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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.19 RRB 1905/0486
TitelWiedereinbürgerung.
Datum30.03.1905
P.191

[p. 191] Durch Schreiben vom 25. März 1905 teilt der Bundesrat dem Regierungsrate mit, daß er durch Beschluß vom gleichen Tage die unentgeltliche Wiederaufnahme der in Wädenswil wohnhaften Witwe Martha Luise Bäumlein geb. Streuli, aus Stuttgart, Württemberg, in das Bürgerrecht des Kantons Zürich und der Gemeinde Wädenswil verfügt habe und daß diese Wiederaufnahme sich auch auf den minderjährigen Sohn Christian Walther der Gesuchstellerin erstrecke.

Nach Einsicht eines Antrages der Direktion des Innern

beschließt der Regierungsrat:

I. Von dieser Verfügung des Bundesrates wird Vormerk genommen.

II. Mitteilung an: a) Witwe Martha Luise Bäumlein geb. Streuli in Wädenswil; b) den Gemeinderat Wädenswil für sich und zu Handen des dortigen Zivilstandsamtes unter Rücksendung des Familienscheines und der Vogternennungsurkunde mit der Einladung, die genannte Witwe Bäumlein-Streuli wiederum in das Bürgerregister und das Familienregister der Gemeinde Wädenswil einzutragen und derselben bei Bedarf Ausweisschriften auszustellen; c) die Direktion des Innern behufs Eintragung der Witwe Bäumlein in die Landrechtskontrolle und d) die schweizerische Bundeskanzlei.