Signatur | StAZH MM 3.183 RRB 1987/1935 |
Titel | Altersheime Bürgerasyl und Pfrundhaus, Zürich (Baubeitrag an Umbau und Gesamtsanierung) |
Datum | 17.06.1987 |
P. | 728 |
[p. 728] Die Stadt Zürich beabsichtigt, die Altersheime Bürgerasyl und Pfrundhaus umzubauen und zu sanieren sowie das zugehörige Personalhaus zu renovieren. Mit Schreiben vom 3. März 1987 ersucht sie um Zusicherung eines Staatsbeitrags.
Die beiden aus dem letzten Jahrhundert stammenden Heime sind überaltert. Sie genügen den Anforderungen an ein neuzeitliches Altersheim nicht mehr. Die Bauten stehen unter Denkmalschutz und befinden sich im schutzwürdigen Ortsbild auf der ehemaligen Schanzenanlage über der Altstadt von Zürich. Ein Abbruch ist nicht möglich. Die Weiterführung des Heimbetriebs bedingt aber eine vollständige Innensanierung, die Erneuerung der gesamten Haustechnik, eine vollumfängliche Aussenrenovation sowie einen Verbindungsgang zwischen den beiden Heimen. Mit der Sanierung werden 41 Plätze aufgehoben. Die Zahl der Plätze sinkt von 148 auf 107.37 Pensionär- und 20 Pflegebetten befinden sich im Pfrundhaus und 50 Pensionärbetten im Bürgerasyl.
Nach der Sanierung sind in den beiden Bauten folgende Räume untergebracht:
a) Pfrundhaus:
Untergeschoss: Küchenanlage mit Nebenräumen, Personalessraum, Badeanlage, Schrankräume für Pensionäre, technische Anlagen Erdgeschoss: Eingangshalle mit Foyer, Cafeteria und Bibliothek, Administration, Räume für Altersturnen und Beschäftigungstherapie, Coiffeur-/Pédicureraum, sieben Einerzimmer und zwei Zweizimmerappartements für Pensionäre
1. Obergeschoss: Pflegeabteilung mit vier Einer- und acht Zweierzimmern, Bade-/WC-/Duschanlagen, Arzt- und Stationszimmer, je zwei Einerzimmer und Zweizimmerappartements für Pensionäre, Essraum2. Obergeschoss: zwölf Einerzimmer und vier Zweizimmerappartements für Pensionäre, Mehrzweckraum, Rollstuhl-WC-Anlagen, Putz- und Nebenräume Dachgeschoss: Estrichräume
b) Bürgerasyl:
Untergeschoss: Waschküche und Lingerie mit Trockenraum, Badeanlage, Schrankräume, Liftanlagen, Fernheizunterstation mit Sanitärzentrale, Personal-Garderoben, Containerraum sowie Waschküche für Pensionäre
Erdgeschoss: zehn Einerzimmer und zwei Zweizimmerappartements für Pensionäre, Aufenthaltshalle, Büros, Pikettzimmer und Sanitäranlagen
1. Obergeschoss: zwölf Einerzimmer und zwei Zweizimmerappartements für Pensionäre, Esssaal mit Office, Teestube, Sanitäranlagen
2. Obergeschoss: zwölf Einerzimmer und vier Zweizimmerappartements für Pensionäre, Teeküche sowie Sanitäranlagen Dachgeschoss: Estrichräume
c) Zwischenbau:
rollstuhlgängiger Verbindungstrakt und Anlieferung
d) Personalhaus:
eine 2 1/2-Zimmer- und drei 4 1/2-Zimmer-Wohnungen mit den üblichen Nebenräumen
Die Kosten der Sanierung und des Umbaus betragen gemäss dem der Volksabstimmung in der Stadt Zürich zugrundeliegenden Preisstand vom 1. April 1985:
Grundstück | Fr. | 150 000 |
Vorbereitungsarbeiten | Fr. | 2 900 000 |
Gebäude | Fr. | 21 650 000 |
Betriebseinrichtungen | Fr. | 2 600 000 |
Umgebung | Fr. | 1 400 000 |
Baunebenkosten | Fr. | 1 200 000 |
Unvorhergesehenes | Fr. | 4 500 000 |
Ausstattung | Fr. | 2 900 000 |
Anlagekosten insgesamt | Fr. | 37 300 000 |
Die Direktion der öffentlichen Bauten hat das Projekt geprüft. Ihre Gutachten vom 5. Mai 1986, 27. Februar und 25. Mai 1987 wurden der Bauherrschaft zur Verfügung gestellt. Nachdem die darin enthaltenen Bemerkungen berücksichtigt worden sind, empfiehlt die Baudirektion die Zusicherung eines Staatsbeitrags. Die beitragsberechtigten Kosten werden vorläufig auf Fr. 29 920 000 (Preisstand: 1. April 1985) festgesetzt.
Gemäss Mitteilung des Bundesamtes für Sozialversicherung kann mit einem Beitrag der AHV von 25% der anrechenbaren Kosten oder rund Fr. 4 060 000 gerechnet werden. Gestützt auf § 12 des Beitragsgesetzes wird der Beitrag der AHV von den anrechenbaren Kosten in Abzug gebracht.
Bei einer massgeblichen Steuerbelastung der Stadt Zürich von 136,7 °7o im Durchschnitt der Jahre 1984/86 ergibt sich nach § 6 der Verordnung vom 3. Dezember 1986 zum Gesetz über die Beitragsleistungen des Staates für Altersheime sowie Heime, Eingliederungsstätten und Werkstätten für Invalide vom 4. März 1973 ein Staatsbeitrag von 5% der anrechenbaren Aufwendungen. Der Baubeitrag ist im Finanzplan enthalten.
Auf Antrag der Direktion der Fürsorge
beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Umbau und die Gesamtsanierung der Altersheime Bürgerasyl und Pfrundhaus sowie die Renovation des zugehörigen Personalhauses wird unter Hinweis auf die Erwägungen genehmigt.
II. Die anrechenbaren Aufwendungen werden vorläufig auf Fr. 29 920 000 (Preisstand: 1. April 1985) festgelegt.
III. Der Stadt Zürich wird im Rahmen des Beitragsgesetzes vom 4. März 1973 ein Staatsbeitrag von 5% der anrechenbaren Aufwendungen zugesichert.
IV. Nach Beendigung der Arbeiten ist der Fürsorgedirektion ein Gesuch um Ausrichtung des Staatsbeitrags einzureichen, unter Beilage der von den zuständigen Organen genehmigten Abrechnung sowie des Entscheides über die endgültige Höhe der Leistungen der AHV. Allfällige teuerungsbedingte Mehrkosten sind nach SIA-Norm Nr. 118 abzurechnen.
V. Mitteilung an das Fürsorgeamt der Stadt Zürich (für sich und zuhanden des Stadtrates von Zürich), das Bundesamt für Sozialversicherung, 3003 Bern, sowie an die Direktionen der Fürsorge, des Innern und der öffentlichen Bauten.