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Staatsarchiv des Kantons Zürich

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SignaturStAZH MM 3.200 RRB 1993/0451
TitelSchulhausbauten (Raumprogramm)
Datum10.02.1993
P.178–179

[p. 178] Die Primarschulpflege Turbenthal ersucht um Genehmigung des Raumprogramms für den Ausbau der Heilpädagogischen Sonderschule (HPS) in der Schulanlage Grund in Turbenthal.

Mit RRB Nr. 989/1988 wurde das Raumprogramm für die Erstellung einer Oberstufenschulanlage mit neun Unterrichtsräumen im Gebiet Hohmatt in Turbenthal genehmigt. Die Stimmberechtigten der Kreisgemeinden Turbenthal und Wildberg lehnten das vorgelegte Projekt mit dem Baukredit im November 1989 ab. Aufgrund dieses negativen Entscheides untersuchte ein Planungsbüro unter der Leitung einer Planungskommission, in der Vertreter der Primar- und Oberstufenschulpflege, der Heilpädagogischen Sonderschule und der politischen Gemeinde mitwirkten, den gesamten Schulraumbedarf und dessen Verteilung in der Gemeinde. Die Planungskommission entschied sich für folgendes Konzept:

- Die Primarschule soll in den bestehenden Schulhäusern Risi und Breiti sowie in einem Neubau im Gebiet Hohmatt untergebracht werden.

- Die Oberstufenklassen sollen in der erweiterten Schulhausanlage Breiti und in den Schulhäusern Grund (Schulküche) und Risi (Werkstätten) unterrichtet werden.

- Die Heilpädagogische Sonderschule soll im umzubauenden Oberstufenschulhaus Grund geführt werden.

Die Primarschulpflege Turbenthal beabsichtigt, das Oberstufenschulhaus Grund zu erwerben und in eine Heilpädagogische Sonderschule für geistig- und mehrfachbehinderte Kinder umzubauen. Das bestehende Oberstufenschulhaus wurde 1960 erstellt und 1966 erweitert. 1970 ist im Dachstock ein Mehrzweckraum/Singsaal eingebaut worden. 1980/81 wurde das Gebäude einer umfassenden Renovation unterzogen. Das Schulhaus hat Schulraum für sieben Oberstufenklassen.

Die HPS Turbenthal wird als Tagesschule geführt. Die geistig behinderten Kinder werden bereits im Kindergartenalter eingegliedert und bleiben in den meisten Fällen bis zur Ausschulung an der HPS. Die Schülerinnen und Schüler der HPS sind administrativ der Primarschule Turbenthal angegliedert. Die Sonderschule hat vor allem aufgrund des Staatsvertrags mit dem Kanton Thurgau grosse Selbständigkeit. Die Kinder werden fast ausschliesslich mit Schulbussen befördert und sind wohnhaft in den Gemeinden des mittleren Tösstals (Zell bis Fischenthal), dem angrenzenden Kanton Thurgau (Eschlikon, Fischingen und Sirnach) und den dazwischenliegenden Gebieten (Elgg, Elsau und Hofstetten).

Seit der Eröffnung der Schule im Jahre 1975 ist diese im Schloss Turbenthal eingemietet. Eigentümerin ist die Stiftung Schloss Turbenthal. Die Räume entsprechen nicht den heutigen, an solche Schulen gestellten Anforderungen bezüglich Lichtverhältnissen, Ausstattung, Raumgrössen und Pausenplatz.

Der Schulraum der HPS muss vermehrt werden, um den Bedarf aufgrund höherer Schülerzahlen zu decken. Bis zum Jahr 2000 wird die Zahl der HPS-Kinder auf rund 35 Schülerinnen und Schüler ansteigen. Im Schuljahr 1991/92 besuchten 27 Kinder die HPS in Turbenthal. Die prognostizierte Schülerzahl erfordert bei den der Richtzahl entsprechenden Klassengrössen das Führen von drei Schulklassen sowie von zwei Kindergartenabteilungen.

