Signatur | StAZH MM 3.182 RRB 1987/0456 |
Titel | Kreisspital Männedorf (Sanierung und Erweiterung, Staatsbeitrag) |
Datum | 18.02.1987 |
P. | 175–177 |
[p. 175] 1. Das Kreisspital Männedorf geht mit seinen ältesten Bauteilen auf ein im Jahre 1883 erbautes Krankenasyl zurück. Heute umfasst das Spital im wesentlichen folgende Gebäude: [p. 176] - den fünfgeschossigen Altbau Ost. Es handelt sich um den ältesten, mehrfach erweiterten Gebäudetrakt, der 34 chirurgische und sechs medizinische Betten, Verwaltungsräume, die Röntgenabteilung, die Operationsabteilung der Spezialärzte und Gynäkologen, die Aufwachstation sowie Personal- und Pikettzimmer beherbergt;
- den viergeschossigen 1953 erstellten Altbau West, in dem sich 81 Betten der Medizin, 33 Betten der Geburtshilfe/Gynäkologie, die Intensivpflegestation und Räume der Physiotherapie befinden;
- den eingeschossigen 1967 erstellten Bettenpavillon Süd mit 38 Chirurgiebetten;
- den viergeschossigen 1979 erstellten Anbau Nordwest. Er umfasst Räume der Physiotherapie, die Bettenzentrale, Labors, Büros der Spezialärzte sowie Räume der geburtshilflich-gynäkologischen Abteilung;
- den dreigeschossigen 1977 erstellten Neubau Südost. In ihm sind 16 Chirurgiebetten, die Notfall- und Operationsabteilung, die Zentralsterilisation, die Apotheke und Zivilschutzräume untergebracht;
- den 1953 erstellten und 1977 erweiterten Wirtschaftstrakt. Er beherbergt eine chirurgische Pflegestation mit zwölf Betten, die Küche, die Personalessräume, Garderoben sowie Lager- und Magazinräume;
- das östlich des Spitals gelegene 1953 erstellte Betriebsgebäude. Es beherbergt technische Zentralen, Räume der Betriebshandwerker, die Wäscherei und Lingerie sowie Personalwohnungen.
In der Krankenhausplanung 1978 ist das Kreisspital Männedorf als Schwerpunktspital eingestuft. Es verfügt über je eine Abteilung für Innere Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Radiologie und Anästhesie. Das Spital zählt 228 Betten.
Träger des Spitals ist die Stiftung Kreisspital Männedorf, der die neun Gemeinden Erlenbach, Herrliberg, Hombrechtikon, Küsnacht, Männedorf, Meilen, Oetwil a. S., Stäfa und Uetikon a. S. angehören.
2. Zu Beginn der siebziger Jahre war vorgesehen, das Spital Männedorf auf rund 400 Betten zu erweitern. Westlich des Spitals sollten ein Neubau erstellt und die bestehenden Bauten umgebaut werden. Dieses Erweiterungs- und Umbauprojekt wurde vom Regierungsrat im September 1974 abgelehnt (RRB Nr. 4847/1974). Anstelle einer Erweiterung empfahl der Regierungsrat eine Sanierung. In der Folge bewilligte der Kantonsrat im Oktober 1976 einen Kredit von 14,4 Millionen Franken für die Sanierung der Infrastruktur. Im Rahmen dieser Sanierung wurden die Anbauten Südost und Nordwest erstellt, verschiedene Anpassungen in den Altbauten und im Betriebsgebäude vorgenommen sowie die Küche vergrössert.
1982 bewilligte der Regierungsrat einen Kredit von rund 3,5 Millionen Franken für die Sanierung der Bettenabteilungen im ersten und zweiten Obergeschoss des Altbaus Ost und verschiedene Anpassungen in der Operationsabteilung der Spezialärzte (RRB Nr. 2504/1982). Die übrigen Bauteile des Altbaus Ost und der Altbau West sind seit mehr als 30 Jahren nicht mehr grundlegend renoviert worden. Sie sind in vielen Bereichen sanierungsbedürftig geworden. Es sind zu wenig Nebenräume, L$ros, Warteräume, Personalgarderoben und Lagerräume vorhanden. Dem Röntgen fehlt ein Diagnostikraum. Die Einbettenzimmer sind nicht mit Nasszellen ausgerüstet. Die Aufnahmeorganisation beim Eingang ist betrieblich ungünstig konzipiert, eine eigentliche Vorfahrt fehlt, der Eingangsbereich ist zu klein und der Haupteingang liegt auf einem Zwischengeschoss. Eine Cafeteria fehlt. Die Fassade des Altbaus West ist sanierungsbedürftig und die Fenster sind undicht.
