Signatur | StAZH MM 3.19 RRB 1905/1300 |
Titel | Staatskanzlei. |
Datum | 17.08.1905 |
P. | 471–472 |
[p. 471] Die Staatskanzlei berichtet:
Es ist zu konstatieren, daß die Zahl der Inserate für das kantonale Amtsblatt in den letzten Jahren ständig zurückgegangen ist. Wenn die Einnahmen auf diesem Titel trotzdem bis Ende 1904 nicht entsprechend abgenommen, so ist dieses günstige Resultat auf die seinerzeit in Bezug auf den Amtsblatt-Inseratenteil getroffenen Neuerungen (Erhöhung des Insertionspreises, Formatänderung des Inseratenteils, Änderung des Schriftcharakters und «Kopfes» desselben, Berechnung von Zuschlagszeilen auf gewissen Inseratengruppen) zurückzuführen. Nun betragen aber die Einnahmen aus Inseraten pro I. Semester 1905 nur Fr. 12,523.40, während für das ganze Jahr Fr. 28,000 budgetiert sind; der Budgetansatz pro 1905 dürfte also voraussichtlich um mehrere tausend Franken zu hoch gegriffen sein. Dieser ständige Rückgang der Inseratenzahl ist in der Hauptsache dem stets zunehmenden Ausfall an Verwertungsbegehren etc., also einem wirtschaftlich günstigen Moment, zuzuschreiben. Es sollte aber doch darnach getrachtet werden, die hieraus resultierenden Mindereinnahmen auf anderem Wege wieder einzubringen.
Die Staatskanzlei hat nun die Beobachtung gemacht, daß von einzelnen Gemeindebehörden der «Verordnung vom 18. Dezember 1858 betreffend die in das Amtsblatt einzurückenden Anzeigen» nicht strikte nachgelebt wird, d. h. daß sie ihre amtlichen Bekanntmachungen - teilweise wenigstens wohl in die öffentlichen Blätter, nicht aber ins Amtsblatt einrücken. Dadurch wird dem Fiskus eine ihm gemäß Verordnung zukommende Einnahme mehr oder minder geschmälert. Die Staatskanzlei hat deshalb eine Enquete in die Wege geleitet, ob und in welchem Umfange die Verwaltungs- und Gerichtsbehörden des Kantons, der Bezirke und namentlich der Gemeinden den Bestimmungen der zitierten Verordnung nachkommen, und wird seinerzeit das Untersuchungsergebnis dem Regierungsrate vorlegen, eventuell in Verbindung mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen in dieser Sache. Die Enquete umfaßt das Jahr 1904 und besteht vorläufig im Aufsuchen, Herausschneiden und Aufkleben sämtlicher amtlicher Bekanntmachungen, soweit sie in den öffentlichen Blättern des Kantons erschienen sind, im Ordnen nach den Amtsstellen, welche sie erlassen haben, und sodann in der Feststellung, ob und welche dieser amtlichen Anzeigen im Amtsblatt-Inseratenteil, Jahrgang 1904, Aufnahme gefunden haben. Sie ist infolgedessen sehr zeitraubend und kann dem Kanzleipersonal nicht wohl übertragen werden, das durch die Krankheit des I. Kanzlisten sowieso schon mit Geschäften überladen ist. Es hat denn auch der Regierungsrat bereits sein Einverständnis erklärt, daß diese Arbeit durch eine Aushülfe in der Person der Frau Knecht-Haggenmacher von Kaltenbach (Kanton Thurgau), geboren 1868, ausgeführt [p. 472] werde. Die Entschädigung dürfte auf Fr. 100 pro Monat festgesetzt werden.
Nach Einsicht eines Berichtes der Staatskanzlei
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Staatskanzlei wird eingeladen, dem Regierungsrat über das Ergebnis ihrer Enquete betreffend die in das Amtsblatt einzurückenden Anzeigen seinerzeit Bericht zu erstatten.
II. Der Staatskanzlei wird zur Durchführung dieser Enquete eine Aushülfe bewilligt und deren Besoldung auf Fr. 100 monatlich festgesetzt.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und an die Staatskanzlei zum Vollzug.