Signatur | StAZH MM 3.19 RRB 1905/0322 |
Titel | Strafverfolgung. |
Datum | 23.02.1905 |
P. | 135 |
[p. 135] Nach Einsichtnahme eines Antrages der Justiz- und Polizeidirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Dem Bundesrate ist zu schreiben:
Wir übermitteln Ihnen anbei zur geil. Weiterleitung auf diplomatischem Wege einen im Doppel erstellten Verhaftsbefehl der Bezirksanwaltschaft Zürich gegen die zurzeit in Wormbach bei Fredeburg, Preußen, wohnhafte Magdalene Geisser geb. Straub, von Reutlingen, Württemberg, welche von der genannten Amtsstelle strafrechtlich verfolgt wird wegen a) wiederholten einfachen Betruges im Gesamtbeträge von Fr. 2745.20, b) ausgezeichneten Diebstahls im Gesamtbeträge von Fr. 160, c) einfachen Diebstahls im Gesamtbeträge von Fr. 46.20 und d) wegen Unterschlagung im Betrage von Fr. 15.
Da die Verfolgte deutsche Staatsangehörige ist und deshalb nicht ausgeliefert wird, stellen wir das Gesuch an Sie um Erwirkung der Übernahme der Strafverfolgung gegen die Genannte durch die deutschen Behörden wegen der im Haftbefehl näher bezeichneten Straftaten. Zu diesem Behufe lassen wir Ihnen auch die in Sachen erwachsenen Untersuchungsakten zugehen und sehen seinerzeit der Zusendung des zu gewärtigenden Strafurteiles gerne entgegen.
II. Mitteilung an die Justiz- und Polizeidirektion.