Signatur | StAZH MM 3.18 RRB 1904/2075 |
Titel | Auslieferung. |
Datum | 31.12.1904 |
P. | 789 |
[p. 789] Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Staatsrat des Kantons Waadt in Lausanne ist zu schreiben:
Wir sind im Besitze Eueres Auslieferungsbegehrens vom 17. Dezember 1904 gegen den von den dortigen Behörden wegen Betruges verfolgten angeblich in Zürich verhafteten Elie Nadal, von Alais, Frankreich, und beehren uns, Euch zur Kenntnis zu bringen, daß der Genannte in der Tat vom 5. bis 19. Dezember 1904 in Zürich verhaftet war, am letztern Tage vormittags 10 1/2 Uhr aber auf freien Fuß gesetzt werden mußte, da die hiesige Untersuchung gegen denselben laut Bericht unserer Staatsanwaltschaft sistiert werden mußte und ein Begehren einer auswärtigen Behörde um Auslieferung oder Zuführung Nadal’s nicht vorlag, ein gesetzlicher Grund, den Verhaft noch länger andauern zu lassen, also fehlte. Euer Gesuch um Auslieferung des Genannten ist nämlich erst am 20. Dezember hier eingetroffen. Immerhin wurde nicht ermangelt, dem Verfolgten polizeilich nachzuforschen. Nadal soll bei der Haftentlassung erklärt haben, er reise nach Paris zurück, wo er niedergelassen sei. Die gehaltenen Nachforschungen haben ergeben, daß Nadal sich nicht mehr auf zürcherischem Gebiete befindet.
Wir sind deshalb nicht in der Lage, Euerem Gesuche zu entsprechen und leiten die vorgelegten Haftbefehle des Untersuchungsrichters zu Nyon anbei an Euch zurück.
II. Mitteilung an die Justiz- und Polizeidirektion.