaus und mündet oberhalb des letztem in die Kurhausstraße aus. Die Niveaulinie steigt von der Heueistraße (Kote 511,26) mit 7,5% und im obern Teil mit 4,5% bis zur Kurhausstraße (Kote 556,10).

b) Die Waldhausstraße bildet die Fortsetzung des Straßenzuges von der Kurhausstraße beim Waldbaus durch den Dolderpark bis zur Tobelhofstraße, wo sie zirka 70 m unterhalb der Kraftstation einmündet.

Die Niveaulinie fällt von der Kurhausstraße (Kote 556,10) nach einer kurzen Ausrundung mit 4,5% auf zirka 88 m Länge und verläuft dann auf 253 m Länge bis zur Tobelhofstraße (Kote 550,50) horizontal.

c) Die Neuhausstraße schließt sich an die Waldhausstraße an, ist annähernd parallel zur Krähbühlstraße und mündet zirka 175 m südwestlich der letztem in die Zürichbergstraße aus.

Die Niveaulinie liegt von der Tobelhofstraße (Kote 550,50) auf 80 m horizontal und fällt dann nach einer 90 m langen Ausrundung mit 4,e% bis zur Zürichbergstraße (Kote 536,75).

d) Die Kueserstraße endlich, als Fortsetzung der Neuhausstraße, geht nahezu in gerader Richtung bis zur Kraftstraße-Krähbühlstraße und von da weiter bis zur Hinterbergstraße.

Die Bau- und Niveaulinien des Teilstückes Kraft-Hinterbergstraße sind bereits mit Regierungsbeschluß vom 8. August 1901 genehmigt worden. Die Niveaulinie fällt von der Zürichbergstraße (Kote 536,75) aus gleichmäßig mit 0,243% bis zur Kraft- und Krähbühlstraße (Kote 535,85).

2. Bei der Kurhausstraße, welche von der Ebelstraße bis zur Dolderstraße bereits regierungsrätlich genehmigte Bau- und Niveaulinien hat, handelt es sich nach der Vorlage um die südwestliche Baulinie von der Dolderstraße bis zur Einmündung der Sonnenbergstraße. Dieselbe ist in die vorspringende Gebäudeflucht des Waldhauses gelegt und verläuft auf 100 m geradlinig. Die nordöstliche Baulinie der Kurhausstraße auf dieser kurzen Strecke bildet zugleich die Baulinie der Waldhausstraße.

3. Die Hofstraße erhält auf der 120 m langen Strecke zwischen der Ebelstraße und projektierten Waldbaus-Neuhausstraße beziehungsweise der Tobelhofstraße Baulinien mit 17.5 m Abstand. Letzterer ist also gleich demjenigen der untern Strecke; die Baulinien sind auch hier ziemlich parallel zur bestehenden Straße gezogen.

Die Niveaulinie paßt sich der bestehenden Straßenhöhe an. Von der Ebelstraße steigt sie nach einer 100 m langen Ausrundung auf kurzen Strecken mit 11,3 und 6% bis zur Tobelhofstraße.

4. Für die Susenbergstraße sind zwischen der projektierten Neuhausstraße und dem Heubeeriweg Baulinien mit ebenfalls 17.5 m Abstand vorgesehen, der sich ziemlich gleichmäßig auf die an die bestehende Straße anstoßenden Grundstücke verteilt. Die Fortsetzung gegen den Susenberg hat genehmigte Baulinien mit 20,0 m Abstand. Die genehmigte südliche Baulinie beim Heubeeriweg wird nach der Vorlage, behufs Erzielung eines bessern Anschlusses, auf zirka 40 m Länge etwas gegen Norden abgedreht.

Die Niveaulinie erleidet gegenüber der jetzigen Straßenhöhe stellenweise ziemlich starke Veränderungen. Sie steigt von der projektierten Neuhausstraße (Kote 550,50) mit 13% [p. 495] auf 155 m Länge bis zur projektierten Krähbühlstraße (Kote 573,50), von da mit 12,5% bis zur Zürichbergstraße (Kote 597,76), geht dann nach einem langem Übergang mit 8,5% gegen den Heubeeriweg und schließt dort nach einer längere Ausrundung an die horizontale Niveaulinie der Fortsetzung an.

5. Bei der Zürichbergstraße handelt es sich um die Abänderung der mit Beschluß des Regierungsrates Nr. 1763 vom 7. November 1901 genehmigten Niveaulinie zwischen der Bergstraße und der Krähbühlstraße, was infolge der neu projektierten Kueser-Neuhausstraße bedingt wurde. Von der Bergstraße bis zur Kraftstraße beträgt die Steigung 5,25%, dann nach einer längern Ausrundung gegen die Kueser-Neuhausstraße hin 12,5,%, oberhalb bis zur Krähbühlstraße wieder 6 und 12,6%. Nach der frühern Vorlage hatte man in derselben Richtung Steigungen von 0,25, 10,5, 6,0 und 12,6%. Die Neigungsverhältnisse der Endstrecken sind also gleich geblieben.

6. Die durch Regierungsbeschluß vom 8. August 1901 genehmigten Baulinien der Mittelbergstraße zwischen der Susenberg-Krähbühlstraße und der Kueserstraße sollen auf dieser kurzen Strecke abgeändert und auf 30,0 m Abstand erweitert werden, behufs Gewinnung eines erweiterten Platzes an diesem Straßenknotenpunkt.

7. Zu den Vorlagen sind im allgemeinen keine Bemerkungen zu machen und es steht der Genehmigung derselben nichts im Wege.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Die von der Bausektion I des Stadtrates Zürich vorgelegten Bau- und Niveaulinienpläne der eingangs unter A näher bezeichneten Straßen im Kreis V werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß je eines der genehmigten Planexemplare und an die Baudirektion.