Signatur | StAZH MM 3.19 RRB 1905/0018 |
Titel | Requisitorial. |
Datum | 06.01.1905 |
P. | 9 |
[p. 9]
[Präsidialverfügung]
Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Bundesrate ist zu schreiben:
Auf Ansuchen des Bezirksgerichtes Zürich, IV. Abteilung, übermitteln wir Ihnen mit dem Ersuchen um gefl. Weiterleitung auf diplomatischem Wege eine Vorladung des genannten Gerichtes in Sachen der Ehefrau Anna Hauser gegen ihren Ehemann Gottfried Hauser, Seidenweber bei Peters, Brewing & Cie., Union Hill, New Jersey, U. S., betreffend Ehescheidung, zwecks Zustellung an den Beklagten.
Die Rückleitung des angeschlossenen Empfangscheines wolle unter gefl. Nachnahme der erwachsenen Gebühren veranlaßt werden.
II. Mitteilung an die Justiz- und Polizeidirektion.