Die Behebung der bestehenden Unzulänglichkeiten und prekären Platzverhältnisse verlangen weitere Anbauten zur Gewinnung zusätzlichen Raumes sowie in grossem Mass die Umstrukturierung des Spitalbetriebs.
3. Im Auftrag des Zweckverbandes hat die Architektengemeinschaft Meier & Hitz, Wetzikon, und Hans von Meyenburg, Zürich, ein Sanierungsprogramm ausgearbeitet.
Am 12. September 1986 wurde das auf Plänen der Architekten vom Juli 1986 beruhende überarbeitete Projekt zur Genehmigung eingereicht. Es umfasst, in elf Bauteile aufgegliedert, folgende bauliche Massnahmen:
- Umbauten und Sanierungen im bestehenden Spital
- einen Anbau nördlich des Altbaus Ost mit einem unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen
- einen Anbau südlich des Altbaus Ost mit einem unterirdischen und einem oberirdischen Geschoss
- den Ausbau des Geschosses D im Altbau Ost für eine Bettenstation und die Anästhesieabteilung
Zu den Bauteilen gehören:
- Bauteil 1: Anbauten nördlich und südlich des Altbaus Ost, Umbauten im Pavillon Süd.
Im Anbau Nord werden eingerichtet:
- Geschoss U
Röntgenarchiv und -diagnostikraum, Garderoben, Batterieraum, Verbindungskorridor zum Pavillon Süd.
- Geschoss A
Spitalzugang mit Windfang, Patientenaufnahme, Post, Telefonzentrale, Auskunftraum, Büros, WC-Anlagen.
- Geschoss B
Ärztebüros, Umkleidekabinen, WC-Anlagen, Putzraum.
- Geschoss C
Ärztebüros, Büro der Oberschwester, Untersuchungszimmer, Putzraum.
Im Anbau Süd werden eingerichtet:
- Geschoss U
Garderoben und WC-Anlagen.
- Geschoss A Cafeteria, Kiosk.
Im Geschoss U des Pavillons Süd werden drei Zweierzimmer in ein Untersuchungszimmer, einen Geräteraum, einen Duschraum und ein WC umgewandelt. Ein Untersuchungszimmer wird in ein Schwesternrapportzimmer und vier Zweibettenzimmer werden durch den Einbau von Nasszellen in Einbettzimmer umgebaut.
- Bauteile 2: Umbau Speisesaal und Sanierung Gebärabteilung im Altbau Ost
- Der Speisesaal im Geschoss B wird unterteilt, neu möbliert und renoviert.
- Die Bettenstation im Geschoss C wird saniert. Es werden die Fenster und die Installationen erneuert, das Bad neu eingerichtet, das Stationszimmer verkleinert und das Büro des Spitalseelsorgers in ein Einbettzimmer umgewandelt. Der Spitalseelsorger wird im Geschoss D untergebracht.
- Die Gebärabteilung im Geschoss C wird saniert. Es werden die Fenster erneuert, das Oberarztbüro in einen Ausgussraum und der bestehende Ausgussraum in ein Untersuchungszimmer umgebaut. Der Nebenraum wird als Personalgarderobe genutzt und der WC/ Duschenraum vergrössert.
- Bauteil 3: Ausbau Dachgeschoss im Altbau Ost
- Die im Geschoss D untergebrachten Pikettzimmer und die dazugehörenden Nebenräume werden in das nicht ausgebaute Geschoss D des Altbaus West verlegt. An ihrer Stelle werden eine Pflegestation mit acht Einbettzimmern mit Nasszelle, zwei Zweibettenzimmer mit Nasszelle, fünf Zweibettenzimmer, Stationszimmer, Schwesternarbeitsraum, Ausgüsse, Untersuchungszimmer, Office, Tagräume, Bad, WC und Duschanlagen, Büros, Sitzungszimmer, Bibliotheken, Untersuchungs- und Pikettzimmer eingebaut.
- Bauteil 4: Ausbau Dachgeschoss im Westbau
- Im Geschoss D werden die vom Altbau Ost verlegten Pikettzimmer eingebaut.
