Signatur | StAZH MM 3.19 RRB 1905/0305 |
Titel | Stadel, Raat, Windlach. |
Datum | 23.02.1905 |
P. | 128–129 |
[p. 128] Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern
beschließt der Regierungsrat:
I. An den Gemeinderat Windlach wird folgendes Schreiben gerichtet:
Mit Schreiben vom 8. Februar 1905 teilten Sie uns mit, Sie seien durch befreundete Hand in den Besitz von Akten betreffend die Vereinigung der Gemeinden Stadel, Windlach und Raat gekommen. Gemäß Beschluß der Gemeindeversammlung vom 5. Februar 1905 protestiere der Gemeinderat Windlach gegen das Vorgehen des Regierungsrates und wünsche nähern Aufschluß über die Angelegenheit zu erhalten.
Da aus diesem Schreiben nicht ersichtlich war, gegen welche bestimmte Beschlüsse oder Maßnahmen des Regierungsrates protestiert wird, verlangte unsere Direktion des Innern, welcher der Protest zur Beantwortung überwiesen worden war, zunächst einen genauen Auszug aus dem Protokoll der Gemeindeversammlung vom 5. Februar 1905.
Aus diesem, am 21. Februar 1905 eingegangenen Protokollauszug ergibt sich nun, daß der eingereichte Protest auf Antrag des Herrn Gemeindeammann Beereuter in Windlach von der (freiwilligen) Gemeindeversammlung beschlossen worden ist. Herr Beereuter habe es als eine Ungerechtigkeit bezeichnet, daß schon längst über das Schicksal der Gemeinde Windlach verhandelt werde, ohne daß den dortigen Behörden «etwelche» Mitteilungen darüber gemacht werden und ohne sie um ihre Stellungnahme zu befragen und ohne ihnen auch nur Gelegenheit zu geben, dem Regierungsrate gewisse Auskünfte zu erteilen, die er vielleicht noch nötig hätte.
Hierauf haben wir folgendes zu erwidern:
Die Einbeziehung der Gemeinde Windlach in die Vereinigung der Gemeinden Stadel und Raat war ursprünglich nicht beabsichtigt. Die Direktion des Innern erklärte in dem Berichte vom 22. Juni 1904 zum Gesetzesentwurf betreffend die Zuteilung der Gemeinde Raat an die Gemeinde Stadel, die Erledigung dieser Frage könne bis nach Behandlung des kantonsrätlichen Postulates vom 26. Oktober 1903 betreffend die Vereinigung kleiner Gemeinden verschoben werden.
Der erwähnte Gesetzesentwurf der Direktion des Innern (vom 22. Juni 1904) sah denn auch die Einbeziehung Windlachs in die Vereinigung von Stadel und Raat nicht vor und in den Konferenzen vom 25. Juli 1904 wurde diese Frage nur gestreift, keineswegs aber einläßlich besprochen. Erst in der dritten Konferenz vom 1. November 1904 wurde die Vereinigung der drei Gemeinden Stadel, Windlach und Raat näher ins Auge gefaßt und zwar einerseits deswegen, weil die Vertreter von Stadel wiederholt erklärt hatten, sie halten eine Vereinigung von Raat mit Windlach richtiger als eine Vereinigung von Raat mit Stadel, anderseits aber, weil diese letztere Vereinigung hauptsächlich mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Gemeinden Windlach und Raat auf Grund der Berechnungen der Direktion des Innern in dem Berichte vom 22. Juni 1904 als unzweckmäßig erschien, und endlich weil die drei Gemeinden Stadel, Windlach und Raat früher eine einheitliche Gemeinde gebildet hatten.
So gelangte die Konferenz vom 1. November 1904 zu dem Schlusse, es sei zu prüfen:
1. Die Vereinigung der drei Schulgemeinden,
2. die Vereinigung der drei politischen Gemeinden unter Bestehenlassen der Zivilgemeinden und
3. die Totalvereinigung der drei Gemeinden Stadel, Windlach und Raat.
Die Direktion des Innern hat diese Prüfung sofort an Hand genommen und ist unterm 10. Dezember 1904 zu einem neuen Vorschläge gelangt, der
1. eine Vereinigung der Gemeinden Stadel, Windlach und Raat vorsieht, unter gleichzeitiger Schaffung von drei Zivilgemeinden Stadel, Windlach und Raat, sowie unter Beitragsleistung des Staates an die Vereinigung;
2. die Vereinigung der drei Schulgemeinden Stadel, Windlach und Raat, ebenfalls mit finanzieller Beihülfe des Staates, proponiert.
Dieser neue Vorschlag ist im Schoße des Regierungsrates noch nicht behandelt worden; dagegen hat die Direktion des Innern von sich aus den neuen Vorschlag dem Bezirksrate Dielsdorf und durch Vermittlung des Erziehungsrates auch der Bezirksschulpflege Dielsdorf zur Begutachtung übermittelt.
Dabei war zum voraus bestimmt in Aussicht genommen, nach Eingang der beiden Gutachten eine weitere Konferenz abzuhalten, zu welcher auch die Behörden von Windlach eingeladen würden. Diese Konferenz ist noch nicht einberufen worden, weil der Bericht des Bezirksrates noch aussteht.
Der Regierungsrat hält dieses Vorgehen für durchaus zweckmäßig und kann darin eine Hintansetzung der Gemeinde Windlach nicht erblicken. Der Protest der Versammlung vom 5. Februar 1905 erscheint um so befremdlicher, als der Direktor des Innern Herrn Gemeinderatspräsident Volkart und Herrn Gemeindeammann Beereuter in einer von ihnen nachgesuchten Audienz am 18. Dezember 1904 die Absichten der Direktion des Innern auseinandergesetzt hatte.
Der Regierungsrat selber hat in der ganzen Vereinigungsangelegenheit noch keine bestimmten Beschlüsse gefaßt; die Sache befindet sich noch im Stadium der Vorprüfung durch die zuständige Direktion, und der Gemeinde Windlach wird noch vollauf Gelegenheit gegeben werden, ihre Wünsche und Begehren anzubringen.
Auf die zum Teil irrtümlichen Darstellungen des Herrn Kantonsrat Bopp in Bülach ist hier nicht näher einzutreten; der Regierungsrat spricht lediglich noch die Erwartung aus, es möchten die Behörden von Windlach den kantonalen Be- [p. 129] hörden die Durchführung der vorliegenden schwierigen Aufgabe nicht unnötig erschweren.
Dieses Schreiben ist den Stimmberechtigten von Windlach auf geeignete Weise zur Kenntnis zu bringen.
II. Mitteilung an die Direktion des Innern.