Signatur | StAZH MM 3.18 RRB 1904/1331 |
Titel | Strafverfolgung. |
Datum | 05.09.1904 |
P. | 510 |
[p. 510]
[Präsidialverfügung]
Nach Einsicht eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Bundesrate ist zu schreiben:
In Beilage übermitteln wir Ihnen mit dem Ersuchen um gefällige Weiterleitung auf diplomatischem Wege einen in Doppel gefertigten Verhaftsbefehl der Bezirksanwaltschaft Zürich gegen den zurzeit in Freiburg i./B. verhafteten Josef Schnock von München-Gladbach, geboren 1872.
Da die Auslieferung des Verfolgten, weil dieser deutscher Staatsangehöriger ist, nicht bewilligt wird, übermitteln wir Ihnen auch die hierorts ergangenen Untersuchungsakten und ersuchen Sie, bei den zuständigen deutschen Behörden die Übernahme der Strafverfolgung und Beurteilung des Schnock wegen der ihm hierorts zur Last gelegten Unterschlagungen geneigtest erwirken zu wollen.
Ferner ersuchen wir Sie um Zusendung des Endergebnisses des deutschen Strafprozesses und Rückleitung der hierseitigen Akten.
II. Mitteilung an die Justiz- und Polizeidirektion.