- Bauteile 5 - 9: Umbauten im Altbau West und Fassadensanierung Das Gebäude wird saniert. Es werden die Fenster erneuert und die Fassade renoviert.
- Im Geschoss U werden die Einbettzimmer mit Nasszellen ausgerüstet. Es werden die Sechsbettenzimmer durch den Einbau eines WC in Fünfbettenzimmer, der Ausguss in ein Bad und das zweite Office in einen Ausgussraum umgebaut.
- Im Geschoss A wird ein Vierbettenzimmer durch den Einbau einer Toilette in ein Dreibettenzimmer umgebaut. Anstelle eines Zweibettenzimmers wird ein Geräteraum eingerichtet. Im Ausgussraum wird eine Dusche eingebaut.
- Im Geschoss B werden zwei Sechsbettenzimmer in Fünfbettenzimmer und ein Vierbettenzimmer in ein Dreibettenzimmer umgebaut. Anstelle eines Zweibettenzimmers wird ein Geräteraum eingerichtet. Im Ausgussraum wird eine Dusche eingerichtet.
- Im Geschoss C werden WC in drei Einerzimmern eingebaut. Zwei Sechsbettenzimmer werden in Fünfbettenzimmer und ein Vierbettenzimmer in ein Dreibettenzimmer umgewandelt. Anstelle eines Zweibettenzimmers wird ein Geräteraum eingerichtet. Im Ausgussraum wird eine Dusche eingerichtet.
- Bauteil 10: Sanierung der Heizung
Im Betriebsgebäude wird ein Heizkessel der Heizzentrale ersetzt. Die erdverlegten Öltanks werden in Tankräume verlegt.
- Bauteil 11: Haustelefonanlage
Im Geschoss V des Bettenhauses Süd wird eine neue Haustelefonanlage eingebaut.
4. Nach dem Voranschlag der Architekten vom August 1986 betragen die Gesamtanlagekosten 16,435 Millionen Franken. Sie setzen sich wie
folgt zusammen: | Fr. | |
1 | Vorbereitungsarbeiten | 1 002 800 |
2 | Gebäude | 13 247 300 |
3 | Betriebseinrichtungen | 116 300 |
4 | Umgebung | 175 100 |
5 | Baunebenkosten | 262 800 |
6 | Unvorhergesehenes | 251 500 |
9 | Ausstattung | 1 380 000 |
Insgesamt (Kostenstand 1. April 1986) | 16 435 000 |
Das Projekt vom Juli 1986 rechnet mit einem Bettenbestand von 217 Betten. Nicht gezählt sind neben den acht IPS-Betten ein Einbettzimmer im Pavillon Süd, Geschoss U. Weiter sieht das Projekt vor, in drei [p. 177] Vierbettenzimmern Nasszellen einzubauen und sie in Dreibettenzimmer umzuwandeln. Fehlende Nasszellen im Westbau werden bereits durch den Umbau von Sechser- und Fünferzimmer eingerichtet. Die Umwandlung der drei Vierbettenzimmer ist abzulehnen.
Der Bettenbedarf für die Spitalregion Männedorf beträgt langfristig bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer der Patienten von 11,8 Tagen und einer durchschnittlichen Bettenbelegung von 80% zwischen 191 und 207 Betten. Dem steht ein Angebot von rund 230 Betten gegenüber. Der Bedarf für die 22 neuen Betten im Geschoss D des Altbaus Ost (Bauteil 3) ist somit nicht ausgewiesen.
