Signatur | StAZH MM 3.197 RRB 1991/3876 |
Titel | Universität, Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik (Ersatz Magnetresonanzgerät) |
Datum | 13.11.1991 |
P. | 1612–1613 |
[p. 1612] Mit RRB Nr. 3913/1984 wurde dem Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik der Universität und der ETH Zürich (BMT) die Beschaffung einer Magnetresonanz (MR)-Anlage bewilligt.
Das MR-Verfahren ist eine nichtinvasive und ungefährliche Methode zur Untersuchung und bildlichen Darstellung von Geweben und Organen. Mittels aufwendiger technischer Einrichtungen können dabei dynamische Abläufe im Körperinnern sowie biochemische Vorgänge analysiert werden. Das Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik arbeitet seit Jahren erfolgreich auf dem Gebiet der MR-Entwicklung und -Anwendung. 40 grössere Publikationen, 6 abgeschlossene Dissertationen und 10 Patente bezeugen die internationale Spitzenstellung des Instituts auf diesem Gebiet.
In Zusammenarbeit mit anderen Instituten und Kliniken sollen in naher Zukunft neue MR-Verfahren entwickelt und ihre praktische Anwendbarkeit geprüft werden. Forschungsprojekte sind u. a. die detaillierte Erfassung der Herzmuskelbewegungen, die Quantifizierung des Blutflusses in den Gefässen, schnelle Bildverfahren zur Darstellung bewegter Körperstrukturen und die bildliche Darstellung von Stoffwechselvorgängen mit Hilfe markierter Substanzen. Für derart komplexe Untersuchungen ist die vorhandene MR-Anlage nicht geeignet. Damit der hohe Stand der MR-Forschung am Institut gehalten werden kann, muss das technisch veraltete Magnetresonanzgerät durch ein leistungsfähigeres System ersetzt werden.
In der Evaluation wurden Magnetresonanzsysteme der Firmen Siemens, General-Electric und Philips eingehend geprüft. Aufgrund der bisherigen guten Zusammenarbeit und des günstigen Angebots, welches ca. 1 Million Franken unter denen der Konkurrenz liegt, wurde zugunsten von Philips entschieden. Philips stimmt gleichzeitig einem Kooperationsvertrag mit Kostenbeteiligung zu.
Der Direktor des Instituts für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik ersucht daher mit Schreiben vom 15. März 1991 um Bewilligung zur Anschaffung einer Magnetresonanztomographieanlage Philips.
Der Ersatz des Magnetresonanzsystems verursacht im einzelnen folgende Kosten:
A. Investitionen | |
1. Systemkosten | Fr. |
- Basissystem Gyroscan S15 ACS | 2 820 542 |
9 Spezialspulenpakete | 210 683 |
2 Spezialsoftwarepakete | 102 477 |
Artefaktunterdrückungseinheit mit Zubehör | 205 960 |
Total brutto | 3 339 662 |
- Vergütung für wissenschaftliche Zusammenarbeit | 339 662 |
Total netto | 3 000 000 |
Im Rahmen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit werden ausserdem ein Spektroskopiepaket und Software im Wert von insgesamt Fr. 653 337 gratis geliefert.
2. Bauliche Kosten
Für bauliche und installationstechnische Anpassungen liegt ein Kostenvoranschlag über Fr. 130 000 des kantonalen Hochbauamtes, Abteilung Spitalbauten, vor. Dieser Betrag scheint hoch. Die notwendigen Arbeiten werden daher nach Absprache mit dem Institut für Biomedizi- [p. 1613] nische Technik und Medizinische Informatik durch das kantonale Hochbauamt in Regie vergeben.
Die effektiven Kosten werden dem Forschungskonto des Instituts für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik belastet.