Nach dem Umbau verfügt das Schulhaus Grund über folgende Räumlichkeiten:

1.Schule:
4Klassenzimmerzu58 m2
dazu
-Bastel- oder Gruppenarbeitsplatz1zu23 m2
2zu28 m2
2 Kindergartenräume mit Material-Garderobenraumzu58 m2
-Raum für das Fach Werken1zu45 m2
1zu66 m2
dazu
1Materialraum22 m2
1Schulküche mit zwei Kocheinheiten und Essplatz80 m2
dazu
-Vorrats-, Kühl- und Putzraumje 1
1Lehrer-, Material- und Sammlungszimmer
sowie Bibliothek89 m2
1Schulmaterialraum58 m2
1Pausenhalle80 m2
2.Therapie:
1Ergotherapieraum58 m2
1Einzeltherapieraum23 m2
1Mehrzweckraum für 100 Personen121 m2
1Essraum74 m2
dazu
1Küche mit Nebenräumen42 m2
1Ruhe- und Liegeraum33 m2
-WC-Anlagen für Knaben und Mädchenvorhanden
3.Verwaltung:
1Büro für Schulleitung20 m2
1Sekretariat14 m2
-Technik- und Abstellräumevorhanden

Das Bauvorhaben kommt auf das zurzeit der Oberstufenschulgemeinde gehörende Grundstück Kat.-Nr. 302 zu stehen. Dieses ist gemäss kommunalem Zonenplan der Zone für öffentliche Bauten zugeteilt. Die Erschliessung der Liegenschaft erfolgt über die Schulstrasse.

Das Hochbauamt hat das Vorprojekt geprüft. Es empfiehlt, das Raumprogramm zu genehmigen. Das Gutachten wird der Bauherrschaft zur Verfügung gestellt; die darin enthaltenen Bemerkungen müssen bei der Detailprojektierung beachtet werden.

Auflagen:

- Sofern die Gemeinde Steuerfussausgleichsbeiträge bezieht oder, ausgelöst durch dieses Bauvorhaben, voraussichtlich solche beziehen müsste, ist die Finanzierung des Bauvorhabens vor Baubeginn mit der Direktion des Innern, Abteilung Gemeindefinanzen, sicherzustellen.

- Gestützt auf § 18 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 der Schulleistungsverordnung vom 10. September 1986 dürfen die Bauarbeiten nicht begonnen werden, bevor die Projekte und Projektänderungen vom Regierungsrat genehmigt sind. Bei Missachtung dieser Verordnung kann gestützt auf § 10 Abs. 4 des Staatsbeitragsgesetzes vom 1. April 1990 der Kostenanteil gekürzt werden.

- Gestützt auf § 239 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und in Verbindung mit § 34 der Besonderen Bauverordnung (BBV 1) zählen Schulen zu den Bauten, die nach § 35 BBV 1 so zu projektieren und auszuführen sind, dass sie für Behinderte und Gebrechliche benützbar sind, soweit dadurch nicht unverhältnismässige Kosten oder andere erhebliche Nachteile erwachsen. Die Räume im Erdgeschoss sollen für Behinderte zugänglich sein.

Aufgrund einer Kostenschätzung des Architekten belaufen sich die Anlagekosten auf rund Fr. 2 810000.

Auf Antrag der Direktion des Erziehungswesens

beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Raumprogramm für den Ausbau der Heilpädagogischen Sonderschule im Schulhaus Grund in Turbenthal wird genehmigt.

II. Das endgültige Projekt ist der Erziehungsdirektion zuhanden des Regierungsrates zur Genehmigung einzureichen.

III. Bei der Ausarbeitung des Detailprojekts sind die Richtlinien und die Wegleitung für Schulhausanlagen vom 5. Oktober 1988 und die Auflagen in den Erwägungen zu beachten.

IV. Mitteilung an die Primarschulpflege Turbenthal, 8488 Turbenthal, das Bundesamt für Sozialversicherung, Effingerstrasse 33, 3003 Bern, den Präsidenten der Bezirksschulpflege Winterthur, Prof. Dr. [p. 179]

Karl Kaufmann, Weiherstrasse 2, 8472 Seuzach, sowie an die Direktionen des Innern, der öffentlichen Bauten und des Erziehungswesens.