Signatur | StAZH MM 3.19 RRB 1905/0960 |
Titel | Quartierplan. |
Datum | 22.06.1905 |
P. | 345 |
[p. 345] A. Mit Eingabe vom 31. Mai 1905 übermittelt der Stadtrat Zürich den von ihm mit Beschluß vom 8. Juni 1904 festgesetzten Quartierplan Nr. 158 für das Gebiet zwischen der Langmauer-, der Riedtli-, der Weinberg-, der Schaffhauser- und der projektierten Milchbuckstraße in Zürich IV zur Genehmigung.
B. Die Ausschreibung im Sinne von § 15 des Baugesetzes erfolgte im Amtsblatt Nr. 50 vom 21. Juni 1904. Die von Konrad Notz und J. J. Hauser eingereichten Rekurse wurden vom Bezirksrate am 22. September 1904 abgewiesen. Hauser rekurrierte ohne Erfolg an den Regierungsrat (Regierungsbeschluß Nr. 618 vom 20. April 1905). Gegenwärtig sind laut beigelegtem Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 19. März 1905 keine Rekurse mehr pendent.
Die Baudirektion berichtet:
1. Der Quartierplan enthält drei sogenannte Längsstraßen A, B und C, die das Gebiet in der Richtung von Nordwest nach Südost durchziehen und annähernd parallel zur Milchbuckstraße beziehungsweise zur Riedtlistraße verlaufen. Außerdem sind drei sogenannte Querstraßen I, II und III vorgesehen.
2. Die Längsstraße A beginnt beim Tiefegäßchen 135 in oberhalb der Schaffhauserstraße und zieht sich in einem langen flachen Bogen bis zur Langmauerstraße, wo sie südlich des Wohnhauses zur Langmauer, d. h. zirka 125 m südlich der projektierten Milchbuckstraße ausmündet. Der Baulinienabstand ist zu 22,0 m angenommen. Davon entfallen 8,0 m auf die Fahrbahn, je 3,0 in auf die beiden Trottoire und je 4,0 m auf die beiden Vorgärten. Die Trottoire dieser, sowie der Querstraße III sollen mit Bäumen bepflanzt werden, deren Kosten übungsgemäß die Stadt übernimmt. Ebenso sei mit Rücksicht auf die Bedeutung dieser Straße für den Verkehr seitens der Stadt ein Beitrag von 30% an die reinen Baukosten (nach Abzug des Landerwerbes) in Aussicht genommen. Die Niveaulinie hat gegen die Langmauerstraße hin ein Gefälle von bloß 3,765‰.
3. Die Längsstraße B geht von der Schaffhauserstraße (190 m südlich der Einmündung der Guggachstraße in dieselbe) bis zur Langmauerstraße und ist annähernd parallel der Straße A mit zirka 80 m mittlerem Abstand. Das Quer-
profil sieht eine Fahrbahn von 6,0 m, zwei Trottoire von je 2,0 m und zwei Vorgärten von je 3,0 m, somit einen Baulinienabstand von 16,0 m vor.
Die Niveaulinie steigt von der Schaffhauserstraße mit 9,03‰ bis zur Querstraße II, sodann mit 0,8‰ bis zur Querstraße III und fällt dann von da mit 5‰ bis zur Langmauerstraße.
4. Die Längsstraße C liegt ungefähr in der Mitte zwischen der Straße B und der Riedtlistraße und verläuft annähernd parallel zu denselben von der Schaffhauserstraße bis zur Langmauerstraße. Sie erhält das nämliche Querprofil und den nämlichen Baulinienabstand wie die Straße B. Die Niveaulinie steigt mit 1,436% bis zur Querstraße TU und schließt mit 0,117% Steigung an das Niveau der Langmauerstraße an.
5. Die Querstraße I zweigt mit der Längsstraße B von der Schaffhauserstraße ab, folgt in der Hauptsache dem bestehenden gegen den Ilanzhof führenden Fußweg und endigt bei der Längsstraße A. Querprofil und Baulinienabstand sind identisch mit denjenigen der Straßen B und C.
Die Niveaulinie steigt nach einem 102 m langen Übergang mit 5% bis zur Längsstraße A.
6. Die Querstraße II geht von der Schaffhauserstraße bei der Abzweigung der Längsstraße C in nordöstlicher Richtung bis zur Längsstraße A, biegt dann mehr gegen Norden ab und mündet zirka 225 m oberhalb der Schaffhauserstraße in die Milchbuckstraße aus. Sie erhält dasselbe Querprofil und denselben Baulinienabstand wie die Straßen B, C und 1.
Die Niveaulinie hat von der Schaffhauserstraße bis zur Straße A eine Steigung von 9,8% (bei der Kreuzung mit der Straße B und A 5%) und von da bis zur Milchbuckstraße eine solche von 1,0-j %. Das Dreieck zwischen der Milchbuckstraße und den Straßen A und 1 ist für eine öffentliche Anlage in Aussicht genommen. Infolgedessen sind diesem Platz entlang bloß ideelle Baulinien projektiert.
7. Die Querstraße III beginnt bei der Abzweigung der Riedtlistraße von der Weinbergstraße und verläuft in gerader Richtung bis zur Milchbuckstraße, wo sie 100 m westlich der Langmauerstraße ausmündet. Die Baulinien erhalten 20 m Abstand; 7,0 m entfallen auf die Fahrbahn, je 3,0 in auf die beiden Trottoire und je 3,5 m auf die Vorgärten.
Die Niveaulinie steigt von der Riedtlistraße beziehungsweise Weinbergstraße bis zur Straße A mit 9,96% (bei der Kreuzung mit den Straßen A, B, C mit 5%) und von da bis zur Milchbuckstraße mit 1,438%.
8. Die das Quartier begrenzenden Straßen haben genehmigte Bau- und Niveaulinien.
Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Der Quartierplan Nr. 158 über das Gebiet zwischen der Langmauer-, der Riedtli-, der Weinberg-, der Schaffhauser- und der projektierten Milchbuckstraße im Kreis IV mit den Bau- und Niveaulinien der sechs Quartierstraßen wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß je eines der genehmigten Planexemplare und an die Baudirektion.