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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.185 RRB 1988/0226
TitelAnfrage
Datum27.01.1988
P.96

[p. 96] Kantonsrätin Diana Hornung, Zürich, hat am 9. November 1987 folgende Anfrage eingereicht:

Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die auf privater Basis laufenden Aktionen zur Förderung der Hochstamm-Obstbäume wirksam zu unterstützen?

Sind finanzielle Zuwendungen an die aktiven Gruppen bereits gesprochen worden? Sind solche in nächster Zeit vorgesehen?

Auf Antrag der Direktion der Volkswirtschaft

beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Diana Hornung, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Mit mehr als 2 Millionen Obstbäumen zählte der Kanton Zürich ursprünglich zu den dichtesten Obstbaugebieten der Schweiz. Die bedeutendsten Obstbaugebiete lagen in den klimatisch bevorzugten Bezirken Affoltern, Horgen, Meilen, Uster und Hinwil.

Anlässlich der ersten eidgenössischen Obstbaumzählung 1951 wurden im Kanton Zürich 1545502 Obsthochstämme gezählt. Seither verminderte sich der Bestand an Obsthochstämmen sehr stark. In den fünfziger Jahren waren es Absatzschwierigkeiten, die die Eidgenössische Alkoholverwaltung zu einer Anpassung der Mostobstproduktion an die Absatzmöglichkeiten mittels Fällaktionen veranlassten; dann zwangen Betriebsvergrösserungen, Mechanisierung, Mangel an Arbeitskräften, geänderte Konsumgewohnheiten und nicht zuletzt ungenügende Mostobstpreise sowie die Erstellung von Intensivobstanlagen, die rascher volle Erträge abwerfen, zur Rodung vieler Hochstämme. Neue Pflanzungen von Hochstämmen erfolgen aus wirtschaftlichen Gründen kaum mehr. Die noch bestehenden Hochstammanlagen sind teilweise überaltert und oft ungepflegt. Viele Bäume mussten wegen Absterbens und Mäuseschäden gefällt werden, ebenso fielen unzählige Bäume der Bautätigkeit zum Opfer. 1981 wurden im Kanton Zürich neben 316 ha Intensivobstanlagen noch 470135 Feldobstbäume gezählt. Dies sind noch 30,4% des Bestandes vor 30 Jahren. Seither wurden weitere Bäume gefällt und nicht mehr ersetzt.

Mit dem weiteren Rückgang der Mostobstbäume droht den Mostereien der Verlust ihrer Rohstoffbasis. Die möglichst lange Erhaltung der noch stehenden Obsthochstämme und die vermehrte Pflanzung von Hochstammobstbäumen verdienen im Interesse einer abwechslungsreichen Landschaft und der Sicherung der Produktion von genügend Mostobst für die Mostereien Unterstützung.

Die Volkswirtschaftsdirektion beauftragte im Herbst 1987 die Kantonale Zentralstelle für Obstbau und Obstverwertung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ersatz abgehender Obsthochstämme und die Pflanzung neuer Obstbaumgärten; dieser Bericht wird im Laufe dieses Jahres eingereicht werden.

Bestehende Obstbaumgärten können aus landschaftlichen und naturschützerischen Gründen unter Schutz gestellt werden; dies geschah im Sommer 1987 erstmals, gleichzeitig wurde in diesem Baumgarten die Nachpflanzung von Bäumen mit einem Beitrag unterstützt. Weitere Beiträge wurden bisher nicht ausgerichtet.

Die Pflanzung von Obsthochstämmen ist erwünscht. Solche Aktionen wurden in jüngster Zeit an verschiedenen Orten durchgeführt. Die Mitarbeiter und Kursleiter der Kantonalen Zentralstelle für Obstbau und Obstverwertung stehen mit Ratschlägen für die Sortenwahl, Pflanzung und Pflege zur Verfügung. Bei Bedarf führt die Zentralstelle auch Baumpflegekurse durch.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Direktion der Volkswirtschaft.