3. Finanzierung | ||
Die Finanzierung wird sichergestellt durch - einen ausserordentlichen, bewilligten Kredit pro 1991 zugunsten des Kontos 2954.79.5063(406), Universität. Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik, Anschaffungen für Unterricht und Forschung | Fr. | 800 000 |
- einen ausserordentlichen Kredit pro 1992 zugunsten des Kontos 2954.79.5063(406), Universität. Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik, Anschaffungen für Unterricht und Forschung | Fr. | 400 000 |
- verfügbare Drittmittelkredite auf Konto B 2006.295. 410, MRS-Forschungsanlage, von | Fr. | 600 000 |
- eine schriftliche Kreditzusage der ETH Zürich vom 17. Juli 1991 über | Fr. | 800 000 |
- eine Vergütungszusage der Philips AG aus dem Verkaufserlös für das alte Gerät, von | Fr. | 400 000 |
Die effektiven Kosten für die baulichen und installationstechnischen Anpassungen gehen zu Lasten des Kontos B 2006.295.410, MRS-Forschungsanlage.
B. Sonstige Kosten
Weitere Folgekosten für Lizenzen, Mieten oder Personal entstehen nicht.
C. Kapitalfolgekosten
An die vom Kanton Zürich zu leistenden Investitionskosten von Fr. 1 200 000 kann ein Bundesbeitrag von 35% = Fr. 420 000 erwartet werden, so dass der Kanton mit einem Betrag von Fr. 780 000 belastet wird, der zu amortisieren und zu verzinsen ist.
- Abschreibung (10%) | Fr. | 78 000 |
- Zinsen (5% des halben Kapitals) | Fr. | 19 500 |
Fr. | 97 500 |
D. Betriebskosten
Die bisherigen Betriebskosten von Fr. 590 000 pro Jahr werden erheblich reduziert.
Sie betragen im 1. Betriebsjahr | Fr. | 118 800 |
ab dem 2. Betriebsjahr jährlich | Fr. | 214 600 |
Die Betriebskosten werden über den jährlichen ordentlichen Institutskredit finanziert. Dieser ist auf dem normalen Budgetweg zu beantragen.
E. Budgetierung und Kreditfreigabe
Vom erforderlichen Gesamtbetrag für den Ersatz des Magnetresonanzystems [sic!] sind Fr. 2 600 000 im Jahre 1991 fällig. Davon sind Fr. 800 000 durch den Staatsvoranschlag 1991 und Fr. 600 000 durch verfügbare Drittmittelkredite und Fr. 1 200 000 durch Kreditzusprachen gedeckt.
Der Restbetrag von Fr. 400 000 wird 1992 fällig und ist im Antrag des Regierungsrates zum Staatsvoranschlag für das Jahr 1992 enthalten.
Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens
beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Anschaffung einer Magnetresonanztomographieanlage Philips Gyroscan S15 ACS beim Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik der Universität und der ETH Zürich wird ein Bruttokredit von Fr. 3 000 000 bewilligt.
Davon sind 1991 Fr. 800 000 und 1992 Fr. 400 000 dem Konto 2954.79.5063(406), Universität; Anschaffungen für Unterricht und Forschung, zu belasten.
Weitere Fr. 600 000 gehen zu Lasten des Kontos B 2006.295.410, MRS-Forschungsanlage.
II. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die ETH Zürich gemäss Schreiben vom 17. Juni 1991 einen Kostenanteil von Fr. 800 000 übernimmt und die Philips AG eine Vergütung aus dem Verkaufserlös des alten Geräts von Fr. 400 000 ausrichtet.
III. Die jährlichen Betriebskostenbeiträge sind auf dem Budgetweg einzuholen.
IV. Der Auftrag wird an die Philips Medical Systems AG, Zürich, gemäss Angebot vom 22. Januar 1991, bis zu einem Betrag von Fr. 3 000 000 vergeben.
V. Die Aufträge für bauliche und installationstechnische Anpassungen werden nach Absprache mit dem Institut für Biomedizinische Technik und Medizinische Informatik der Universität und der ETH Zürich durch das kantonale Hochbauamt in Regie vergeben. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Kontos B 2006.295.410, MRS-Forschungsanlage.
VI. Mitteilung an die Schulleitung der ETH Zürich, ETH-Zentrum, 8092 Zürich (im Dispositiv), sowie an die Direktionen der Finanzen, der öffentlichen Bauten, des Gesundheits- und des Erziehungswesens.