Signatur | StAZH MM 3.22 RRB 1908/0880 |
Titel | Baulinien. |
Datum | 07.05.1908 |
P. | 320 |
[p. 320] A. Mit Eingabe vom 10. April 1908 legt die Bausektion 1 des Stadtrates Zürich zur Genehmigung vor:
a) Abgeänderte bergseitige Baulinie der alten Beckenhofstraße zwischen der Obstgartenstraße und dem Steinhausweg;
b) abgeänderte nördliche Baulinie der Obstgartenstraße beim Anschluß an die alte Beckenhofstraße.
B. Die Festsetzung der Vorlage erfolgte durch Beschluß des Großen Stadtrates vom 12. Mai 1906, im Zusammenhang mit der Festsetzung der Bau- und Niveaulinien der verlängerten Leonhardstraße zwischen der neuen Beckenhofstraße und der Weinbergstraße und die Ausschreibung im Sinne von § 15 des Baugesetzes im Tagblatt und im kantonalen Amtsblatt Nr. 21 vom 13. März 1908.
C. Laut Zeugnis der Bezirksratskanzlei Zürich vom 11. April 1908 sind daselbst keine Rekurse eingegangen.
Die Baudirektion berichtet:
1. Der Regierungsrat hat die vorliegenden Abänderungen in seinem Beschluß vom 17. Oktober 1907 betreffend Genehmigung der Bau- und Niveaulinien der verlängerten Leonhardstraße von der Genehmigung ausgeschlossen, weil sie in der Ausschreibung vom 29. Juni 1906 nicht erwähnt worden waren, und mit Beschluß Nr. 250 vom 5. Februar 1908 auch ein bezügliches Wiedererwägungsgesuch abgewiesen.
Nachdem nun noch eine besondere Ausschreibung stattgefunden hat, steht der Genehmigung nichts mehr im Wege.
2. Die obere Strecke der nördlichen Baulinie der Obstgartenstraße wird über den bisherigen Bruch hinaus geradlinig abwärts verlängert und die bergseitige Baulinie der alten Beckenhof Straße in der Weise zurückgelegt, daß sie in die verlängerte westliche Flucht des Hauses Obstgartenstraße Nr. 2 zu liegen kommt und mit der nördlichen Baulinie der Obstgartenstraße einen rechten Winkel bildet.
Nach Einsicht eines Antrages der Baudirektion
beschließt der Regierungsrat:
I. Die Vorlage der Bausektion I des Stadtrates Zürich, betreffend:
a) Abgeänderte bergseitige Baulinie der alten Beckenhofstraße zwischen der Obstgartenstraße und dem Steinhausweg,
b) abgeänderte nördliche Baulinie der Obstgartenstraße beim Anschluß an die alte Beckenhofstraße,
wird genehmigt.
II. Mitteilung an den Stadtrat Zürich unter Rückschluß derselben und an die Baudirektion.