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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.20 RRB 1906/0801
TitelBaulinien.
Datum17.05.1906
P.289

[p. 289] À. Mit Eingabe vom 27. April 1906 legt der Stadtrat Zürich zur Genehmigung vor:

a) Abgeänderte Baulinie an der Turnhallenstraße und am Helvetiaplatz;

b) Bau- und Niveaulinien der Herbartstraße von der Hohlstraße bis zur Brauerstraße.

B. Die unter a genannte Vorlage wurde vom Großen Stadtrat festgesetzt am 27. Januar 1906 und ausgeschrieben im kantonalen Amtsblatt Nr. 28 vom 6. April 1906, sowie im städtischen Amtsblatt.

Die unter b genannte Vorlage wurde vom Großen Stadtrat am 17. Februar 1906 festgesetzt und ebenfalls unterm 6. April 1906 publiziert.

C. Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei vom 23. April 1906 sind weder gegen die eine noch die andere Vorlage Einsprachen erhoben worden.

Die Baudirektion berichtet:

1. An der Turnhallenstraße wurde durch Verlegung der westlichen Baulinie der Baulinienabstand von 22,5 auf 18 m verringert und die Abschrägung des Baublockes an der nördlichen Ecke des Helvetiaplatzes entsprechend abgeändert, so daß die Ecke eine Frontlänge von 16 m erhält.

2. Die Herbartstraße, eine 67 m lange Verbindung zwischen Hohl- und Brauerstraße, erhält einen Baulinienabstand von 12 m und gegen die Brauerstraße ein Gefäll von 0,12%.

Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion

beschließt der Regierungsrat:

I. Folgende Vorlagen des Stadtrates Zürich:

a) Abgeänderte westliche Baulinie an der Turnhallenstraße und an der nördlichen Ecke des Helvetiaplatzes;

b) Bau- und Niveaulinien der Herbartstraße zwischen Hohl- und Brauerstraße,

werden genehmigt.

II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß eines Doppels der Vorlage und an die Baudirektion.