Nicht staatsbeitragsberechtigt sind:
- Die Kosten der neuen Pflegestation im Geschoss D des Altbaus Ost (Bauteil 3). Die Gesamtkosten für den Ausbau des Geschosses D betragen Fr. 3 500 000.75% der Fläche des Geschosses werden für die Einrichtung der Pflegestation benötigt. Die restliche Fläche ist für die Direktion der Anästhesie vorgesehen. 75% der Kosten oder Fr. 2 625 000 sind damit nicht subventionsberechtigt. Würden jedoch das Dach und die heute im Geschoss D untergebrachten Pikettzimmer renoviert, ergäben sich Kosten von Fr. 643 000. Diese Renovationskosten sind von den nicht subventionsberechtigten Kosten abzuziehen. | ||
Die nicht anrechenbaren Kosten belaufen sich auf vorbehalten bleibt eine spätere Subventionierung, wenn die Auslastung des Spitals 80% erreicht. Für die Auslastung werden lediglich Patienten aus den Trägergemeinden oder ausserkantonale Patienten mit voller Kostendeckung gerechnet. | Fr. | 1 982 000 |
- Die Verlegung der PikettzimmerDie Pikettzimmer im Geschoss D des Altbaus West werden wegen des Einbaus der Bettenstation ins Geschoss D des Altbaus Ost verlegt. Diese Verlegung wird nicht subventioniert. | Fr. | 360 000 |
- Aufrichte und Einweihung | Fr. | 23 000 |
Nichtbeitragsberechtigte Kosten insgesamt | Fr. | 2 365 000 |
Die staatsbeitragsberechtigten Kosten reduzieren sich damit von Fr. 16 435 000 um Fr. 2 365 000 auf Fr. 14 070 000. Allfällige weitere nichtbeitragsberechtigte Baukosten werden anlässlich der Bauabrechnung ermittelt und in Abzug gebracht.
5. Die jährlichen Kapitalfolgekosten für Abschreibung und Verzinsung betragen:
Investitionen | Abschreibungen | Zinsen | |
Fr. | Fr. | Fr. | |
Langfristige Anlagen | 14 915 200 | 298 300 | 447 500 |
Mittelfristige Anlagen | 118 300 | 5 950 | 3 500 |
Kurzfristige Anlagen | 1 401 500 | 140 150 | 42 000 |
Insgesamt | 16 435 000 | 444 400 | 493 000 |
Die langfristigen Anlagen werden mit 2%, die mittelfristigen mit 5% und die kurzfristigen mit 10% abgeschrieben. Die Verzinsung erfolgt zu 6% auf die Hälfte des investierten Kapitals.
Um die betrieblichen und personellen Folgekosten und -erträge zu ermitteln, hat das Kreisspital Männedorf eine Hochrechnung erstellt. Es rechnet, dass der Betrieb der neuen Pflegestation und Cafeteria einen zusätzlichen Bedarf von 13 Stellen auslösen wird. Eine Telefonistin kann eingespart werden. Die Stellenvermehrungen werden in einem separaten Verfahren überprüft.
Das Spital rechnet mit personellen Mehrkosten von rund Fr. 600 000 und zusätzlichen Einnahmen von Fr. 1 200 000. Daraus ergibt sich ein Mehrertrag von rund Fr. 600 000.
6. Nach § 40 des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 4. November 1962 unterstützt der Staat den Bau und den Betrieb von Spitälern. Der kantonale Beitrag bemisst sich nach der Steuerbelastung der letzten Jahre in den zum Einzugsgebiet des Spitals gehörenden Gemeinden (§§ 26 ff der Verordnung über die Staatsbeiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968). Die massgebliche Steuerbelastung der zum Einzugsbereich des Kreisspitals gehörenden neun Gemeinden der Stiftung Kreisspital Männedorf ergibt einen Beitragssatz von 35,0% oder Fr. 4 925 000. Die restlichen 65% sowie die nichtbeitragsberechtigten Kosten tragen die Gemeinden. Die Verbandsgemeinden haben zwischen April und Dezember 1986 dem Projekt und den auf sie entfallenden Kostenanteilen zugestimmt.
7. Für die Sanierung des Kreisspitals sind in der Finanzplanung 1986/ 1990 insgesamt 4,9 Millionen Franken vorgesehen. Die jährlichen Baubeiträge richten sich unabhängig von der Finanzplanung nach den finanziellen Möglichkeiten des Kantons.
Auf Antrag der Direktion des Gesundheitswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das am 12. September 1986 eingereichte Projekt für die Erweiterung und Sanierung des Kreisspitals Männedorf im Betrag von Fr. 16 435 000 wird genehmigt.
II. An die Kosten wird ein Staatsbeitrag von Fr. 4 925 000, höchstens aber 35,0% der beitragsberechtigten Kosten, zugesichert.
III. Der Betrag erhöht oder ermässigt sich um eine allfällige Bauverteuerung oder -Verbilligung, die in der Zeit zwischen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (Stand 1. April 1986) und der Bauausführung entstehen.
IV. Mitteilung an das Spital Männedorf, 8708 Männedorf, sowie an die Direktionen des Gesundheitswesens, der öffentlichen Bauten und der Finanzen.