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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.20 RRB 1906/0799
TitelPolytechnikum, Aussonderungsvertrag.
Datum17.05.1906
P.288–289

[p. 288] Der Regierungsrat,

nach Einsicht eines Antrages der Erziehungsdirektion,

beschließt:

I. An den Stadtrat von Zürich ist zu schreiben:

Am 12. März 1906 haben wir Ihnen die Anregung unterbreitet, durch gemeinsame Besprechungen von Abgeordneten des Stadtrates und des Regierungsrates eine Einvernahme darüber zu erzielen, wie der Ihnen bekannte Aussonderungsvertrag vom 28. Dezember 1905 auszuführen sei und in welcher Weise sich die Stadt Zürich beim Bau unserer Hochschulgebäude beteiligen werde. Sie haben unserem Wunsche entsprochen und es ist in mehreren Konferenzen der beidseitigen Abgeordneten der Entwurf einer Übereinkunft zustande gekommen, die sich auf die Ausführung des Aussonderungsvertrages und im besonderen auf die Verhältnisse der zoologischen Sammlungen bezieht. Wir haben diese Übereinkunft mit einer unwesentlichen Änderung (des Titels) genehmigt, halten es aber für notwendig, daß sie zugleich mit dem Aussonderungsvertrage dem Kantonsrate und dem Volke des Kantons Zürich zur definitiven Beschlußfassung vorzulegen sei. Wir nehmen an, daß auf seiten der Stadt Zürich ein analoges Verfahren eingeschlagen werde. Der Aussonderungsvertrag selbst ist von uns mit folgenden Vorbehalten genehmigt worden:

a) Die in Art. 2, Ziffer 3, letzter Absatz erwähnte Servitut wird nur in dem Sinne übernommen, daß Kanton und Stadt Zürich nach Maßgabe der jeweilen bestehenden Bauvorschriften solche Bauten verhindern.

b) Betreffend Art. 10: Die Aufhebung einer der bisher für Polytechnikum und Universität gemeinsamen Hauptprofessuren kann nur im gegenseitigen Einverständnis des Bundesrates und des zürcherischen Regierungsrates erfolgen.

Da die Stadt im Aussonderungsvertrage als Mitkontrahent erscheint, wird es notwendig sein, daß sie denselben ebenfalls genehmigt, oder bei der Genehmigung der oben erwähnten Übereinkunft erklärt, es sei hiemit das Einverständnis der Stadt Zürich mit allen Bestimmungen des Aussonderungsvertrages ausgesprochen, in denen sie Vertragspartei ist.

Von besonderer Wichtigkeit ist aber die Stellung der Stadt Zürich in der Hochschulbaufrage. Wir haben hierauf schon in unserer Zuschrift vom 12. März 1906 hingewiesen. Könnte sich die Stadt Zürich nicht entschließen, an den Kosten der Neubauten für die Hochschule sich mit einem ansehnlichen Beitrag zu beteiligen und eine Quote der jährlichen Mehrausgaben für die Anstalt zu übernehmen, so wäre die Aussicht auf Verwirklichung des Projektes sehr gering. Wir würden dies im Hinblick auf die Bedürfnisse der Hochschule und auf die Unmöglichkeit, später eine ebenso vorteilhafte Lösung der Baufrage wie gegenwärtig zu erreichen, aufs höchste bedauern. In unserer Zuschrift vom 12. März 1906 haben wir die mutmaßlichen Kosten für die Hochschul- [p. 289] bauten auf 5 Millionen Franken geschätzt. Die seither angestellten Untersuchungen haben ergeben, daß voraussichtlich mit einer Bausumme von 6 Millionen Franken zu rechnen sei, wenn das von der akademischen Baukommission entworfene Bauprogramm, das kaum mehr erheblich reduziert werden kann, zur Ausführung kommen soll. Außer den soeben erwähnten Baukosten hat der Kanton noch eine Summe von Fr. 570,000 für die Ablösung der Unterhaltspflicht der Polytechnikumsgebäude (Hauptgebäude und Forstschule) zu beschaffen. Für die Deckung der Baukosten steht ihm zunächst nur die Auskaufssumme für den Universitätsflügel, das Chemiegebäude und die zoologischen Sammlungen, im Gesamtbeträge von Fr. 2,238,000 zur Verfügung. Es ist mithin außer der oben genannten Ablösungssumme von Fr. 570,000 noch ein Betrag von nahezu Fr. 3,800,000 zur Verfügung zu halten. Wir glauben nicht, daß der Kanton hievon mehr als 2 1/2 Millionen Franken übernehmen werde; es wird schwer halten, auch nur diese Summe bewilligt zu erhalten.

Leider können wir Ihnen weder Pläne noch detaillierte Kostenberechnungen für die projektierten Bauten vorlegen; solche existieren noch nicht. Die Berechnungen, welche das mitgeteilte Endresultat ergaben, dürften aber genügen, um die Notwendigkeit einer kräftigen Beihülfe der Stadt darzutun und um sie zu veranlassen, diese entweder in einer bestimmten Summe oder als prozentualen Anteil an der gesamten Ausgabe oder an der neuen Ausgabe für die Bauten festzusetzen.

Der komplizierte Instanzengang, der in dieser Angelegenheit eingehalten werden muß, macht es wünschbar, daß die Entschließungen der städtischen Behörden so bald als möglich erfolgen, und daß wir von den Beschlüssen der ersten Instanzen jeweilen in Kenntnis gesetzt werden. Es wäre uns deshalb angenehm, wenn Sie uns in Bälde wissen ließen, ob Sie die Übereinkunft betreffend die Ausführung des Aussonderungsvertrages resp. den letztem selbst genehmigen und welche Summe Sie als Beitrag der Stadt Zürich an die Kosten der Universitätsbauten und an die jährlichen Mehrausgaben des Kantons für die Hochschule in Aussicht nehmen.

II. Mitteilung an die Erziehungsdirektion, die Baudirektion und an die Finanzdirektion.